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Roter Steinwegsee: Wegeführung des Freizeitwegeplanes stört Anlieger

Mittwoch, 30. Januar 2013 von Uwe He-Wi

Die Gemeinde Edewecht hat am 03.07.12 beschlossen  für den Bereich um den Roten Steinweg See und südlich des Staatsforstes Wildenloh

So sah es am Roten Steinwegsee aus, bevor die Baumaschinen anrückten

einen Freizeitwegeplan gem. § 37 des NWaldLG aufzustellen. Nachdem dieser nun für die öffentliche Beteiligung ausgelegen hat wurden im Straßen- und Wegeausschuss die Eingaben und die Abwägungen dazu beraten.

Die umfangreichsten Eingaben kamen über die Anwaltskanzlei Lübbe & Partner aus München. Die Kanzlei spricht jeweils für die Rote Steinweg GmbH & Co KG, die Businessresort am See GmbH & Co KG, die Ammerländer Fischzucht GmbH & Co KG, die abalio capital GmbH, und Matthias Decker die allesamt unter der gleichen Anschrift in Rastede zu finden sind. Sie alle Äußern sich als Grundstückseigner zu den ausgelegten Plänen und führen eine Vielzahl von mehr oder weniger konstruierten Eventualitäten als Argumente gegen die Umsetzung des Freizeitwegeplanes an.

 Es wird ausgeführt, dass die Region um den Roten Steinwegsee als ökologisch hochwertiges Gebiet,

Großflächiger Bodenaustausch für Straßen und Bauteppich im exklusiven Wohngebiet.

bereits durch das Baugebiet gelitten hätte, daher sei es nicht hinnehmbar, dass nun ein Wanderweg mit den darauf folgenden Wanderern mit freilaufenden Hunde etc. das Ökosystem dort noch mehr störten. Es wurden seltene geschützte Tierarten wie Ringelnatter und Waldeidechse angeführt, die durch die Bebauung wahrscheinlich nach Norden verdrängt wurden. Daher würde die gemeindliche Wegeplanung ein unzulässiger Eingriff in die Natur und Landschaft an dieser Stelle darstellen.

Konstruiert wurden auch Verkehrsprobleme, man befürchtet, dass durch „Wandererscharen“ mit Hunden und Kindern erhebliche Verkehrsproblem verursacht würden. Ein gefahrloses, zügiges Durchkommen zu den hinteren Grundstücken sei nahezu unmöglich, würde ein Streifen der 500 Meter langen Sackgasse als Wanderweg genutzt.

Zutritt verboten, so hätten die Eigentümer es am liebsten rund um den See!

Weiter ist in den Eingaben die Rede von möglichen Unfällen mit Kindern am See und möglicher mutwilliger Verunreinigung des Sees mit unkalkulierbare Folgekosten. Man zweifelt an der Konformität der Regelungsgrundlagen mit dem Grundgesetz und man fürchtet um den Verlust der Privatheit auf den Grundstücken mit ihren Badestellen.

Insgesamt werden sehr konstruierte Sachverhalte angeführt, die allesamt die Umsetzung des Wegeplanes verhindern sollen.

Etwas gemäßigter sind die Einwendungen einer Eigentümergemeinschaft die sich nur wegen der Unfallgefahr für Kinder „sorgen“ und nicht für diese haften möchten. Gleichzeitig  befürchten sie eine Verunreinigung des Sees, mit unkalkulierbaren Folgekosten.

Insgesamt lassen die zum Teil sehr konstruierten Einwände der Eigentümer rund um den See die Vermutung zu, dass es ihnen lediglich darum geht, die eigene Privatheit der exklusiven Wohnlage auch auf der Straßenseite zu erhalten. Es wirkt sehr unglaubwürdig auf der einen Seite ein Gebiet das eigentlich zur Entwicklung von Natur und Landschaft vorgesehen war, für eine exklusives Wohngebiet zu planieren und nun auf der anderen Seite sich als Naturschützer aufzuspielen. Verkehrsprobleme werden herbeigeredet, was an

Die Eigentümer am Roten Steinwegsee  fühlen sich durch Blicke über den Gartenzaun gestört

Lächerlichkeit grenzt.

Die Jägerschaft stört sich im wesentlichen an möglichen Beunruhigungen des Wildes durch freilaufende Hunde und fordert eine ganzjährige Anleinpflicht sowie eine konsequente Kontrolle. Die Naturschutzorganisation „BINSE Bürgerinitiative für Naturschutz und Stadtökologie Oldenburg“ lehnt aus ökologischen Gründen die Planung komplett ab.

Die Mitglieder des Straßen- und Wegeausschusses hatten diese Eingaben zu bewerten und eine endgültige Variante der Wegeführung zu beschließen. Während man sich bei den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung einig zeigte und wenig Verständnis für die Eingaben aufbringen konnte, sprachen sich die Ausschussmitglieder zunächst mehrheitlich für die sogenannte Wegevariante „B“ aus, die sich an einer alten Wegeführung orientiert, die am Ende der Erschießungsstraße zunächst nach rechts abbiegt um dann knapp 200 Meter später wieder nach links Richtung freie Landschaft abzubiegen. Diese Variante wird von den Eigentümern abgelehnt. Unverständlich bleibt an dieser Stelle warum die Ausschussmitglieder sich nicht für diese zunächst eindeutig befürwortete Variante entschieden, sondern die Entscheidung an den Verwaltungsausschuss weiterreichten um dann zwischen einer möglichen zweiten Variante zu entscheiden, die bis dato aber noch eigentumsrechtlich gar nicht zur Verfügung steht.

Nun bleibt abzuwarten welche Entscheidungsempfehlung der Verwaltungsausschuss an den Rat beschließen wird.

 

 

3 Antworten zu “Roter Steinwegsee: Wegeführung des Freizeitwegeplanes stört Anlieger”

  1. Markus sagt:

    Zum ökologischen Aspekt möchte ich noch etwas sagen:

    Vor dem Bauprojekt hatte sich die Natur ja schon große Teile des Areals zurück erobert – welche dann im Zuge der Bebauung einfach abgeschoben wurden.

    Von ökologischer Sicht wäre daher eine teilweise Nutzung des Areals als Bademöglichkeit wohl am vergänglichsten gewesen, abgesehen davon, dass dann ALLE etwas von dem See gehabt hätten.

    Wenn man heute ökologische Bedenken gegen einen Wanderweg / Besucher anführt, so spielt man denen in die Hände, die vorher auch kein Interesse an der Allgemeinheit hatten und gibt ihnen ein weiteres Argument an die Hand Ihre Luxusgrundstücke „ALLEIN ZU GENIESSEN“.

    Irgendwann wird es in dem gesamten Bereich als nächster Schritt eine reine Anliegerstraße geben und aufgrund guter Kontakte wird es auch entsprechende Kontrollen geben und dann „hat da niemand mehr etwas zu suchen“.

  2. […] Lesen Sie dazu auch: Roter Steinwegsee: Wegeführung des Freizeitwegeplanes stört Anlieger […]

  3. Markus sagt:

    Der See sollte von Anfang an an eine reiche Klientel vermarktet werden, die selbstverständlich nicht will, dass „einfache Bürger“ ebenfalls Zugang zu dem See haben.

    Das belegt die Unterschriftensammlung vor dem Bauvorhaben, sowie sich die ganze Angelegenheit bis heute gestaltet.

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