Ergebnisse aus der Archivsuche:

Viele Falschinformationen kursieren zu geplanten Vorranggebieten für Torferhaltung und Moorentwicklung

Sonntag, 23. November 2014 von Uwe He-Wi

Befürchtungen landwirtschaftliche Nutzflächen würden gegen den Willen ihrer Besitzer unbenutzbar sind unbegründet

Wiedervernässte Abtorfungsfläche im Vehnemoor

Wiedervernässte Abtorfungsfläche im Vehnemoor

Seit Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung, mit der Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) Vorrangflächen für den Torferhalt auszuweisen, wird immer wieder behauptet, in den vorgesehenen Gebieten würden landwirtschaftliche Nutzflächen gegen den Willen der Eigentümer vernässt. Die CDU unterstellt, die komplette Ernährungswirtschaft würde dadurch platt gemacht und Familien würden von ihren Höfen vertrieben. So ähnlich ist auch der Tenor einer Pressemitteilung der CDU-Ratsfraktion Edewecht, die in der NWZ vom 22.11.14 zu lesen war.

Worum geht es?

Mit dem neuen Landesraumordnungsprogramm sollen die bisher in der Landesraumordnung festgesetzten rund 21.500 Hektar Vorranggebiete für den Torfabbau gestrichen werden. Um dort und auch andernorts neue Torfabbaugenehmigungen tatsächlich verhindern zu können, ist es notwendig, eine dem Torfabbau entgegen stehende Festsetzung im Landesraumordnungsprogramm zu treffen. Diese entgegen stehende Festsetzung sind die „Vorranggebiete für Torferhaltung und Moorentwicklung“, die gut 100.000 Hektar ausmachen sollen. In diese Gebietskulisse aufgenommen wurden Flächen, die eine Torfmächtigkeit von 1,30 Metern oder mehr haben oder die sich für die Moorentwicklung besonders eignen – etwa ehemalige Abtorfungsflächen die wiedervernässt werden.

Vernässen gegen den Willen der Eigentümer geht nicht

Tausende Jahre aufgeschüttet, Torfberge zum Trocknen

Tausende Jahre aufgeschüttet, Torfberge zum Trocknen

Gegen den Willen des Eigentümers kann es keine Vernässung geben. Ein Raumordnungsprogramm ist nicht allgemein-, sondern ausschließlich behördenverbindlich. Das heißt, eine Nutzung, die keiner Genehmigung bedarf, wird vom Landesraumordnungsprogramm überhaupt nicht berührt. Die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung bedarf keiner Genehmigung, kann also über die Landesraumordnung auch nicht reglementiert werden. Das betrifft ebenso die Drainierung landwirtschaftlicher Nutzflächen oder die Räumung von Entwässerungsgräben – beides ist nicht genehmigungspflichtig, beides wird deshalb auch vom Landesraumordnungsprogramm nicht berührt.
Die Landwirte verweisen oftmals darauf, dass aber in der Begründung zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms durchaus das Ziel formuliert wird, die Vorranggebiete für Torferhaltung und Moorentwicklung wieder zu vernässen. Das stimmt, steht aber zur obigen Aussage nicht im Widerspruch. Das Ziel der Wiedervernässung richtet sich an Behörden des Landes und der Kommunen, die dieses Ziel im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen haben.

In dem Entwurf steht auch dieser Satz: „Zur Unterstützung der Kohlenstoff-Bindungsfunktion sollen in den Vorranggebieten Torferhaltung und Moorentwicklung nachhaltige, klimaschonende Bewirtschaftungsweisen, insbesondere in der Landwirtschaft, gefördert werden.“ Eine Förderung von klimaschonenden Wirtschaftsweisen wäre nicht nötig, wollte man das Wirtschaften auf den Torfflächen gänzlich verbieten. Leider werden solche Informationen von Novellierungskritikern gerne verschwiegen.

Kommunen behaupten, sie würden in ihrer Planungshoheit beschnitten

Die neuen Vorranggebiete werden auch deshalb kritisiert, weil auch Siedlungsbereiche in die Gebietskulisse einbezogen worden seien – auch

Torfsoden in Husbäke

Torfsoden in Husbäke

ein Friedhof soll innerhalb eines Vorranggebietes Torferhaltung und Moorentwicklung liegen. Das liegt vor allem daran, dass ein Landesraumordnungsprogramm im Maßstab 1:500.000 erstellt wird und damit nicht flurstücksgenau ist. Ein Strich von 1mm Breite im LROP entspricht der Breite von 500 Meter in der Realität. Auch im bisherigen LROP enthalten Vorranggebiete etwa für Torfabbau oder Kies regelmäßig Siedlungen. Diese werden dann im regionalen ROP herausgenommen bzw. regional konkretisiert. Auf dieses Problem wird auch im Entwurf hingewiesen: Unter den Karten steht : „Die Überlagerung besiedelter Gebiete mit Vorrangfestlegung hat ausschließlich kartographische Gründe.“
Die öffentliche Beteiligung unter anderem der Kommunen und der Landkreise dient im Übrigen auch dem Ziel, Fehler in der Detailabgrenzung und auch andere Darstellungsmängel z.B. in der Ansprache des konkreten Bodentyps zu bereinigen. Das ist auch bei früheren LROP erfolgt.

So heißt es auch im Entwurf: „Die Vorranggebiete Torferhaltung und Moorentwicklung sind in die Regionalen Raumordnungsprogramme zu übernehmen und dort räumlich näher festzulegen.“

Moorschutz ist Klimaschutz

„Wir Christliche Demokraten verstehen den Menschen als Teil der Schöpfung. Die Natur ist nicht nur Voraussetzung und Instrument unseres Lebens, sondern Schöpfung Gottes, der eine Eigenbedeutung zukommt. Es steht uns nicht zu, nach Belieben über die Schöpfung zu verfügen. Sie ist dem Menschen zur Gestaltung und Bewahrung anvertraut.“ … und …
„Wir wissen, dass der Mensch seine Fähigkeiten missbrauchen und ohne Rücksicht auf soziale und ökologischeBelange wirtschaften kann. Deshalb muss unser Staat Rahmenbedingungen setzen, um die Kräfte der Selbstregulierung in der Wirtschaft zu stärken und alle am

Wollgras im Vehnemoor

Wollgras im Vehnemoor

Wirtschaftsleben Beteiligten auf die Beachtung sozialer und ökologischer Erfordernisse zu verpflichten,“ heißt es im Grundsatzprogramm der CDU.
Nichts anderes macht die niedersächsische Landesregierung mit der Novellierung des Landesraumordnungsprogrammes.
Soll die Torfzehrung wirklich gestoppt und nicht nur verlangsamt werden, müssen die Flächen vernässt werden. Eine solche Wiedervernässung wird in aller Regel nur auf Flächen möglich sein, die sich im öffentlichen Eigentum befinden. Um entsprechende Flächen anzukaufen, ist es dem Umweltministerium gelungen, in der laufenden EU-Förderperiode bis 2020 32 Mio. € aus dem EFRE-Fonds der EU für Flächenkäufe einzuwerben. Das niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft stellt ergänzend 15 Millionen Euro aus dem ELER-Programm zur Verfügung.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung unter diesem Link: http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=35090&article_id=125715&_psmand=7

Den Entwurf können sie hier nachlesen:

Das Dokument wird nicht angezeigt? Dann klicken Sie hier:

2014_06_24_Entwurf_der_nderungsverordnung_LROP

Ausschuss steht bei Tempolimit und Überholverbot auf der Bremse

Sonntag, 16. November 2014 von Uwe He-Wi

Straßen- und Wegeausschuss im Edewechter Rat folgt GRÜNEN Forderung zur Verkehrssicherheit auf der B401 nicht

In der letzten Straßen- und Wegeausschusssitzung wurde über den Antrag der GRÜNEN Fraktion auf Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h und einem Überholverbot beraten.

Vergleicht man die Diskussion zum gleichen Thema im Jahr 2010 (Ausschuss lehnt Antrag der GRÜNEN zur Geschwindigkeitsreduzierung ab) mit der aktuellen Diskussion genauer, so kann man eine gewisse Bewegung zu erkennen. Immerhin wurde die Problematik auf der Bundesstraße wahrgenommen, so bestätigte beispielsweise Hans Fittje als Vorsitzender des Feuerwehrausschusses die Häufigkeit der Feuerwehreinsätze auf der B 401.

Unfall auf der B 401 am Tag der Antragstellung, Foto Uwe Heiderich-Willmer

Unfall auf der B 401 am Tag der Antragstellung, in diesem Fahrzeug saßen eine Frau mit 4 Kindern auf dem Weg zur Kinderuni Oldenburg, Foto Uwe Heiderich-Willmer

Allerdings wichen die daraus gezogenen Konsequenzen von dem GRÜNEN Antrag stark ab. Am weitesten entfernt war die Bürgermeisterin Petra Lausch, die  meinte, dass die Gefahr sich durch Geschwindigkeitsbeschränken nicht eindämmen ließe. Es seien hauptsächlich junge Raser, die sich davon nicht beeinflussen lassen würden. Die, sowie viele LKW, führen mit überhöhter Geschwindigkeit durch die jetzt schon begrenzten Stellen an den Kreuzungen. Wenn alle anderen 80 führen, würde sich die Anzahl der Überholmanöver noch erhöhen. Außerdem sei heutzutage die Hauptgefahr das Herumspielen mit den Smartphones. Wie schon im Jahr 2010 blieb sie lediglich bei der Forderung nach Geschwindigkeitsmessungen.

Das zeigt, dass sie die Problematik dieser Straße nicht verstanden hat. Das Unfallrisiko an den Kreuzungen ist durch die Installation der Ampeln in Klein Scharrel und Husbäke messbar gesunken, selbst wenn die Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit den Kreuzungsbereich durchfahren, um die Grünphase noch mitzunehmen, ist es relativ unkritisch, weil die Linksabbieger auf separaten Spuren stehen und kein Verkehr kreuzt. Genau das ist aber auf freier Strecke das Problem und führt bei diesen hohen Geschwindigkeiten immer wieder zu Unfällen. „Nah am Bürger – mit offenem Blick in die Zukunft“ war ihr Motto im letzten „Wahlkampf“ um den Bürgermeisterposten. Die GRÜNE Fraktion hat damals angekündigt, sie u.a. an diesem Spruch zu messen. Es scheint ihr aber nicht so recht zu gelingen. Denn hört man den Anwohnern zu, die nach den bereits zur Gewohnheit gewordenen Erste Hilfe Leistungen an dieser Straße noch

Unfall am Tag der Antragstellung, Foto: Uwe Heiderich-Willmer

Unfall am Tag der Antragstellung, vorn rechts im Bild das aufgefahrene Fahrzeug, Foto: Uwe Heiderich-Willmer

ihre Erfahrungen austauschen, so befürworten viele Anwohner Maßnahmen, wie sie die GRÜNEN beantragt haben. Bestätigt wird das auch durch die Reaktionen der Zuschauer im Rat, als der erste Antrag der GRÜNEN im Jahr 2010 abgelehnt wurde. Auch CDU Ratsherr Egon Wichmann, der selbst an der Straße wohnt, berichtete im Februar 2010 während der Debatte um den GRÜNEN Antrag im Rat, von Befürwortern aus dem Anwohnerkreis. Es stellt sich die Frage, wessen Bürgermeisterin Frau Lausch ist, die der Edewechter oder die der Pendler aus dem Landkreis Cloppenburg und Emsland, die allmorgendlich und allabendlich das Gemeindegebiet durchqueren?

Schade ist, dass die Ausschussmitglieder der SPD und CDU sich von den Ausführungen der Bürgermeisterin beeindrucken ließen. Zunächst war eine Zustimmung von der SPD zu hören, die sich dann  in einen Gegenantrag wandelte, der  lediglich zum Inhalt hatte, dass die zuständigen Behörden aufgefordert werden sollen sich um die Probleme auf der B 401 zu kümmern, allerdings ohne eine konkrete Forderung wie sie im eigentlichen Antrag der GRÜNEN standen. Damit wurde der Antrag der GRÜNEN faktisch wieder mit den Stimmen der SPD und der CDU abgelehnt.

 

GRÜNE beantragen AG-Asylbewerber

Mittwoch, 12. November 2014 von Uwe He-Wi

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Asylbewerber analog der AGs für Senioren, Flächennutzungsplan, etc.

Hintereingang des Asylbewerberheim am Schepser Damm, Foto: Detlef Reil

Hintereingang des Asylbewerberheim am Schepser Damm, Foto: Detlef Reil

Das Thema Asylbewerber beherrscht zurzeit die Themen auf allen politischen Ebenen. Sei es Unterkünfteknappheit, Integrationsprobleme,

Flur im Asylbewerberheim am Schepser Damm, Foto: Detlef Reil

Flur im Asylberwberheim am Schepser Damm, Foto: Detlef Reil

Akzeptanz in der Bevölkerung, die Ausstattung der Einrichtungen oder Konflikte unter den Asylbewerbern, immer wieder treten in diesem Zusammenhang Probleme auf, so auch in Edewecht.

Bereits im Juni 2014 ist eine Gruppe von ehrenamtlichen Unterstützern von Edewechter Asylbewerbern an die GRÜNE Fraktion mit der Bitte um Unterstützung, herangetreten. Die GRÜNE Fraktion hat dies zum Anlass genommen, sich vor Ort ein Bild von den Verhältnissen im Asylbewerberheim am Schepser Damm zu machen.  In Gesprächen mit einigen Asylbewerbern wurde deutlich, dass den Asylbewerbern Beschäftigungsmöglichkeiten fehlen, so dass eine unerträgliche Langeweile vorherrscht. Auch wurde das Bedürfnis zum Lernen der deutschen Sprache, als Voraussetzung für die Entwicklung einer eigenen Zukunft, geäußert.

Kochstellen im Asylbewerberheim am Schepser Damm, Foto: Detlef Reil

Kochstellen im Asylbewerberheim am Schepser Damm, Foto: Detlef Reil

Daher wird der Vorstoß der Verwaltung Sprachkurse für eine bessere Integration zu fördern und das bereits bestehenden private Engagement von der Fraktion der GRÜNEN ausdrücklich begrüßt. Umso mehr finden wir es notwendig, dass auch die Edewechter Kommunalpolitik sich dieses Themas annimmt. Dazu halten wir die Einrichtung eines Arbeitskreises mit Vertretern aus allen Fraktionen und der

Verwaltung, in dem beispielsweise auch Betroffene und Fachleute ggf. gehört werden können, für geeignet. Dieses Vorgehen hat sich in anderen Bereichen bereits sehr bewährt, so gibt es bereits Arbeitsgruppen zu den Themen Schule und Flächennutzungsplan, eine Arbeitsgruppe zum Thema Senioren wurde jüngst ins Leben gerufen.

Den Antrag finden Sie hier.

Antrag: Arbeitsgruppe Asylbewerber

Mittwoch, 12. November 2014 von Uwe He-Wi

Antrag:

Arbeitsgruppe Asylbewerber
Sehr geehrte Frau Lausch, Hallo Petra!
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Asylbewerber analog der AGs für Senioren etc.

Begründung:

Das Thema Asylbewerber beherrscht zurzeit die Themen auf allen politischen Ebenen. Sei es Un-terkünfteknappheit, Integrationsprobleme, Akzeptanz in der Bevölkerung, die Ausstattung der Ein-richtungen oder Konflikte unter den Asylbewerbern, immer wieder treten in diesem Zusammenhang Probleme auf, so auch in Edewecht.

Der Vorstoß der Verwaltung dies bezüglich und das bereits bestehenden private Engagement wird von uns ausdrücklich begrüßt. Umso mehr halten wir es für notwendig, dass auch die Edewechter Kommunalpolitik sich dieses Themas annimmt. Dazu halten wir die Einrichtung eines Arbeitskreises in gewohnter Konstellation, in dem beispielsweise Betroffene und Fachleute ggf. gehört werden können, für geeignet.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Uwe Heiderich-Willmer

Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung