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Volksbank ist Anwalts Liebling

Mittwoch, 21. Februar 2001 von Uwe M.

Auseinandersetzung um Parkplatzverkauf eskaliert – Bank beauftragt Rechtsanwalt – GRÜNEN zum Widerruf aufgefordert

Dabei hatte alles ganz harmlos angefangen: Als der Plan der CDU laut wurde, das alte Volksbankgebäude zu kaufen, äußerte der Ratsherr der Edewechter GRÜNEN Uwe Martens in einer Pressemeldung einen Verdacht. Den Verdacht nämlich, die Volksbank habe vielleicht im November letzten Jahres den Investor zum Kauf der Parkplatzflächen noch gar nicht so sicher an der Angel gehabt, wie sie es der Gemeinde gegenüber geäußert hat – vielleicht, so die Mutmaßung, um einen möglichst hohen Preis für die Fläche zu erzielen. Diese Äußerung in der Pressemeldung wurde dummerweise von der NWZ verfälscht wiedergegeben – und das

Erst sollten nur die Parkflächen von der Gemeinde erworben werden - jetzt wird auch das Gebäude übernommen, um hier ein "Haus der Begegnung" einzurichten.

Erst sollten nur die Parkflächen von der Gemeinde erworben werden - jetzt wird auch das Gebäude übernommen, um hier ein "Haus der Begegnung" einzurichten.

passte der Volksbank ganz und gar nicht. Außerdem hatte Martens behauptet, die Gemeinde habe den Platz gekauft – in Wahrheit aber hatte der Rat dem Kaufangebot der Volksbank lediglich zugestimmt.

Erst sollten nur die Parkflächen von der Gemeinde erworben werden – jetzt wird auch das Gebäude übernommen, um hier ein „Haus der Begegnung“ einzurichten.

In einem Telefonat mit Uwe Martens Anfang Februar legte ein Vorstandsmitglied der Volksbank ausdrücklich Wert auf die Feststellung, die Gemeinde habe den Parkplatz zu keinem Zeitpunkt gekauft. Diese Ansicht hat die GRÜNEN sehr verwundert – schließlich war es die Volksbank, die der Gemeinde das Kaufangebot unterbreitet hatte. Sollte das doch alles nur eine Finte gewesen sein? Die Haltung der Volksbank gibt hier Rätsel auf. Zumal, wie sich hinterher herausstellte, der Parkplatz Anfang Februar bereits so gut wie gekauft war – von der Gemeinde, die den Vertrag vorbehaltlich der Zustimmung des Rates am 27. Januar unterzeichnet hat.

Die Volksbank drängte Uwe Martens telefonisch, den Bericht, der in der NWZ zu diesem Thema erschienen war, richtigzustellen. Mit dem Hinweis darauf, dass er keinen Einfluss auf die Berichterstattung der Zeitung habe, wies Martens dieses Ansinnen zurück. Aber die Volksbank ließ nicht locker. Sie beauftragte eine Oldenburger Anwaltskanzlei, den GRÜNEN zu einem Widerruf aufzufordern – bis zum 5. März 2001, 12 Uhr. Wie in Zeiten der Inquisition.

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Energie sich die Volksbank dieser Frage (und den GRÜNEN!) widmet. Es muss doch einen Grund haben, dass dieses Kreditinstitut unnötig Geld auszugeben bereit ist zur Klärung von Fragen, die schon längst geklärt sind oder die niemanden mehr interessieren. Dem Anwalt ist kaum ein Vorwurf zu machen – der ist natürlich dankbar für jeden Auftrag. Vielleicht kommt im Laufe der nächsten Wochen ein wenig mehr Klarheit in die Sache.

Martens hat natürlich nicht widerrufen. Er hat dem Anwalt in einem 5-seitigen Schreiben dargelegt, warum diese Attacke der Volksbank sowohl der Sache als auch dem Stil nach überflüssig war – oder zumindest doch dem falschen Adressaten gilt.

Natürlich sollen Sie sich selbst ein Bild von der Angelegenheit machen können. Darum dokumentieren wir auf unserer Website:

Pressemitteilung vom 27. Januar 2001:

„Haus der Begegnung“ für Edewecht:
GRÜNE freuen sich über die geplante Verwirklichung ihrer Vorschläge
Kritik an Volksbank und Kämmerer Lüers – Jugendzentrum nicht aufgeben

Die GRÜNEN sind erfreut über den Vorschlag der CDU/FDP, in dem ehemaligen Volksbank-Gebäude in Edewecht ein „Haus der Begegnung“ einzurichten. Allerdings sei diese Idee keineswegs neu, merkt die Ratsfraktion in einer Presseerklärung an. Bereits vor Jahren hatten die GRÜNEN ein solches Zentrum für Edewecht angeregt – zunächst für das Haus Orth, später für den alten Bahnhof. In beiden Fällen hatte die Mehrheitsfraktion abgelehnt. „Es ist schön, dass die CDU nun doch auf unsere Vorschläge eingeht“, kommentiert Ratsherr Uwe Martens von den GRÜNEN den jüngsten Vorstoß des CDU-Bürgermeisters.

Die GRÜNEN weisen jedoch darauf hin, dass das eigenständige Jugendzentrum in Edewecht erhalten bleiben müsse. „Jugendliche sollten auch zukünftig die Möglichkeit haben, sich in einem eigenen Haus ungestört zu treffen“, fordert Martens. Die Renovierung des Jugendzentrums sei in jedem Fall notwendig. Im Haus der Begegnung seien allerdings ergänzende Räumlichkeiten für die Jugendarbeit denkbar, auch um den Dialog zwischen Jung und Alt zu fördern. Uwe Martens schlägt etwa die Einrichtung eines generationenübergreifenden Internetcafés vor.

Kritik übt Martens an dem Verhalten der Volksbank. So habe die Gemeinde im Dezember in aller Eile den Parkplatz an der alten Volksbank für viel Geld gekauft, weil die Bank gedroht hatte, den Bereich an einen privaten Investor abzugeben. „Nun scheint sich herauszustellen, dass es diesen Investor noch gar nicht definitiv gegeben hat“, vermutet der GRÜNE Ratsherr. „Offenbar wurde der Gemeinderat getäuscht.“ Begründet hatte die CDU und die Verwaltung den Ankauf übrigens mit dem Wunsch, auch zukünftig auf diesem Platz den Weihnachtsmarkt durchführen zu können – die gleiche Begründung dient jetzt auch zum Ankauf des Gebäudes.

Nach diesen Erfahrungen sei Vorsicht angebracht, damit mit der Volksbank nicht ein überhöhter Kaufpreis ausgehandelt werde. Diese Aktion werfe zudem ein schlechtes Licht auf den Gemeindekämmerer und CDU-Bürgermeisterkandidaten Manfred Lüers, der sicherlich durch seine Funktion im Aufsichtsrat der Volksbank mehr wusste als er verraten habe. Lüers solle klar benennen, wessen Interessen er in diesen Entscheidungen vertrete, fordert Martens.


Das Schreiben des Volksbank-Anwalts im „Parkplatzstreit“
Dokumentation des Wortlautes

(Personennamen wurden unkenntlich gemacht)

19. Februar 2001

Verleumdung

Sehr geehrter Herr Martens,

unter Bezugnahme auf die beigefügte Vollmacht zeige ich die Vertretung der Volksbank Ammerland-Süd eG mit Sitz in Edewecht an.

In der Nordwest-Zeitung vom 31. Januar 2001 haben Sie unter dem Artikel mit der Überschrift ,Grüne: Das Jugendzentrum nicht aufgeben“ Frau …, eine Mitarbeiterin der Nordwest-Zeitung, zum Abdrucken bestimmter Äußerungen veranlaßt, auf die ich im folgenden eingehe.

Sie haben It. NWZ Kritik am Verhalten der Volksbank-Vertreter geübt. Dieses ist grundsätzlich nicht unzulässig. Im vorliegenden Fall haben Sie jedoch wahrheitswidrig und wider besseres Wissen in Ihrer Eigenschaft als Ratsmitglied behauptet, im Dezember 2000 habe die Gemeinde in aller Eile den Parkplatz bei der alten Volksbank gekauft. Sie wußten zum Zeitpunkt Ihrer Äußerung, daß der Parkplatz der alten Volksbank zwar gehörte, ein Verkauf an die Gemeinde jedoch erst am 27. Januar 2001 beurkundet wurde.

Sie haben des weiteren behauptet, daß es einen privaten Investor „anscheinend gar nicht gebe, offenbar sei der Gemeinderat getäuscht worden“. Auch dieses ist eine wahrheitswidrige Behauptung. In Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Gemeinderates wußten Sie, daß durch den privaten Investor eine Nutzungsänderung im Dezember letzten Jahres beantragt worden ist. Bis zum 23. Januar 2001 sind seitens meiner Mandantin private Verhandlungen mit dem Investor geführt worden. Erst nachdem dieser Investor endgültig abgesprungen ist, wurde am 27. Januar 2001 der Verkauf beurkundet.

Ihre unwahren Äußerungen gegenüber der Redakteurin der Nordwest-Zeitung sind geeignet, meine Mandantin in den Augen der Öffentlichkeit, zumal noch bei diesem lokal heiklen Thema, verächtlich zu machen. Ich habe Sie daher aufzufordern, bis zum

5. März 2001, 12.00 Uhr,

eingehend bei mir, die unwahren Behauptungen zu widerrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Das Erwiderungsschreiben von Uwe Martens an den Anwalt der Volksbank im „Parkplatzstreit“
Dokumentation des Wortlautes

(Personennamen wurden unkenntlich gemacht)

Edewecht, 21. Februar 2001

Sehr geehrter Herr …,

gern antworte ich auf Ihren Brief vom 19. Februar 2001, für den Sie die Betreffzeile „Verleumdung“ gewählt haben – ohne in Ihrem Schreiben diesen zugespitzten Begriff erneut zu verwenden … Haben Sie doch auch bemerkt, dass Sie da etwas steil eingestiegen sind? Mein Eindruck ist ohnehin, dass sie von Ihrer Mandantin nur unzureichend über die Fakten informiert wurden. Schließlich habe ich bereits am 1. Februar 2001 in einem Telefongespräch mit Herrn … von der Volksbank umfassend zu diesem Vorgang Stellung genommen, so dass sich Ihr Schreiben eigentlich erübrigt hätte.

Zunächst einmal möchte ich Sie darauf hinweisen: Entgegen Ihrer Ausführung war dem Schreiben keine Vollmacht beigefügt, mit der Sie die Vertretung der Volksbank Ammerland-Süd eG mit Sitz in Edewecht angezeigt hätten. Da Sie sich aber sicher nicht aus freien Stücken der Frage des Verkaufs des alten Volksbankparkplatzes in Edewecht angenommen haben, gehe ich zu Ihren Gunsten davon aus, dass Sie eine entsprechende Vollmacht vorlegen könnten.

Bevor ich mich erneut inhaltlich zur Sache äußere, möchte ich Ihnen einige Erläuterungen zum Presserecht und zu der Frage geben, inwieweit ich, wie Sie es ausdrücken, „eine Mitarbeiterin der Nordwest-Zeitung … zum Abdrucken bestimmter Äußerungen (veranlassen)“ könnte. Leider ist es, um mit Letzterem zu beginnen, nicht so, dass ich, insbesondere in meiner Eigenschaft als GRÜNEs Ratsmitglied, auf die NWZ Lokalredaktion irgendeinen Einfluss ausüben könnte. Immer wieder werden Äußerungen und Positionen GRÜNER Politik verfälscht dargestellt, ja, mitunter werden unsere Vorstellungen sogar verschwiegen. So könnte ich Ihnen aus den letzten Wochen von einigen Auseinandersetzungen mit der NWZ berichten – aber das tut hier nichts zur Sache.

Wie also kommt die NWZ zu ihrer Berichterstattung, wenn ich Sie nicht veranlassen kann? Hier kommen vornehmlich drei Möglichkeiten zum Zuge: die eigenständige Berichterstattung der NWZ aufgrund von beobachtendem Verhalten, etwa durch Sitzungsteilnahme; die aktive Recherche der Redaktion, etwa durch Befragung; der Rückgriff auf so genannte Pressemeldungen Dritter, etwa auch auf unseren „Pressedienst“. In all diesen Fällen jedoch, und damit wenden wir uns dem anderen der eingangs genannten Aspekte zu, liegt die Verantwortung für diese Berichterstattung einzig und allein bei der veröffentlichenden Zeitung, in diesem Fall der NWZ. Zu diesem Zweck muss jedes Druckerzeugnis in unserem Land mit einem so genannten „Impressum“ gekennzeichnet sein, aus dem diese presserechtliche Verantwortung hervorgeht. Abweichende Regelungen gelten lediglich für den Bereich der Anzeigen und der namentlich gekennzeichneten Beiträge, von denen sich die Redaktion ausdrücklich distanziert, z.B. Leserbriefe. In Fällen, in denen in unstrittigen wörtlichen Äußerungen oder dem Wortlaut nach „abgesegneten“ Interviews Rechte Dritter verletzt werden, ist natürlich auch derjenige verantwortlich, von dem die Äußerungen stammen. Eigentlich gehe ich aber davon aus, dass Ihnen diese rechtlichen Regelungen bekannt sein dürften.

Im vorliegenden Fall habe ich, wie auch in anderen kommunalpolitischen Fragen üblich, mit Datum vom 27. Januar 2001 eine Pressemeldung an verschiedene Zeitungen unserer Region gegeben. Darin habe ich ausführlich unsere Haltung in der Frage des Volksbank-Kaufes dargelegt.

Der am 31. Januar 2001 in der NWZ erschienene Bericht – wohlgemerkt: keine Anzeige, kein Leserbrief! – bezieht sich in der Tat offenbar auf diese Pressemeldung. „Äußerungen“ gegenüber Frau …, wie Sie wahrheitswidrig aber vielleicht nicht wider besseren Wissens unterstellen, gab es in dieser Angelegenheit nicht.

Die Redaktion hat, anstatt meinen Text zu übernehmen, allerlei Änderungen vorgenommen: Umstellungen, Weglassungen, Zuspitzungen – wie die Zeitungsleute nun mal so sind. Ich vermute manchmal, sie bekommen dann mehr Geld pro Zeile …

Wesentliche Teile des Zeitungsberichtes sind also nicht mit meiner Pressemeldung identisch. Dies liegt jedoch nicht in meiner Verantwortung (s.o.). Insofern wären Sie besser beraten gewesen, Ihr Schreiben an die Nordwest-Zeitung zu richten. Dies habe ich übrigens Herrn … in einem Telefonat bereits mitgeteilt.

In Ihrem Schreiben behaupten Sie, ich hätte „wahrheitswidrig und wider besseres Wissen behauptet, im Dezember 2000 habe die Gemeinde Edewecht in aller Eile den Parkplatz bei der alten Volksbank gekauft“, obgleich ich gewusst habe, dass „der Parkplatz der alten Volksbank zwar gehörte, ein Verkauf an die Gemeinde jedoch erst am 27. Januar beurkundet wurde“. Abgesehen davon, dass der Begriff „alte Volksbank“ im Zusammenhang der Eigentümerschaft des Parkplatzes etwas merkwürdig anmutet, will ich Ihnen gern erläutern, wie meine Äußerungen zu verstehen sind.

Leider muss ich dazu etwas ausholen:

Mit Schreiben vom 8. November 2000 bot die Volksbank der Gemeinde Edewecht den Kauf des nämlichen Parkplatzes an und teilte mit, dass „der mit uns (d.i. die Volksbank; U.M.) verhandelnde Investor … uns für die Parkplatzanlage einen Kaufpreis in Höhe von 400.000,00 DM geboten (hat).“ Mit Hinweis auf geplante Baumaßnahmen des Investors bat die Volksbank um Rückäußerung in aller Eile, nämlich bis zum 14. November 2000, obgleich Sie hätte in Erfahrung bringen können, dass eine Entscheidung über den Ankauf so kurzfristig gar nicht getroffen werden kann. Aus dem Schreiben konnte man schließen, dass eine Beurkundung des Vertrages mit einem Investor unmittelbar bevorstand (nur so erklärt sich die Eile). Auf meine Nachfrage im Verwaltungsausschuss, ob es ein ernsthaftes Kaufinteresse eines anderen gäbe oder ob hier vielleicht die Volksbank einen bestimmten Preis durchsetzen wolle, teilte man mir mit, das sei seitens der Gemeinde nicht zu prüfen – man müsse sich auf die Aussagen der Bank verlassen. Mit diesem Argument wurden weitere Verhandlungen zur Reduzierung des geforderten Kaufpreises abgewehrt. Schließlich hat der Rat in seiner Sitzung im Dezember beschlossen, dem Kaufangebot zuzustimmen. (Um Ihrem Einwand zuvorzukommen: Ich weiß, die Kaufsumme liegt unter dem genannten Betrag – und ich weiß auch, wie es zu dieser Berechnung kam.)

Auf diesen Ratsbeschluss im Dezember bezog sich meine Äußerung in der Pressemeldung, die wörtlich lautet: „So habe die Gemeinde im Dezember in aller Eile den Parkplatz an der alten Volksbank für viel Geld gekauft, weil die Bank gedroht hatte, den Bereich an einen privaten Investor abzugeben.“ Natürlich meint „kaufen“ im hier benutzten Sinn nicht „kaufen“ im Sinne einer Vertragsbeurkundung, sondern die politische Willensäußerung, den Beschluss, die Fläche anzukaufen. In Verbindung mit dem von der Volksbank geäußerten Wunsch, an die Gemeinde zu verkaufen, kann wohl bereits mit diesem Beschluss vom „Kauf“ im politischen Sinn – umgangssprachlich, wenn Sie so wollen – geredet werden. Mich verwundert zutiefst, warum sowohl Herr … am 1. Februar als auch Sie in Ihrem Schreiben darauf bestehen, es sei „zu keinem Zeitpunkt“ (…) bzw. erst am 27.1. (…) gekauft worden. Wollen Sie damit eingestehen, dass tatsächlich ein ernsthaftes Verkaufsinteresse zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Rat gar nicht bestanden hat? Und wenn doch – was soll ich dann widerrufen?

Auf zwei Dinge ist hier noch hinzuweisen: Der Platz in der Tagespresse ist beschränkt. Darum müssen Pressemeldungen möglichst kurz und verständlich verfasst werden. Dabei kann sicherlich hin und wieder ein im streng juristischen Sinn nicht korrektes Wort verwendet werden („kaufen“), trotzdem wird jeder Leser und jede Leserin mit halbwegs normaler Auffassungsgabe den Sinn der Meldung erfassen können. Zu erläutern, warum der Rat zunächst einen Absichtsbeschluss fasst und dieser erst Wochen später im juristischen Sinn zum Kauf führt, interessiert – mit Verlaub – die meisten NWZ-LeserInnen sicherlich nicht. Erst recht verwirrend wird es, wenn man nun berichten müsste, dass der tatsächliche Kauf viel mehr umfasste als die durch den Ratsbeschluss erfasste Fläche – und dieser Kauf nun wiederum erst wirksam wird, wenn der Rat nachträglich absegnet, was längst geschehen ist. Was wollte die Volksbank denn nun – verkaufen oder nicht verkaufen?

Außerdem: Ihre Vorstellungen von den Abläufen der Kommunalpolitik sind romantisch – haben indes mit der Wirklichkeit wenig gemein. So behaupten Sie wahrheitswidrig und, wie ich hoffe, nicht wider besseren Wissens, ich hätte zum Zeitpunkt meiner Äußerung gewusst, dass die Beurkundung erst am 27. Januar erfolgt sei. Tatsächlich erfahren ordinäre Ratsmitglieder nicht den täglichen Stand beurkundeter Verträge – schon gar nicht, wenn man zur GRÜNEN Fraktion zählt. Solche Informationen – ich bedaure es auch zutiefst – erhält man erst nach zähem Nachfragen – oder gar nicht. Wenn ich gewusst hätte, dass das Verkaufsinteresse der Volksbank vielleicht gar nicht so ernst oder so dringlich war, hätte ich natürlich täglich in der Verwaltung nachgefragt.

Sie merken: An dieser Stelle gibt es nichts zu widerrufen. Lesen Sie doch aufmerksam den genannten Brief Ihrer Mandantin vom 8. November 2000 und bitten Sie die Gemeinde Edewecht um Einsicht in die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungen, in denen über den Kauf (korrekt: das Kaufangebot) beraten wurde. Vielleicht können Sie dann mein Unverständnis über Ihr Ansinnen nachvollziehen.

Nicht zu verstehen sind Ihre Äußerungen auf Seite zwei Ihres Schreibens. Wahrheitswidrig und diesmal wider besseren Wissens – oder hat Herr … Sie nicht umfassend informiert? – behaupten Sie, ich hätte behauptet, „daß es einen privaten Investor ‚anscheinend gar nicht gebe, offenbar sei der Gemeinderat getäuscht worden.“ Ich habe Herrn … in dem besagten Telefonat deutlich und ausdrücklich mitgeteilt, dass ich dieses nicht behauptet habe, und ich habe ihm sogar den Wortlaut der Pressemeldung vorgelesen. Ich fordere Sie eindringlich auf, mir zukünftig solche Zitate nicht mehr zuzuschreiben – ich könnte sonst auf die Idee kommen, Sie wollten mich diskreditieren.

Erneut, wie schon gegenüber Herrn … geäußert, fordere ich Sie auf, den Verursacher dieses Berichtes – nämlich die NWZ – zu belangen, wenn Sie mit der Form der Berichterstattung nicht einverstanden sind. Ich bin nicht verantwortlicher Redakteur dieses Blattes.

Ihr Schreiben zeigt, wie uninformiert Sie offenbar über die Vorgänge sind, die zur Veröffentlichung meiner Pressemeldung einerseits und zur NWZ Berichterstattung andererseits geführt haben. Ich behauptet nicht, dass dies in Ihrer Verantwortung liegt. Aber es wäre sicherlich angemessen gewesen, zunächst einmal Erkundigungen anzustellen oder das sachliche Gespräch mit mir zu suchen, bevor Sie wie im Wilden Westen Termine auf „12 Uhr“ mittags festsetzen.

Sollte Ihre Mandantin Wert darauf legen, dass über den Parkplatz-Verkauf noch einmal berichtet und damit die verfälschte Darstellung in dem NWZ-Artikel korrigiert wird, so sind wir GRÜNEN gern bereit, dies in unserem Informationsblatt LÖWENZAHN zu tun – soweit wir damit nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht als Ratsmitglieder verstoßen. Um eine erneute Berichterstattung in der NWZ wird sich die Volksbank selbst kümmern müssen.

Mit freundlichen Grüßen

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