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Viele Falschinformationen kursieren zu geplanten Vorranggebieten für Torferhaltung und Moorentwicklung

Sonntag, 23. November 2014 von Uwe He-Wi

Befürchtungen landwirtschaftliche Nutzflächen würden gegen den Willen ihrer Besitzer unbenutzbar sind unbegründet

Wiedervernässte Abtorfungsfläche im Vehnemoor

Wiedervernässte Abtorfungsfläche im Vehnemoor

Seit Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung, mit der Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) Vorrangflächen für den Torferhalt auszuweisen, wird immer wieder behauptet, in den vorgesehenen Gebieten würden landwirtschaftliche Nutzflächen gegen den Willen der Eigentümer vernässt. Die CDU unterstellt, die komplette Ernährungswirtschaft würde dadurch platt gemacht und Familien würden von ihren Höfen vertrieben. So ähnlich ist auch der Tenor einer Pressemitteilung der CDU-Ratsfraktion Edewecht, die in der NWZ vom 22.11.14 zu lesen war.

Worum geht es?

Mit dem neuen Landesraumordnungsprogramm sollen die bisher in der Landesraumordnung festgesetzten rund 21.500 Hektar Vorranggebiete für den Torfabbau gestrichen werden. Um dort und auch andernorts neue Torfabbaugenehmigungen tatsächlich verhindern zu können, ist es notwendig, eine dem Torfabbau entgegen stehende Festsetzung im Landesraumordnungsprogramm zu treffen. Diese entgegen stehende Festsetzung sind die „Vorranggebiete für Torferhaltung und Moorentwicklung“, die gut 100.000 Hektar ausmachen sollen. In diese Gebietskulisse aufgenommen wurden Flächen, die eine Torfmächtigkeit von 1,30 Metern oder mehr haben oder die sich für die Moorentwicklung besonders eignen – etwa ehemalige Abtorfungsflächen die wiedervernässt werden.

Vernässen gegen den Willen der Eigentümer geht nicht

Tausende Jahre aufgeschüttet, Torfberge zum Trocknen

Tausende Jahre aufgeschüttet, Torfberge zum Trocknen

Gegen den Willen des Eigentümers kann es keine Vernässung geben. Ein Raumordnungsprogramm ist nicht allgemein-, sondern ausschließlich behördenverbindlich. Das heißt, eine Nutzung, die keiner Genehmigung bedarf, wird vom Landesraumordnungsprogramm überhaupt nicht berührt. Die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung bedarf keiner Genehmigung, kann also über die Landesraumordnung auch nicht reglementiert werden. Das betrifft ebenso die Drainierung landwirtschaftlicher Nutzflächen oder die Räumung von Entwässerungsgräben – beides ist nicht genehmigungspflichtig, beides wird deshalb auch vom Landesraumordnungsprogramm nicht berührt.
Die Landwirte verweisen oftmals darauf, dass aber in der Begründung zur Änderung des Landesraumordnungsprogramms durchaus das Ziel formuliert wird, die Vorranggebiete für Torferhaltung und Moorentwicklung wieder zu vernässen. Das stimmt, steht aber zur obigen Aussage nicht im Widerspruch. Das Ziel der Wiedervernässung richtet sich an Behörden des Landes und der Kommunen, die dieses Ziel im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen haben.

In dem Entwurf steht auch dieser Satz: „Zur Unterstützung der Kohlenstoff-Bindungsfunktion sollen in den Vorranggebieten Torferhaltung und Moorentwicklung nachhaltige, klimaschonende Bewirtschaftungsweisen, insbesondere in der Landwirtschaft, gefördert werden.“ Eine Förderung von klimaschonenden Wirtschaftsweisen wäre nicht nötig, wollte man das Wirtschaften auf den Torfflächen gänzlich verbieten. Leider werden solche Informationen von Novellierungskritikern gerne verschwiegen.

Kommunen behaupten, sie würden in ihrer Planungshoheit beschnitten

Die neuen Vorranggebiete werden auch deshalb kritisiert, weil auch Siedlungsbereiche in die Gebietskulisse einbezogen worden seien – auch

Torfsoden in Husbäke

Torfsoden in Husbäke

ein Friedhof soll innerhalb eines Vorranggebietes Torferhaltung und Moorentwicklung liegen. Das liegt vor allem daran, dass ein Landesraumordnungsprogramm im Maßstab 1:500.000 erstellt wird und damit nicht flurstücksgenau ist. Ein Strich von 1mm Breite im LROP entspricht der Breite von 500 Meter in der Realität. Auch im bisherigen LROP enthalten Vorranggebiete etwa für Torfabbau oder Kies regelmäßig Siedlungen. Diese werden dann im regionalen ROP herausgenommen bzw. regional konkretisiert. Auf dieses Problem wird auch im Entwurf hingewiesen: Unter den Karten steht : „Die Überlagerung besiedelter Gebiete mit Vorrangfestlegung hat ausschließlich kartographische Gründe.“
Die öffentliche Beteiligung unter anderem der Kommunen und der Landkreise dient im Übrigen auch dem Ziel, Fehler in der Detailabgrenzung und auch andere Darstellungsmängel z.B. in der Ansprache des konkreten Bodentyps zu bereinigen. Das ist auch bei früheren LROP erfolgt.

So heißt es auch im Entwurf: „Die Vorranggebiete Torferhaltung und Moorentwicklung sind in die Regionalen Raumordnungsprogramme zu übernehmen und dort räumlich näher festzulegen.“

Moorschutz ist Klimaschutz

„Wir Christliche Demokraten verstehen den Menschen als Teil der Schöpfung. Die Natur ist nicht nur Voraussetzung und Instrument unseres Lebens, sondern Schöpfung Gottes, der eine Eigenbedeutung zukommt. Es steht uns nicht zu, nach Belieben über die Schöpfung zu verfügen. Sie ist dem Menschen zur Gestaltung und Bewahrung anvertraut.“ … und …
„Wir wissen, dass der Mensch seine Fähigkeiten missbrauchen und ohne Rücksicht auf soziale und ökologischeBelange wirtschaften kann. Deshalb muss unser Staat Rahmenbedingungen setzen, um die Kräfte der Selbstregulierung in der Wirtschaft zu stärken und alle am

Wollgras im Vehnemoor

Wollgras im Vehnemoor

Wirtschaftsleben Beteiligten auf die Beachtung sozialer und ökologischer Erfordernisse zu verpflichten,“ heißt es im Grundsatzprogramm der CDU.
Nichts anderes macht die niedersächsische Landesregierung mit der Novellierung des Landesraumordnungsprogrammes.
Soll die Torfzehrung wirklich gestoppt und nicht nur verlangsamt werden, müssen die Flächen vernässt werden. Eine solche Wiedervernässung wird in aller Regel nur auf Flächen möglich sein, die sich im öffentlichen Eigentum befinden. Um entsprechende Flächen anzukaufen, ist es dem Umweltministerium gelungen, in der laufenden EU-Förderperiode bis 2020 32 Mio. € aus dem EFRE-Fonds der EU für Flächenkäufe einzuwerben. Das niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft stellt ergänzend 15 Millionen Euro aus dem ELER-Programm zur Verfügung.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung unter diesem Link: http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=35090&article_id=125715&_psmand=7

Den Entwurf können sie hier nachlesen:

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2014_06_24_Entwurf_der_nderungsverordnung_LROP

2 Antworten zu “Viele Falschinformationen kursieren zu geplanten Vorranggebieten für Torferhaltung und Moorentwicklung”

  1. […] selbst nachlesen, den Text des Entwurfes und weiterführende Links finden Sie auf unserer Homepage: Viele Falschinformationen kursieren zu geplanten Vorranggebieten für Torferhaltung und Moorentwickl…Die Krönung der Kampagne fand dann am 10.12.2014 in der Nordwest-Zeitung statt, dort titelte man […]

  2. […] selbst nachlesen, den Text des Entwurfes und weiterführende Links finden Sie auf unserer Homepage: Viele Falschinformationen kursieren zu geplanten Vorranggebieten für Torferhaltung und Moorentwickl…Die Krönung der Kampagne fand dann am 10.12.2014 in der Nordwest-Zeitung statt, dort titelte man […]

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