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Rückbau des Einmündungsbereiches der Holljestr. in die Oldenburger Str. und Enrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung in der Holljestr.

Montag, 20. Dezember 1999 von Uwe He-Wi

Der Gemeinderat möge beschließen:

a) Der Einmündungsbereich der Holljestraße in die Oldenburger Straße wird unter Einbeziehung der Einmündung der Vegesacker Str. in die Holljestraße zurückgebaut und verengt, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen.

b) Für das Teilstück der Holljestraße vom Brannendamm bis zur Oldenburger Straße wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h festgelegt.

Begründung:

Bereits in den Sitzungen des Straßen- und Wegeausschusses vom 27. April 1998 und des Verwaltungsausschusses vom 12. Mai 1998 wurde aufgrund eines Anwohner/innenantrages über dieses Problem beraten. Damals wurde eine Entscheidung bis zur Vorlage des Verkehrskonzeptes zurückgestellt.

Mit dem Verkehrsentwicklungsplan Edewecht liegt nunmehr eine Grundlage für eine weitere Beschlussfassung vor. In dem Gutachten wird der Gefahrenpunkt Oldenburger Str./Holljestr. ausdrücklich erwähnt. Es wird seitens der Planer vorgeschlagen, an dieser Stelle Maßnahmen zu ergreifen, möglicherweise durch den Bau einer Kreisverkehrsanlage. Ein solcher Kreisverkehr dürfte an dieser Stelle weder kurz- noch mittelfristig zu realisieren sein. Wegen des großen Gefahrenpotentials sollten hier Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit jedoch nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

Die Breite des Einmündungsbereiches der Holljestraße, die Unübersichtlichkeit der Kreuzungssituation mit der Einmündung der Wallstraße auf die Oldenburger Straße und der erfolgte Ausbau der Vegesacker Straße, der zu einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten geführt hat, machen eine bauliche Maßnahme erforderlich, um die Sicherheit nicht nur für den motorisierten Verkehr, sondern auch für Radfahrer/innen und Fußgänger/innen zu erhöhen.

Seitens einiger Anwohner/innen ist bereits der Antrag gestellt worden, für die Holljestraße eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h festzusetzen. Im Verkehrsgutachten wird ebenfalls vorgeschlagen, die Wohnbereiche in Edewecht durchgängig mit einer solchen Geschwindigkeitsbeschränkung von den Hauptdurchfahrtsstraßen abzusetzen. Im Vorgriff auf eine Regelung für den gesamten Ortsbereich ist es m.E. unproblematisch, unverzüglich eine Beschränkung für die Holljestraße einzurichten. Die Holljestraße würde damit erkennbar und sinnvollerweise die Funktion einer „heimlichen“ Entlastungsstraße verlieren. Diese Funktion kann sie eigentlich ohnehin nicht erfüllen, da ab Brannendamm bis zur Hauptstraße ja bereits eine Beschränkung auf 30 km/h in Kraft ist.

Beide Maßnahmen – Rückbau und Geschwindigkeitsreduzierung – würden den Gefahrenpunkt entschärfen, ohne möglichen weiteren Regelungen eines noch zu erstellenden Verkehrskonzeptes zuwiderzulaufen.

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