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Vergitterte Natur …

Freitag, 10. Januar 2014 von Uwe He-Wi

… oder wo wird die Natur zum technischen Bauwerk und damit zur Gefahr, oder ist doch der Mensch eher die Gefahr für die Natur?

Da das offensichtlich nicht eindeutig zu klären ist, baut man sicherheitshalber überall Zäune, um die Natur vor dem Menschen oder den Menschen vor der Natur zu schützen.

Ein technisches Bauwerk lädt zum Verweilen ein

Ein technisches Bauwerk lädt zum Verweilen ein

Jedes Neubaugebiet zieht in der Regel ein Regenrückhaltebecken nach sich. Das Regenwasser, das sich auf den neu versiegelten Flächen sammelt, kann nicht mehr langsam versickern sonder läuft in kleinen „Bächen“ immer in Richtung tiefster Stelle. Die Folgen wären möglicher weise Überschwemmungen nach längeren und heftigen Regengüssen. Um das zu verhindern wird das Regenwasser in Regenrückhaltebecken gesammelt und kontrolliert abgeführt. Diese Regenrückhaltebecken existieren inzwischen zuhauf in Edewecht. In der Regel entwickeln sich diese Becken im Laufe der Jahre zu kleinen Biotopen, die nicht nur neuen Lebensraum für Tiere werden, sondern sie werden

Zwischen Deyehof und Industriestraße ist ein kleiner Park entstanden

Zwischen Deyehof und Industriestraße ist ein kleiner Park entstanden

oft auch zu Kleinodien, welche die Menschen zum Verweilen auffordern. Das Problem dabei scheint aber zu sein, dass manche gefährlich sind und eingezäunt werden müssen und manche anscheinend nicht. So haben sich beispielsweise die Anlagen zwischen Deyehof und Industriestraße und am Radwanderweg Ecke Schützenhofstraße zu kleinen öffentlichen Parks entwickelt. An der Dorfstraße Ecke Verbindungsweg kann man auf einer Bank in einer kleinen Grünanlage verweilen. Das sind Beispiele, wie ein technisches Bauwerk sich in Natur und damit zum Naherholungsfaktor ohne Umzäunung wandeln kann. Die Bürgerinnen und Bürger

Regenrückhaltebecken in Portsloge

Hier gibt es leider nur einen vergitterten Bick auf das Wasser.

in Portsloge beispielsweise können dies am Ende des Efeuweg leider nur durch einen grünen Zaun hindurch „genießen“. Hier ist es, warum auch immer, zu gefährlich an das Wasser heranzutreten. Es bleibt an dieser Stelle besonders unverständlich, weil im näheren Umfeld mehrere große Gewässer uneingezäunt liegen. Begründet wird dies von Verwaltungsleuten damit, dass es vorgeschrieben sei, technische Bauwerke zu sichern. Eine von vielen bürokratischen Regelungen, die gerade in unserer Gegend kaum nachvollziehbar sind. Können wir hier auf dem Moor doch nur leben, weil es von technischen Bauwerken, sprich Gräben durchzogen ist. Ergo müssten alle unsere Gräben eingezäunt werden !?? Wer das verstehen will, muss wohl das „HSVN Masterprogramm „Kommunales Verwaltungsmanagement“ an dem „Niedersächsischen Studienistitut“ absolviert haben.

Alles verboten... Eltern haften...

Alles verboten… Eltern haften…

Ein weiteres Beispiel für nicht nachvollziehbares Verwaltungshandeln ist die Umsetzung des Wanderweges zwischen dem Roten Steinwegsee und dem Wildenloh. Hier hatte die „Bürgerinitiative Roter Steinwegsee“ in zähen Verhandlungen dem Investor für das Nobelwohngebiet am Roten Steinwegsee die Errichtung eines Wanderrundweges zwischen dem Wildenloh und dem Roten Steinwegsee abgerungen. Eigentlich sollten die Friedrichsfehner Bürgerinnen und Bürger mehrere Zugänge zum See mit Aussichtsplattformen erhalten. Ob das noch was wird ist, eine andere Geschichte, sie reiht sich in alle anderen, nicht nachvollziehbaren Geschichten, um dieses Baugebiet ein, ist aber kein Verwaltungshandeln sondern hier schützt nur die „Elite“ ihre Privilegien (mehr dazu Never Ending Story: Roter Steinweg See und Weg am Roten Steinwegsee immer noch gesperrt ).

Ein Spalier aus Drahtgeflecht soll die Natur vor Menschen und Hunden schützen.

Ein Spalier aus Drahtgeflecht soll die Natur vor Menschen und Hunden schützen.

Um die Wanderwege gegen den Widerstand des Investors rechtssicher durchzusetzen, griff man zu dem Planungsmittel „Freizeitwegeplan“. Dieser musste vom Landkreis Ammerland genehmigt werden, dabei begutachtete u.a. auch die „Untere Naturschutzbehörde“, angesiedelt beim Landkreis, das Vorhaben. Ein Ergebnis dieser Begutachtung war die Auflage, den Weg komplett

Verlässt man den Wildenloh über diesen Weg ...

Verlässt man den Wildenloh über diesen Weg …

einzuzäunen. Da ist er wieder der Zaun, diesmal zum Schutze der Natur vor dem Menschen. In der Genehmigung heißt es: „… ist eine Einzäunung der Wegetrasse vorzusehen. Es ist ein Wildschutzzaun (zum Schutz vor Menschen!? Anm. de. Verfassers) mit Knotengeflecht in Höhe von 1,20 m zu verwenden.“

So weit so gut, schließlich verläuft die Wegetrasse ja durch ein Landschaftsschutzgebiet, es ist übrigens die gleiche Behörde, die vor rund drei Jahren der Aufhebung der Nachfolgenutzung Naturschutz für den stillgelegten Sandabbau im Roten Steinwegsee zu Gunsten des Nobelwohngebietes zugestimmt hat. Dazu mag jedeR denken was er mag.

... und folgt diesen einladenden Weg weiter ...

… und folgt diesen einladenden Weg weiter …

Nun zur nächsten amtlichen Paradoxie: läuft nun die SpaziergängerIn vom Roten Steinweg oder der Bundesstraße aus über den eingezäunten Weg in den Wildenloh, verhält sie sich noch landschaftsschutzgebietskonform. Schlägt man aber dann nach einigen Runden im Wildenloh den Rückweg ein und trifft nicht exakt auf den gleichen Weg, so kann es passieren, dass man über einen anderen einladenden Weg direkt mitten im Landschaftsschutzgebiet landet. Folgt man unwissend, denn kein Schild weißt auf das Vergehen hin, dem Weg, findet man sich seltsamer Weise außerhalb des Spaliers auf der anderen Seite des Zaunes wieder.

... findet man sich seltsamerweise auf der anderen Seite desZaunes wieder.

… findet man sich seltsamerweise auf der anderen Seite des Zaunes wieder.

Unter den „bösen“ Blicken der jenseits des Zaunes laufenden Spaziergängerinnen und Spaziergängern muss man dann verschämt nach unten blickend, am Ende dieses Weges über den Zaun oder das Brückengeländer steigen um den Rückweg fortsetzen zu können.

Bei beiden Beispielen werden stumpf mit Verbotsschilden und teuren Zaunanlagen die Bürgerinnen und Bürger ahnungslos gelassen, warum sie an das eine Gewässer herantreten dürfen und das andere

Über diesen Zaun bzw. Brückengeländer muss man schließlich steigen, will man nicht den ganzen Weg zurücklaufen.

Über diesen Zaun bzw. Brückengeländer muss man schließlich steigen, will man nicht den ganzen Weg zurücklaufen.

nicht. Sie erfahren nicht warum sie zunächst durch ein Spalier um eine Landschaft herumgeführt werden, um dann über einen anderen Weg hinein „gelockt“ zu werden. Es sind beides Beispiele für bürgerfernes Verwaltungshandeln, das zum Einen Geld verschwendet und zum Anderen dem Naturschutz einen Bärendienst leistet. Ich meine Naturschutz funktioniert nur, wenn er auch von den Menschen akzeptiert wird und sie an der Landschaft teilhaben können. Wenn Naturschutz bedeutet, dass eine gewohnte Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird und somit eine Teilhabe an der Natur für eine Naherholung nicht mehr möglich ist, dann wird er wenig Akzeptanz finden. Und das besonders, solange es in solche Absurditäten eingebunden ist. Eine Aufklärung auf Hinweistafeln darüber was hier warum geschützt werden soll, wird mehr Menschen auf dem Weg halten als Zäune, deren Sinn keiner nachvollziehen kann. Auch lernen Kinder den Umgang mit Gewässern nur, wenn sie sie erleben können, auch hier hilft Aufklärung mehr als ein Zaun, der von Kinder gerne trotzig überklettert wird.

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