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Flaute bei der SPD-Energiewende

Dienstag, 10. Juni 2014 von Uwe He-Wi

„Egal ob Harrisburg, Tschernobyl oder Fukushima – die Risiken der Atomkraft sind keine statistischen Größen, sondern real. Im Falle eines GAU sind die Folgen verheerend. Wir treten daher entschlossen für einen Energiewandel ein. Auch das Ammerland wird seinen Beitrag dazu leisten. Hierzu brauchen wir dezentrale Stromerzeugungen und Speichersysteme und die Ausschöpfung aller Energieeinsparpotentiale. Wir stehen in Verantwortung für Mensch und Natur.“ heißt im Wahlprogramm der Ammerländer SPD, das auch auf der Homepage der Edewechter SPD zu lesen ist.

Von Entschlossenheit ist leider heute nichts mehr zu spüren, im Gegenteil, die Edewechter SPD-Fraktion eifert ihrem Bundesvorsitzenden und Bundeswirtschaftsminister Gabriel nach, der mit zahlreichen Regelungen in den aktuell diskutierten Reformentwürfen die Ziele der Energiewende gefährdet.

So wurde in der letzten Bauausschusssitzung vom Fraktionsvorsitzenden Fittje die Abstandregelung, die im Kreistag, wie im Edewechter Rat mit SPD-Stimmen beschlossen wurden, kritisiert und ein Antrag auf Erweiterung der Abstände im Bauausschuss am 10.06.2014 gestellt.

Am 22.05.14 wird schließlich eine Aussage der Ortsbürgervereinsvorsitzende Krüger in der NWZ mit den Worten „Was ihn persönlich an der ganzen Diskussion um mögliche Windparks störe, so der Schepser OBV-Vorsitzende Wolfgang Krüger, sei, dass es bei Abstandsregelungen zu Wohngebäuden Menschen erster und zweiter Klasse gäbe. Wenn man in Wohnsiedlungen lebe, die baurechtlich in einem Bebauungsplan lägen, würden 1000 Meter Abstand von der Wohnbebauung zu den Windkraftanlagen gelten, wenn es um Wohnsiedlungen im Außenbereich gehe, sei der Abstand wesentlich geringer und betrage je nach Kommune 500, 600 oder 650 Meter.“ wiedergegeben.

Man fragt sich schon, ob die SPD-Abgeordneten geschlafen haben, als die Windkraftpotentialstudie und das Klimakonzept für den Landkreis Ammerland im Kreistag und seinen Ausschüssen beraten wurden. Die Wortmeldungen der SPD sind in den Protokollen sehr spärlich, eine Gegenrede ist überhaupt nicht zu finden, so sind die Beschlüsse jeweils auch einstimmig gefasst worden. In den Edewechter Gremien ist die Windkraftpotentialstudie mit seinen Abstandkriterien ebenso einstimmig beschlossen worden. Lediglich die UWG hat sich in der Bauausschusssitzung vom 19.02.2014 enthalten.

Das widersprüchliche Verhalten der SPD im Landkreis und im Edewechter Rat macht sie unglaubwürdig, sie beteuert Verfechter der Energiewende zu sein, ihr Verhalten zeugt allerdings vom Gegenteil und wirft Fragen auf. Denn eine Erweiterung der Ab-stände für Windkraftanlagen im Außenbereich würde bedeuten, dass in der Gemeinde Edewecht keine weiteren Windkraftanlagen gebaut werden könnten. Damit könnte Edewecht seinen Beitrag zum Ammerländer Klimakonzept nicht erfüllen. Ein Erreichen der Ziele des Klimakonzeptes wäre damit auch für das gesamte Ammerland sehr fraglich.

Wir sind auf die Begründung gespannt, warum sie nun von dem Konsens der Windkraftpotentialstudie abrücken.

Die Mär vom Schattenschlag und Infraschall

Dienstag, 10. Juni 2014 von Uwe He-Wi

Zurzeit überschlägt sich die Berichterstattung in Edewecht zum Thema Windenergie, eine Bürgerinitiative gegen Windkraft nach der anderen wird gegründet, Flugblätter und ganze Hefte mit Horrorszenarien und Bildern riesiger Windparks werden in Umlauf gebracht und Unterschriften gesammelt. Leider basieren viele Argumente der Gegner auf sehr veralteten Informationen, die für neue moderne Anlagen nicht mehr gelten.

Nachfolgend möchten wir die klassischen Argumente gegen Windkraft aufzeigen und entkräften.

Schattenschlag: es ist immer wieder die Rede davon, dass Anwohner in der Nähe von Windkraftanlagen von einem ständig rotierenden

 Windräder

Schatten der Windradflügel terrorisiert würden. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sagt dazu, dass der Schattenwurf von Windenergieanlagen nicht länger als 30 Stunden pro Jahr (theoretisch, das entspricht etwa 8 Stunden / Jahr tatsächlich) und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus wirken darf. Schon lange haben Windkraftanlagen Einrichtungen, die die Anlagen anhalten, sollte solch ein Wert erreicht werden.

In diesem Zusammenhang wird gerne der sog. Diskoeffekt angeführt, der von Lichtreflexen der früher glänzenden Rotorenoberflächen herrührte. Bei modernen Anlagen werden nicht reflektierende, matte Oberflächen verwendet, sodass dieses Phänomen nicht mehr auftritt.

Auch bei der Hindernisbefeuerung, die Anlagen über 100 m zum Schutz des Flugverkehrs haben müssen, geht die Entwicklung weiter. Weil viele Menschen sich von den blinkenden Lichtern gestört fühlen, werden z. Zt. radargesteuerte Lichter entwickelt, deren Serienreife bevorsteht. Diese Lichter würden nur noch leuchten, wenn sich ein Flugobjekt in der Nähe befindet. Da dies in dieser Höhe allerdings nur sehr selten vorkommt, werden sie entsprechend selten leuchten.

Bezüglich der Schallbelastung beklagen Anwohner im Außenbereich, dass sie dort wie Bürger zweiter Klasse behandelt würden, da von sogenannten Siedlungssplittern nur 600 m Abstand gewahrt werden muss. Geht man aber davon aus, dass eine moderne Windkraftanlage in 500 m Entfernung noch einen Schalldruckpegel von ca. 42 dB aufweist, kann man davon ausgehen, dass sie in 600 m Entfernung fast den für allgemeine Wohngebiete zulässigen Wert von 40 dB einhalten. Unterschritten wird auf jeden Fall der zulässige Wert eines Mischgebietes von 45 dB. Der gesamte Streifen entlang der Ortsdurchfahrt Edewecht ist als Mischgebiet ausgewiesen. Das heißt, dass die Anwohner im Außenbereich sogar besser gestellt sind als die Anwohner der Hauptstraße was die Lärmbelästigung angeht.

Immer wieder wird der Infraschall als krank machend beklagt. All diesen, die das glauben, sei angeraten, sofort das Autofahren zu unterlassen, denn im Inneren eines fahrenden Autos ist der Infraschall um ein vielfaches höher, als bei einer modernen Windkraftanlage in 250 m Entfernung. Überall, wo sich Luft und Wasser bewegt, tritt in der freien Natur Infraschall auf. In einer vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt geförderten Studie des Dachverbands der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände „Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in Deutschland (onshore)“ wurde 2005 festgestellt: „Da auch

Windpark "Hübscher Berg"

der Infraschall mit der Entfernung von der Schallquelle pro Entfernungsverdoppelung um 6 dB an Stärke abnimmt, ist bei den aufgrund der sich aus der TA Lärm ergebenden notwendigen Abständen von WEA zu Wohngebieten … , die im Durchschnitt bei mindestens 500 m liegen, keine vom Infraschall ausgehende Gefährdung bzw. Belästigung der dort wohnenden Menschen zu erwarten.“ Eine Aktualisierung dieser Studie in 2011 kam zum gleichen Ergebnis: „Alle derzeit vorliegenden Infraschallmessungen zeigen übereinstimmend, dass der Infraschall von WEA auch im Nahbereich der Anlagen (100 – 250 m Entfernung) deutlich unterhalb der menschlichen Hörschwelle und damit auch deutlich unterhalb einer denkbaren Wirkschwelle liegt.“

Angeführt werden auch immer wieder Infernos durch Unfallschäden. Die Sicherheitsstandards der Anlagen sind aber inzwischen so hoch, dass die Betriebshaftpflicht für eine 3 Megawatt-Anlage 70-90 Euro pro Jahr beträgt. Verglichen mit einer KFZ-Haftpflichtprämie, kommen die Anlagen bei der Risikobewertung durch die Versicherungen doch recht gut weg. So sind Personenschäden bisher nur durch Arbeitsunfälle an Windkraftanlagen bekannt, bei 40.000 Anlagen in Mitteleuropa, kann man 15 Rotorblattabbrüche getrost als gering bezeichnen. Brände durch Hydrauliköl sind bei getriebelosen Anlagen nicht möglich, da sie ohne Öl arbeiten.

Eiswurf ist auch kein Thema mehr, da modernen Anlagen über eine Eiskennung verfügen und ggf. einfach stoppen und nur wieder von Hand in Betrieb gesetzt werden können.

Was die Verträglichkeit mit der Natur angeht, wird dies immer im Einzelnen durch avifaunistische Gutachten erörtert; dies wird auch bei dem am Hogenset südlich des Küstenkanals in Diskussion stehenden Windpark, wie auch bei allen anderen Flächen, die in Edewecht in Frage kommen könnten, geschehen. Erst danach wird endgültig eine Entscheidung getroffen, ob und wo die Errichtung eines Windparks möglich ist.

Diese Informationen werden leider in den sogenannten objektiven Betrachtungen der Bürgerinitiativen nicht wiedergeben. Wir halten diese Art von Informationspolitik für unredlich, für eine sachliche Betrachtung dieses wichtigen Themas ist es nicht hilfreich.

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