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Oberverwaltungsgericht Lüneburg weist Klage der FDP ab

Donnerstag, 23. April 2009 von Uwe He-Wi

Das Oberverwaltungsgericht hat am 21.04.09 in einem Berufungsverfahren die Klage der FDP gegen den Edewechter Rat abgewiesen und damit das Urteil des Oldenburger Verwaltungsgericht aufgehoben. Grüne: Juristische saubere Lösung mit fahlem Nachgeschmack.

Schon zu Beginn der Verhandlung vor dem 10. Senat des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg machte der Vorsitzende Richter eine deutlich Aussage zu den Ergebnissen der Vorberatungen der drei hauptamtlichen Richter. So führte er aus, dass die von den Oldenburger Verwaltungsrichtern angeführte Anwesenheit von Frau Kahnert bei einer Stimmabgabe als Wahlfehler nicht fristgerecht vorgebracht worden sei und damit nicht hätte verhandelt werden dürfen. Alle anderen Vorwürfe wie Botengänge seien nach der Rechtsprechung nicht als Wahlbeeinflussung einzustufen. Entsprechen unter Druck rangen die Klägeranwälte nun verzweifelt um Argumente, wobei sie nicht nachließen, unbewiesene Behauptungen oder in der Rechtssprechung als unschädliches klassiertes Handeln, wie z.B. die Botengänge, wiederholt anzuführen. So wurde von den Anwälten der FDP unermüdlich von der „Organisation von Briefwahlunterlagen“ geredet, den Beweis hierzu blieben sie jedoch schuldig. Letztlich blieben die argumentativen Verrenkungen ohne Erfolg, so dass die Klage der FDP abgewiesen und das Urteil des Verwaltungsgerichtes Oldenburg aufgehoben wurde.

Nun gut, denken die Vertreter der CDU, die Klage wurde abgewiesen, wir können uns „wieder der poltischen Arbeit zuwenden …“ rät z.B. Jörg Brunßen, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Edewechter Rat in der NWZ vom 22.04.09. Sicher sollten wir das machen, jedoch nicht dabei so tun, als sei der Wahlfehler mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes aus der Welt. Er ist juristisch erledigt, aber politisch noch lange nicht. Denn als „Freispruch“ darf man das Urteil nicht werten. Welche persönlichen Konsequenzen die betroffenen Bewerberinnen aus diesem Urteil ziehen, bleibt nun abzuwarten. Interessant wird auch sein, was die CDU und ihre Wahlbewerber künftig dafür tun werden, damit solche Fehler nicht wieder vorkommen.

Die Krönung der Wählertäuschung ist jedoch das Verhalten der FDP, die sich nach wie vor als Retter unseres demokratischen Wahlsystems aufspielt. Lässt man die Äußerungen des damaligen Vorsitzenden Kahle, nachzulesen in der NWZ und im Löwenzahnonline, Revue passieren, sind große Zweifel an der Intention der FDP angebracht, warum sie dieses Verfahren in Gang gebracht hatten. Hätte die FDP ihren 3. Sitz bei der letzten Kommunalwahl erhalten, wäre ihnen wohl jeder Wahlfehler schnuppe gewesen. Und dass die FDP-Bewerberinnen es mit den Regeln selbst nicht so genau nahmen, zeigt das Vorgehen der gescheiterten FDP-Bewerberin Anka Heinje, die wie sich im Verfahren vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht herausstellte, potentielle Zeugen nach Gutsherrinenart in ihr Büro einbestellte und sie irgendwelche Erklärungen unterschreiben ließ. Obendrein standen viele Zeugen in Abhängigkeitsverhältnissen zu A. Heinje als Arbeitgeberin. Danach gehört schon eine Portion Dreistigkeit dazu, sich als Retter der Demokratie präsentieren. Bleibt zu hoffen, dass die Wähler sich davon nicht täuschen lassen.

Die Edewechter Grünen meinen jedoch, dass ein „weiter machen als wäre nichts gewesen“ nicht sein darf. Nun ist ein konsequentes Handeln gefragt, das zum Einen die Wahrscheinlichkeit der Wiederholung solcher Fehler minimiert und zum Anderen das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in die Politik zurückgewinnt. Die Edewechter Grünen haben sich bereits intensiv mit dem Thema befasst und werden in Kürze einen entsprechenden Antrag an den Edewechter Rat einbringen.

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