Anträge der Ratsfraktion

Antrag zum Torfabbau am Roten Steinweg See

Freitag, 12. Dezember 2008 von Uwe He-Wi

Sehr geehrte Frau Lausch

Textbeginn

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle ich folgenden Antrag:

Wir beantragen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zum Torfabbau östlich des Roten Steinwegsees, dass die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Edewecht  bei der genehmigenden Behörde und dem Antragsteller darauf hinwirkt, nachfolgende Punkte in das Konzept der Nachfolgenutzung einfließen zu lassen:

•       Erhalt der alten Strukturen am Ostufer

•       Offenhaltung der Uferstrukturen im Bereich des Ufereinbruchs (Geländesackung)

•       Folgenutzung Wiedervernässung mit Offenhaltung der Landschaft

•       Anlage eines Bohlenweges durch die Wiedervernässungsfläche in Ergänzung des geplanten Rundwanderweges, um das Regenerationsgeschehen erlebbar zu machen

•       Anschluss dieses Wegesystems an das Wegenetz des Wildenlohs

•       Verzicht auf die Herrichtung einer Flachwasserzone

Begründung:

In dem Areal um den Roten Steinwegsee werden mit der Umsetzung des BP 159 und dem geplanten Torfabbau große Eingriffe in die Natur und Landschaftsstruktur gemacht. Dass diese zum Teil ausgeglichen werden müssen ist unstrittig.

Durch die Verlängerung und die Änderung der Abbauart wird die ursprüngliche Torfabbaugenehmigung geändert. Somit ist auch die Folgenutzung neu abzustimmen. Nach alter Genehmigungspraxis wurde Folgenutzung „Landwirtschaft“ festgeschrieben. Da die Genehmigung verändert wird, muss nach neuer Praxis „extensive Landwirtschaft“ oder besser noch „Wiedervernässung“ festgelegt werden.

Das Ostufer ist für den Landkreis ein Gefahrenpotential. Daher soll das Steilufer entfernt werden. Mit dem gleichen Argument könnte man die Beseitigung des Kreidefelsens auf Rügen fordern! In dieser Region ist es möglich die „gefährliche“ Landschaft in ein Tourismuskonzept einzubinden. Das sollte hier in wesentlich kleinerem Rahmen auch möglich sein.

Durch einen zusätzlichen Abbau soll am Ostufer eine Flachwasserzone als Ausgleich für den Torfabbau entstehen. Die Beseitigung des Steilufers bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Natur und das Landschaftbild und ist aus Naturschutzsicht nicht hinzunehmen. Dieser Ausgleich würde mehr vorhandene wertvolle Strukturen zerstören als neue schaffen.

Hier besteht die Möglichkeit, etwas für Natur und Landschaftserleben der Bevölkerung zu tun.

Mit diesem Antrag möchten wir die Kombination von möglichst optimalem ökologischem Ausgleich für die Eingriffe und einen Nutzen für die Edewechter Bevölkerung erreichen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Präsentation, aufzurufen über folgenden Link TorfAmRotenSteinWeg

Mit freundlichen Grüßen

Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

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Ein Kommentar zu “Antrag zum Torfabbau am Roten Steinweg See”

  1. Uwe He-Wi sagt:

    Auszug aus dem Protokoll des Bauausschusses vom 09.02.2009

    … In der anschließenden Aussprache wird von den Ausschussmitgliedern übereinstimmend erklärt, dass man dem Verwaltungsausschuss empfehlen werde, dem Vorhaben das Einvernehmen zu versagen. Es sei im Laufe des gesamten Verfahrens zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 die Grundaussage der Gemeinde Edewecht gewesen, dass der Süden und Osten des Holtsees von jeglicher Bautätigkeit ausgeschlossen werden müsse. Dies habe insbesondere seinen Ausdruck darin erfahren, dass die ursprünglich vom Investor im Süden des Sees geplante bauliche Nutzung planerisch keine Umsetzung gefunden habe. Die jetzt vom Investor ins Spiel gebrachte Nutzung des Ostufers als Torfabbaufläche laufe diesen Bestrebungen zuwider, insbesondere deswegen, weil mit der geplanten Anlegung einer Flachwasserzone im Bereich der Abbruchkante am Ostufer des Sees als Ausgleichsmaßnahme ein größerer Eingriff in Natur und Landschaft verbunden sei als mit dem bisher genehmigten, bis ca. 1,0 m tiefen (Bunkerde und Torf) Torfabbau. Das Argument, die Herstellung der Flachwasserzone diene auch der Böschungssicherheit im Bereich der Abbruchkante, könne man als Begründung für diese Maßnahme nicht gelten lassen. Die durch die Abbruchkante verursachte Gefahrensituation könne unabhängig von einer Uferabflachung in ausreichendem Maße durch andere Maßnahmen sichergestellt werden, so z.B. durch eine dauerhafte Einzäunung dieses Bereiches. Die Schaffung einer Flachwasserzone sei daher allein als Kompensationsmaßnahme in Zusammenhang mit dem geplanten Torfabbau zu sehen, so dass sich ohne den Torfabbau auch die Frage der Flachwasserzone erledige. Letztlich bleibe festzuhalten, dass durch die Verlängerung der Abbaugenehmigung städtebauliche Gesichtspunkte berührt sind, insbesondere im Hinblick auf die nachhaltige Veränderung des Landschaftsbildes und die erheblichen Eingriffe in die Natur, weil die am Ostufer vorhandene Vielfalt von Flora und Fauna zumindest erheblich verändert wird. Deswegen sei das Abbauvorhaben abzulehnen. …

    Da sich eine Ablehnung des Einvernehmens abzeichnet, wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der den Erhalt der Abbruchkante und die Wiedervernässung der Fläche als Folgenutzung nach erfolgtem Torfabbau vorschlägt, nicht mehr beraten.

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