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GRÜNE lehnen Beteiligung an der EWE-Netz GmbH ab

Samstag, 29. Juni 2013 von Uwe He-Wi

 Seit mehreren Jahren beschäftigt sich Edewecht mit der Neuvergabe der Konzessionen für das Strom und Gasleitungsnetz in der Gemeinde. Neben dem Abschluss neuer Konzessionsverträge sollte in diesem Zusammenhang als mögliche Alternative auch ein Beteiligungsmodell unter Führung der Kommunen geprüft werden, mit dem die Gemeinden die Netze quasi wieder selbst übernehmen würden. Dies wäre aber nur möglich gewesen, wenn eine wirtschaftlich vertretbare Lösung gefunden worden wäre. Um das zu erreichen, sollten mit allen Gemeinden im Ammerland ein Ausschreibungsverbund in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts gegründet werden. Leider war durch den Ausstieg mehrerer Ammerländer Kommunen dieses Vorhaben nicht mehr wirtschaftlich umzusetzen. In der Folge wurde über das vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren im Dezember 2012 der EWE-Netz GmbH als alleinigem Bieter erneut der Zuschlag für die Strom- und Gaskonzessionsverträge erteilt. Die GRÜNE Fraktion bedauerte seinerzeit das Scheitern der Anstalt öffentliche Rechts.

Im August 2012 machte schließlich die EWE-Netz GmbH allen 288 Kommunen, mit denen ein Konzessionsvetrag besteht, ein Angebot über eine kommunale Beteiligung  an der EWE-Netz GmbH. Über die vorgeschaltete Kommunale Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG (KNN) könnte die Gemeinde Edewecht Anteile im Wert von 865.000 € erwerben. Bei einer Garantiedividende würde dies nach Abzug der Steuern einen jährlichen Ertrag von rund 35.000 € bedeuten. Über die KNN bekämen die Gemeinden durch 3 Sitze im 18 Mitglieder umfassenden Aufsichtsrat inhaltliche Beteiligungsrechte an der EWE-Netz GmbH.

Allerdings beginnt an dieser Stelle die Kritik der Edewechter GRÜNEN: Als „homöopathisch“ bezeichnete der Fraktionssprecher Uwe Heiderich-Willmer den Einfluss in diesem Gremiun; 288 Gemeinden müssten sich zunächst über die KNN auf eine gemeinsame Linie verständigen, um diese dann über die 3 Vertreter in den Aufsichtsrat einzubringen. Wirkliche gestalterische Möglichkeiten sind das nicht, sie beschränken sich im Aufsichtsrat selbst nur auf eine „Verhinderungsfunktion“ über die zugestandene „Sperrminorität“. Für die Energiewende hat die Beteiligung keinerlei Relevanz, sodass auch unter diesem Aspekt die Beteiligung wenig Effekt zeigen wird.

Auch wenn die Bürgermeisterin Lausch in der Diskussion erinnerte, die GRÜNEN hätten doch selbst in der Haushaltsdebatte für den Haushalt 2012 die Erschließung weiterer Einnahmequellen angemahnt, halten wir die Beteiligung nicht für eine geeignete Form dies umzusetzen. Die Gemeinde schiebt noch immer einen millionen Euro schweren Sanierungsberg vor sich her. Die GRÜNEN meinen, es sei angesichts dieses Umstandes falsch, 865.000 € Kapital bis 2028 (Mindestvertragslaufzeit) zu binden, während es 25 Jahre bräuchte, bis diese Summe sich selbst über die Dividende erwirtschaftet hätte. „Es wäre sinnvoller, diesen Betrag, der noch über einen Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden müsste, beispielsweise in energetische Sanierungsmaßnahmen zu stecken“, betont Heiderich-Willmer. „Statt Einnahmen zu generieren, kann man damit auch Ausgaben für Energiekosten senken und dabei gleichzeitig einen positiven Klimaeffekt bewirken.“

Bei Aufnahme eines Kredits zur Finanzierung der Anteile, stehen die Einnahmen durch die Dividende für die Gemeinde auch nicht für zusätzliche Investitionen zur Verfügung, sondern sollten für Kreditzinsen und –tilgung verwendet werden. „Durch den Kredit wird außerdem die Bonität verschlechtert“, mahnt Ratsherr Detlef Reil. „Werden die Anteile durch liquide Mittel bezahlt, müssen notwendige Sanierungsmaßnahmen der Prioritätenliste weiter in die Zukunft verschoben werden, oder es müssen zusätzliche Einnahmen durch neue Baugebiete o.ä. generiert werden.“

Die Dividende von 4,75% ist zwar garantiert und wohl nur bei Insolvenz der EWE gefährdet, allerdings ist ein Kursrisiko vorhanden. Wenn ab 2018/2020 die Anteile an andere Gemeinden übertragen oder ab 2028 ordentlich gekündigt werden können, ist die Frage, zu welchem Kurs. Wenn – und dafür könnte es Gründe geben – mehr Gemeinden verkaufen als kaufen wollen, oder wenn die EWE weitere Kapitalerhöhungen vornimmt, können die Anteile wohl nur unter Einstandspreis veräußert werden. „Die Geldanlage durch Beteiligung an der EWE ist also mitnichten ‚risikolos'“ warnt RH Reil.

In jedem Fall wird der Handlungsspielraum der Gemeinde eingeschränkt, deren Aufgaben eigentlichen in anderen Bereichen liegen. Die marginalen Effekte dieser Beteiligung können dies nicht kompensieren, daher hat die GRÜNE Fraktion dem Vorhaben gegen den Mehrheitswillen der nun wieder eintrachtig Agierenden „großen Koalition“ aus CDU/SPD nicht zugestimmt. Die GRÜNEN werden das weitere Geschehen aufmerksam und kritisch begleiten.

GRÜNE: Kinder und Jugendliche nicht zu Sozialfällen machen!

Mittwoch, 26. Juni 2013 von Uwe M.

Gemeinderat löst eigenständigen Jugendausschuss auf

„Gedöns“ – so nannte der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder einst die Politikfelder Jugend, Familie, Frauen, Soziales. Und nun bekommt auch die Gemeinde Edewecht einen Gedöns-Ausschuss: Einen Ausschuss für die offenbar nicht als so zentral angesehenen Bereiche der Politik. Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der GRÜNEN beschlossen, den Kinder- und Jugendausschuss und den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Senioren zum Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales zu verschmelzen. Hintergrund dürfte die Unzufriedenheit einiger Mitglieder des Sozialausschusses über die geringe Bedeutung dieses Gremiums sein. Der Ausschuss hatte in dieser Wahlperiode erst ein einziges Mal getagt. Aber was denn eigentlich das Kriterium für die Bildung von Ausschüssen: Der Inhalt oder die Sitzungsfrequenz?

Von der beantragten Zusammenlegung geht das falsche Signal aus. Kinder und Jugendliche sind doch nicht die Sozialfälle der Kommunalpolitik. Sie verdienen es, nicht unter der Sozial- und Klientenbrille gesehen zu werden. Sie gehören nicht in einen solchen Sammelausschuss. Kinder- und Jugendpolitik ist ein wesentlicher Gestaltungsbereich kommunaler Politik – auch in Edewecht.

Der Beschluss berücksichtigt nicht, dass der Jugendausschuss ein besonderer Ausschuss ist, für den die Beteiligung weiterer beratender Mitglieder gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist eben kein beliebiger Ausschuss, sondern ein Pflichtausschuss nach § 13 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Völlig unklar ist, was die Fusion für die Tradition der gemeinsamen Sitzungen mit Kindergartenausschuss der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Edewecht bedeutet. Soll die Vertreter der Kirche nur noch zeitweise teilnehmen oder gar nicht mehr? Dürfen sie alle Themen mitdiskutieren oder nur die aus dem Kinder- und Jugendbereich? Diese Frage stellt sich auch für die weiteren berufenen Mitglieder aus dem bisherigen Kinder- und Jugendausschuss und dem Sozialausschuss, in dem Vertreter des Seniorenbeirates und des Behindertenbeirates mitgewirkt haben. Diskutieren fortan Jugendexperten über Seniorenthemen, Seniorenvertreter dafür über die kommunale Jugendpflege?

Den Initiatoren scheinen diese Fragen egal zu sein. Zu befürchten ist, dass die schon bisher fehlende Geduld im Jugendausschuss, Themen intensiv zu diskutieren, bei einigen Mitgliedern noch weiter strapaziert wird: Müssen Jugendthemen fortan im Eiltempo besprochen werden, um die Bereiche Familie, Senioren, Frauen und Soziales auch zum Zuge kommen zu lassen?

Hier regiert Pragmatik statt Konzept. Erprobt hat das die Bürgermeisterin bereits im letzten Sozialausschuss, in dem sie zwei Tagesordnungspunkte beraten ließ, die eindeutig in den Jugendausschuss gehörten. Die verbrieften Beteiligungsrechte der beratenden Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses wurden so unterlaufen. Ignoranz, Beliebigkeit und Chaos im Verwaltungshandeln? Nein, wies die Bürgermeisterin im Rat die Vorwürfe der GRÜNEN zurück. Diese Themen hätten gar nicht im Fachausschuss, sondern auch direkt nichtöffentlich im Verwaltungsausschuss diskutiert werden können, rechtfertigte sie sich. Auch eine Form von Bürgernähe und Transparenz: Offenbar muss man dankbar sein, dass Themen in Edewecht überhaupt noch öffentlich verhandelt werden – egal in welchem Ausschuss.

Letztlich führt die Fusion zu einer weiteren Schwächung der Jugendpflege bei gleichzeitiger Stärkung des Familienbüros. Sicherlich macht das Familienbüro eine gute Arbeit. Aber häufig verschwimmen doch die Grenzen der Zuständigkeit für den Bereich der Kinder- und Jugendpolitik. Kinder und Jugendliche sind eben nicht primär unter dem Aspekt der Familienpolitik wahrzunehmen – sie sind eigenständige Subjekte kommunalpolitischen Handelns.

Es sollte uns zu denken geben, dass es offenbar im Bereich Soziales, Frauen, Familie und Senioren zu wenige Themen gibt, die in der Vergangenheit eine Diskussion im Fachausschuss erfordert haben. Immerhin haben wir eine Gleichstellungsbeauftragte in der Gemeinde, immerhin haben wir ein Familienbüro. Und sicherlich wäre es auch sinnvoll gewesen, wenn die Bürgermeisterin über die prekäre Finanzsituation des gemeindlichen Alten- und Pflegeheims im Sozialausschuss berichtet hätte.

Wenn von der Mehrheit eine Verschlankung der Ausschüsse gewünscht wird: Warum dann nicht z. B. die Bereiche Bau, Straßen und Wege sowie Landwirtschaft und Umwelt in einem Planungsausschuss zusammenfassen? Auch die Fusion des Schulausschusses mit dem Kinder- und Jugendausschuss wäre sinnvoll – solche Reformen wären auch inhaltlich begründet. Die GRÜNEN haben vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um über Neuordnung der Ausschüsse nachzudenken.

Die Mehrheit aber wollte soweit nicht gehen. „Die anderen Gemeinden haben den Bereich Jugend und Soziales auch zusammengelegt“, rechtfertigte der neue Fraktionsvorsitzende der CDU Jörg Brunßen die Zustimmung seiner Partei. Ein wirklich schlagendes Argument, das jedes weitere Nachdenken entbehrlich macht: „Die anderen machen das auch.“ Da freuen wir uns schon jetzt auf die weiteren Debatten im Rat. Dem neu gebildeten Ausschuss gehören elf Ratsmitglieder an, dazu kommen bis zu drei beratende Mitglieder aus dem Bereich Kinder und Jugend, zwei Vertreter des Seniorenbeirates und zwei Vertreter des Behindertenbeirates. Der Kommunalverfassung entspricht diese Zusammensetzung nicht: Laut § 71 sollen mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sein – eine Regelung, die die Verwaltung bei der Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes offenbar übersehen hatte. Allerdings kann von dieser Norm begründet abgewichen werden – und eine Begründung wird sicherlich nachgeliefert. Es bleibt auch so ein Riesenausschuss mit mehr als 25 Personen am Sitzungstisch. Ob das der inhaltlichen Arbeit wirklich zuträglich ist, muss sich erst noch erweisen.

Kinder und Jugendliche sind jedenfalls nicht mehr im Fokus der Politik. Sie sind nur noch ein Thema neben vielen anderen. Schade.

„Zentrum zur Ausbreitung hochmoortypischer Arten“ im NSG Vehnemoor bedroht

Sonntag, 23. Juni 2013 von Uwe He-Wi

Bei einer seine routinemäßigen Begehnungen des Vehnemoores sind Mathias Woltering, Vogelexperte und Mitglied der „Interessengemeinschaft zur Rettung des Vehnemoores„, im nord-östlichsten Teil (ehemals ND Barwischen Meer) des NSG -Vehnemoors einige, fragwürdige Dinge aufgefallen.

Zwischen den landwirtschaftlich genutzten Flächen und dem Naturschutzgebiet (NSG) „Vehnemoor“ existiert keine Pufferzone, das heißt, die Auswirkungen der Landwirtschaft haben direkten negativen Einfluss auf die Moorflächen, die nun durch Kuhlungen unmittelbar am NSG noch verstärkt werden.

Brutstandorte gehen durch Kuhlung verloren

Die Brachvögel brüten u.a. in Mooren und Feuchtwiesen, sie brauchen offene, gut überschaubare Flächen für ihre Gelege. Die großflächigen Kuhlungen zerstören die Brutstandorte diese Vögel. Einer dieser Brutstandorte ist durch eine kürzlich durchgeführte Kuhlung verloren.

Auf dieser, gerade vollendet, gekuhlten Flächen verlor ein Brachvogelpaar sein Brutstandort. Foto: Mathias Wolterink

Auf dieser, gerade vollendet, gekuhlten Flächen verlor ein Brachvogelpaar sein Brutstandort. Foto: Mathias Wolterink

 

Das mit Gülle angereicherte Regenwasser wird durch das NSG, ... Foto: Mathias Wolterink

Das mit Gülle angereicherte Regenwasser wird durch das NSG, … Foto: Mathias Wolterink

 

... um das Barwischen Meer herum abgeführt. Foto: Mathias Wolterink

… um das Barwischen Meer herum abgeführt. Foto: Mathias Wolterink

Problem Gülle, Nährstoffeintrag zerstört Torfmoose

Die Auswirkungen werden durch neu angelegte Entwässerungsgräben noch verschlimmert, die Abwässer der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen werden durch das, eigentlich nährstoffarme, Moor abgeleitet. Das Problem ist der Nährstoffeintrag durch Gülle, die über die Entwässerungsgräben in das Moor gelangt. Dies zeigt an einigen Stellen bereits schon direkte Auswirkungen auf die hochmoortypische Vegetation des Barwischen Meers. Die nördlichen Weideflächen liegen höher als die Vernässungsflächen. Der Gülleeintrag fördert das Algenwachstum, welche die Torfmoose ersticken.

Links Torfmoos und am rechten Bildrand Torfmoos von Algen überwachsen. Foto: Mathias Wolterink

Links Torfmoos und am rechten Bildrand Torfmoos von Algen überwachsen. Foto: Mathias Wolterink

 

Der weiße Überzug ist Gülle und läuft ins NSG. Foto: Mathias Wolterink

Der weiße Überzug ist Gülle und läuft ins NSG. Foto: Mathias Wolterink

Kuhlung, Vorbereitung auf noch intensivere Nutzung

Auch am östlichsten Rand ist zu beobachten, dass ein Teil der Ackerflächen gekuhlt wurden bzw. Vorbereitungen getroffen werden.Rund um die Ackerflächen wurden Sandhügel aufgetürmt. Wahrscheinlich vorbereitende Maßnahmen für weitere Kuhlungen.

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Sandaufschüttungen am Rand der Maisäcker (im NSG). Foto: Mathias Wolterink

 

Kuhlung hat bereits begonnen. Foto: Mathias Wolterink

Kuhlung hat bereits begonnen. Foto: Mathias Wolterink

Maisäcker im NSG?

Am östlichen Rand des NSG befand sich ehemals ein Baumschulbetrieb. Der Bereich wird nunmehr als Maisäcker bewirtschaftet, obwohl er zum NSG gehört. Es stellt sich die Frage warum dies geschieht, denn mit dem Erhalt des NSG Vehnemoores hat das nichts zu tun!

Auch hier nahm man offensichtlich die Grenze zum Naturdenkmal nicht sehr ernst. Foto: U. Heiderich-Willmer

Auch hier nahm man offensichtlich die Grenze zum Naturdenkmal nicht sehr ernst. Foto: U. Heiderich-Willmer

Fazit

Durch intensive Landwirtschaft (selbst im NSG) ist im nord-östlichen Bereich ein Verlust einiger Vogelarten zu befürchten. Nach der letzten Kuhlung im nördlichen Bereich ging wieder eine Fläche komplett verloren. Feldlerche, Brachvogel, Kiebitz und andere sind, wenn die letzten Weiden auch noch zerstört werden, in ein paar Jahren dort verschwunden.

Die ehemaligen Baumschulflächen werden nun als Maisäcker bewirtschaftet. Dort hat die Natur nicht einmal eine Chance, sich zu entwickeln. Es stellt sich die Frage, wo der Schwerpunkt eines NSG liegt? Fragwürdig bleiben dabei einige Freistellungen im Verodnungstext zum Naturschutzgebiet „Vehnemoor“, die beispielsweise erlauben Grünland zu Ackerland umzubrechen und die Behandlung mit Pflanzenschutzmittel unter bestimmten Umständen erlauben.

Im Verordnungstext zum Naturschutzgebiet „Vehnemoor“ heißt es weiter: „… der mit dem am östlich en Rand gelegenen „Barwischen Meer“ noch naturnahe Elemente des ursprünglichen Hochmoores aufweist. Beide Flächen bilden damit Zentren für die Ausbreitung hochmoortypischer Arten und Lebensgemeinschaften in die an grenzenden Renaturierungsflächen. Sie sind daher für die langfristige Entwicklung des Gesamtgebietes bedeutsam.“ Im gesamten NSG Vehnemoor existiert nur noch im Bereich Barwisches Meer eine Restpopulation des Moorfrosches, sollten nicht bald Maßnahmen zum besseren Schutz dieser östlichen Spitze des Vehnemoors ergriffen werden, wird dieser Teil in absehbarer Zeit nicht mehr als „Zentrum zur Ausbreitung hochmoortypischer Arten“ geeignet sein.

GRÜNE stellen Fragen zur Haushaltsführung und zum Defizit im Altenheim

Samstag, 22. Juni 2013 von Uwe He-Wi

In der jüngeren Vergangenheit machte die Gemeinde Edewecht im Umgang mit den Haushaltsmitteln mehrfach schlechte Schlagzeilen, so wurde im April gemeldet, dass ein Beamter der Gemeinde 70.000 € veruntreute. Bemerkt wurde dies von Mitarbeitern einer Bank, bei einer Routineprüfung eines Kundenkontos. Wenig später war in der NWZ zu lesen, dass das Edewechter Altenheim seit 2009 eine Defizit von über 700.000 € angehäuft hat, was über 4 Jahre nicht bemerkt wurde.

Diese Vorfälle haben die GRÜNE Fraktion veranlasst, verschiedene Prüfberichte des Nds. Landesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreis Ammerland genauer zu betrachten. Dabei sind eine Reihe von Fragen aufgetaucht, die die GRÜNE Fraktion im nächsten Wirtschafts- und Haushaltsausschuss beantwortet haben möchte. Leider wurde über ein Prüfbericht bisher nur in aller Kürze im Verwaltungsausschuss berichtet.Wir können hier die Fragen zu diesem Komplex nicht veröffentlichen, da aus dem Verwaltungausschuss nur die Bürgermeisterin berichten darf. Wir werden an dieser Stelle die Fragen zu gegebener Zeit gemeinsam mit den Antworten nachträglich veröffentlichen.

Ferner haben wir eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem Defizit des Altenheimes, die wir ebenfalls im nächsten Wirtschaft- und Haushaltsausschuss beantwortet haben möchten:

Sehr geehrte Frau Lausch,

1.
Nach § 129 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten aufzustellen. In diesem Zusammenhang befindet sich Edewecht in guter Gesellschaft mit anderen niedersächsischen Kommunen, denn der niedersächsische Landesrechnungshof stellt in seinem Kommunalbericht 2013 fest, dass fast keine niedersächsische Kommune einen vollständigen Jahresabschluss vorweisen konnte. Im Kommunalbericht 2013 heißt es wörtlich: „Insoweit konnten die Verwaltungen gegenüber der jeweiligen Vertretung auch im Jahr 2012 keine Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft der vorangegangenen Jahre ablegen. Ohne Jahresabschluss fehlen den Vertretungen verlässliche Grundlagen für die haushälterischen Entscheidungen.“ Ein Indiz für die Richtigkeit dieser Feststellung ist das Defizit des Edewechter Altenheimes von über 700.000 €. Diese allgemeine Bewertung deckt sich mit dem Prüfungsbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 06.08.2012. Dort werden folgende wesentliche Feststellungen getroffen: „Die Gemeinde Edewecht führte ihr Haushaltswesen mit folgenden Einschränkungen ordnungsgemäß:

  • Die Gemeinde Edewecht verletzte in den Jahren 2009 bis 2011 den Planungsgrundsatz der Haushaltsklarheit.
  • Die Gemeinde Edewecht hielt die Fristen zum Haushaltsaufstellungsverfahren von 2008 bis 2012 nicht ein.
  • Das Rechnungslegungs- und Entlastungsverfahren der Gemeinde Edewecht war durchgängig ordnungswidrig.
  • Die Gemeinde Edewecht hatte sich bis zum Prüfungszeitpunkt auf die Einführung des doppischen Rechnungswesens konzentriert. Die betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente gemäß § 21 Abs. 1 GemHKVO hatte sie nicht etabliert.

In den Beschreibungen der wesentlichen Produkte fehlten die Beschreibungen konkreter Maßnahmen zur Zielerreichung.“
Seit Januar 2006 ist die Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) in Kraft, trotzdem liegen, wie oben festgestellt, weder rückblickende noch vorausschauende verlässliche Grundlagen vor, um vergangene Haushaltsjahre bewerten zu können oder künftige zu planen.

Fragen dazu:

  • Warum liegen im fünften Jahr nach der Umstellung auf das Neue kommunale Rechnungswesen noch immer keine Jahresabschlüsse vor?
  • Auf welcher Basis sind die Vorberichte zu den Haushalten 2009 bis 2013 erstellt worden?
  • Ist zu befürchten, dass mangels der oben genannten Grundlagen noch mehr nicht einkalkulierte defizitäre Produkte auftauchen?
  • Wie wird der Kämmerer sicherstellen, dass keine weiteren nicht eingeplanten defizitären Produkte entstehen?

2.
Im Punkt „Aufbau- und Ablauforganisation der Kasse“ des Prüfungsbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes wird ausgeführt, dass die Kassenaufsicht durch die Bürgermeisterin an den Kämmerer übertragen worden ist. Dieser führte dann die unvermutete Kassenprüfung bis auf eine Ausnahme immer in der dritten Dezemberdekade durch. An dieser Stelle wird moniert, dass die Kassenprüfungen berechenbar waren und somit ihre Eigenschaft der Unvermutetheit verloren haben. Zudem seinen veraltete Dienstanweisungen für die Regelung der Kassengeschäfte zur Anwendung gekommen.

Fragen dazu:

  • Warum wurden die Kassenprüfungen fast immer in der dritten Dezemberdekade durchgeführt?
  • Hätten mit einer echten unvermuteten Prüfung die Veruntreuung von 70.000 € verhindert werden können?
  • Werden inzwischen echte unvermutete Prüfungen durchgeführt?
  • Warum wurden veraltete Dienstanweisungen zur Regelung der Kassengeschäfte genutzt?
  • Hätten gesetzeskonforme Dienstanweisungen die Veruntreuung von 70.000 € verhindern können?
  • Sind inzwischen gesetzeskonforme Dienstanweisungen im Gebrauch?

3.
Hinweis:
Der Fragenkomplex zu Punkt 3 beruht auf einem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreis Ammerland, über den bisher nur in aller Kürze im Verwaltungsausschuss berichtet wurde. Wir können hier die Fragen zu diesem Komplex nicht veröffentlichen, da aus dem Verwaltungausschuss nur die Bürgermeisterin berichten darf. Wir werden an dieser Stelle die Fragen zu gegebener Zeit gemeinsam mir den Antworten nachträglich veröffentlichen.

4.
Im Vorbericht des Haushaltplanes für 2013 heißt es zur „Entwicklung der Haushalte“, man könne die Jahre 2009 bis 2012 auf Grund der verschiedenen Buchführungsmethotiken nicht mit den vorangegangenen Jahren vergleichen. Im Weitereren ist nur von Haushaltsvolumina und der Liquiditätslage die Rede. Ferner wurde angemerkt, dass erhebliche Finanzmittel kurzfristig angelegt wurden.

Fragen dazu:

  • Ist es richtig, dass die wirtschaftliche Lage der Gemeinde lediglich anhand der liquiden Mittel beurteilt wurde?
  • Wodurch wurde ohne Jahresabschluss/Bilanz sichergestellt, dass diese Mittel wirklich in Besitz der Gemeinde waren bzw. sind?
  • Wann wird die Verwaltung die ausstehenden Jahresabschlüsse vorlegen?

5.
In dem Kommunalbericht 2013 ist bei den kommunalen Investitionsmaßnahmen festgestellt worden, dass überwiegend Investitionsentscheidungen ohne Nachweise der Wirtschaftlichkeit getroffen wurden: „Die sieben geprüften Kommunen verstießen in 102 von 157 ausgewählten Fällen bei der Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen gegen § 12 Gemeindehaushalts- und – kassenverordnung. Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Folgekostenbetrachtungen fehlten oder waren unvollständig. Die Kommunen stellten damit nicht sicher, dass sie den wirtschaftlichsten Weg gewählt hatten, um das Investitionsziel zu erreichen.“ Weiter wird empfohlen, Kommunen sollten vor einer Beschlussfassung über Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die für sie wirtschaftlichste Lösung durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich ermitteln (§ 12 Abs. 1 S. 1 Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung [GemHKVO ]). Dazu seien allgemeingültige Kriterien darüber festzulegen, unter welchen Bedingungen Investitionen wesentliche Bedeutung haben.

Fragen dazu:

  • Existieren in der Gemeinde Edewecht die allgemeingültigen Kriterien zu den Bedingungen über die erhebliche finanzielle Bedeutung von Investitionsmaßnahmen?
  • Wird die Wirtschaftlichkeitsprüfung vor jeder dem Rat vorgelegten Investitionsentscheidung durchgeführt?
  • Ist dies auch bei den Investitionsentscheidungen zum Altenheim Edewecht geschehen?

6. Nach der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung [PBV]) § 3 haben die Pflegeeinrichtungen “ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung” zu führen und § 4 schreibt vor, wie sie ihre Jahresabschlüsse anzufertigen haben.

Frage dazu:

  • Warum hat die Verwaltung nachdem klar war, dass, wie oben beschrieben, kein zeitgerechter Jahresabschluss im Jahr 2009 und in den Folgejahren erstellt wird, die Buchführung des Altenheims nicht wieder ausgegliedert, um einen separaten Jahresabschluss wie vorgeschrieben zu erstellen, wie es in den Jahren der Kameralistik zuvor auch geschehen ist?

7.
Nach dem Heimgesetzt § 11 Abs. 2 Punkt 1 haben Betreiber von Alten- und Pflegeeinrichtungen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen und nach § 11 Abs. 2 Punkt 3 ein angemessenes Leistungsentgelt zu verlangen.

Fragen dazu:

  • Wie hat die Verwaltung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Betreiber in dem Zeitraum 2009 bis 2012 nachweisen können?
  • Auf welchen Grundlagen sind Pflegesatzverhandlungen in den Jahren 2009 bis 2012 durchgeführt worden, obgleich auf grund fehlender Jahresabschlüsse keine verlässlichen Daten vorlagen?
  • Warum haben weder der Kämmerer noch die Bürgermeisterin interveniert, obwohl bekannt war, dass auf grund fehlender Jahresabschlüsse keine verlässlichen Daten für eine Pflegesatzverhandlung vorhanden waren?
  • Waren der Kämmerer und die Bürgermeisterin über die nicht ausreichenden Ergebnisse der Pflegesatzverhandlungen zwischen 2009 und 2012 informiert?
  • Wenn nein, warum nicht?
  • Wenn ja, warum haben sie nicht interveniert?

Im Lichte der Veruntreuung von 70.000 € aus der Gemeindekasse und des Defizits von über 700.000 € im Altenheim bekommen die zitierten Prüfberichte ein neues Gewicht. Negative Prüfberichte wurden in der Vergangenheit von der Verwaltung oft als Spitzfindigkeiten und Anmaßungen abgetan. Diese Sichtweise wurde nur allzu oft von der Politik kritiklos übernommen. Die genannten Ereignisse haben uns zum genaueren Hinsehen veranlasst und in der Folge viele Fragen aufgeworfen.

Wir bitten um Beantwortung dieser Fragen im nächsten Haushaltsausschuss.

Mit freundlichen Grüßen
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Uwe Heiderich-Willmer

Edewechter GRÜNE Fraktion lädt niedersächsischen Landwirtschaftsminister ein

Samstag, 08. Juni 2013 von Uwe He-Wi

Schon mehrfach haben sich die Edewechter GRÜNEN zum Torfabbau im Edewechter Gemeindegebiet und den damit verbundenen Fragen geäußert (Schlagwort: Torfabbau). Dabei dabei haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass es allein mit dem Einstellen des Torfabbaus nicht getan ist, sondern die Proble vielseitiger sind. 

Torfmiete im Vehnemoor

Torfmiete im Vehnemoor

Nun legt die neue rot-grüne Landesregierung auch bei dem Thema Moorschutz ein atemberaubendes Tempo vor. Bereits viereinhalb Monate nach der Wahl kann man aus fast allen Ressorts Verlautbarungen über ambitionierte Vorhaben hören.

So liest man in einer Presseerklärung des Landwirtschaftsministeriums:

„Die niedersächsische Landesregierung wird alle Torfabbaugebiete aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) streichen. Aus Gründen des Klima- und Naturschutzes soll künftig gänzlich auf Vorranggebiete für den Torfabbau verzichtet werden.“

„… sowie eine intensive Landwirtschaft auf diesen sensiblen Böden zurückfahren.“

„Die Grundlage für den Moorschutz in Niedersachsen soll eine aktuelle Bestandsanalyse der Hoch- und Niedermoore bilden. Ziel ist es, Böden mit hohen Kohlenstoffgehalten wieder in einen naturnahen Zustand zu versetzen. So soll ihre Klima- und Bodenschutzfunktion zurückgewonnen werden. Mittel- bis langfristig möchte die Landesregierung ein Moorschutzsystem „Norddeutsche Moorlandschaft“ schaffen. Hierfür sollen die Flächen zusammengestellt sowie Schutzziele und Nutzungen im kooperativen Dialog mit der Bevölkerung, den Landwirten und den Verbänden festgelegt werden. Bis zum Ende des Jahres sollen die ersten Schritte zur neuen Schutzgebietskulisse gemacht sein.“

Intensive Landwirtschaft auf Hochmoorstandorten hat die gleiche Auswirkung wie das Abtorfen. Der Torf zersetzt sich unter der Bearbeitung

Kulturlandschaftspflege ;-)

Kulturlandschaftspflege 😉

und setzt immense Mengen klimaschädliches CO² frei, das Höhenniveau der Landschaft sinkt, die Entwässerungsgräben müssen immer tiefer werden und obendrein gibt es Belastungen durch Gülle, Pflanzenschutzmittel etc.

In Verbindung mit der derzeitigen Rechtslage, die eine Renaturierung der Moore als Folgenutzung vorsieht, sind wir Edewechter Grünen inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass das Abtorfen durch die Torfwirtschaft als bisher einziger gangbarer Weg die Moore wieder herzustellen, durchaus akzeptabel ist. Vorasussetzung ist immer, es wird wirklich wiedervernässt und das Moor kann sich regenerieren. Ein nachfolgender Sandabbau oder landwirtschaftliche Nutzung ist nicht akzeptabel.

Diese Sichtweise ist zum Teil sehr schwer vermittelbar. Wir schätzten es aber gegenwärtig als unrealistisch ein, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Entschädigung der Landwirte, die für eine Sanierung der Moore ohne Torfabbau ihr Land hergeben müssten, fließen werden.

An dieser Stelle ist die Ankündigung der Landesregierung auf den ersten Blick ein Lichtblick, auf den zweiten Blick stellen sich jedoch einige Fragen. So fragt die GRÜNE Ratsfraktion nach den Auswirkungen der Streichung der Torfabbauflächen aus den Landesraumordnungsprogramm auf das Regionale Raumordnungsprogramm und auf das Naturschutzrecht, nach dem dann künftig Abbauanträge genehmigt werden würden.

Um die intensive Landwirtschaft auf den Moorböden zurückzufahren, muss für die Landwirte eine Alternative für ihre bisherige Existenzgrundlage geschaffen werden, wie z.B.

vor rund 7 Jahren wiedervernässte Torfabbaufläche

vor rund 7 Jahren wiedervernässte Torfabbaufläche

Entschädigungszahlungen oder Ersatzflächen. Die Edewechter GRÜNEN interessiert wie dies die Landesregierung umzusetzen plant und ob entsprechende finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden.

In der Aufzählung der geplanten Beteiligten für den konstruktiven Dialog ist die Torfwirtschaft nicht aufgeführt. Wir meinen aber, dass es wichtig ist die Torfindustrie mit in die Gesprächsrunde aufzunehmen, denn einen tragfähige Lösung kann nur entstehen, wenn für alle eine akzeptable Lösung gefunden wird. Obendrein geht es bei der Torfwirtschaft um Arbeitsplätze, für die auch Alternativen erarbeitet werden müssten. Die Torfindustrie verfügt bereits über einen großen Erfahrungsschatz zur Moorrenaturierung, es wäre unklug dieses Wissen nicht zu nutzen.

 

Die Ankündigung des kooperativen Dialogs begrüßen wir sehr. Bereits vor zwei Jahren hatte wir hier eine Gesprächsrunde, an der Verwaltung und Politik des Landkreises Ammerland und der Gemeinde Edewecht vertreten waren, den Vorgänger Lindemann zu Gast. Leider blieb es bei dem einmaligen Gespräch ohne spürbare Konsequenzen für den Moorschutz.

In diesem Zusammenhang lädt die Edewechter GRÜNE Ratsfraktion den Landwirtschafstminister Christian Meyer ein, die kooperativen Gespräche mit allen Beteiligten rund um die Moorproblematik in unserer Gemeinde zu beginnen. Eine große Aufgeschlossenheit dazu ist u.a. in der Edewechter Gemeindeverwaltung vorhanden.

Inzwischen wurde uns der Eingang unseres Schreibens bestätigt und eine zügige Bearbeitung zugesagt. Allerdings sei man nicht für alle Fragen zuständig, so dass wir auch den Umweltminister noch bemühen werden.

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