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Der Antrag der GRÜNEN „Vorrang für Ausbildung wird im Edewechter Rat abgelehnt

Dienstag, 24. Juli 2007 von Jack Morin

Die Ablehnung des Antrags der Grünen, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Betriebe die ausbilden zu bevorzugen, durch CDU und SPD, löste bei mir folgende Überlegungen aus:

Warum weigern sich CDU und SPD nach EU-Recht, das noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde, zu handeln, obwohl ihm kein deutsches Gesetz entgegen steht, wenn es darum geht, die von Uwe Heiderich-Willmer dargestellte katastrophale Situation der Auszubildenden, sprich den Mangel an Ausbildungsstellen, zu mildern? Zwei Antworten schlage ich vor:

1) Respekt vor der Obrigkeit bzw. Unterwürfigkeit der übergeordneten Behörde gegenüber…

2) Angst etwas falsch zu machen , was dann rechtliche Konsequenzen haben könnte.

Die vielen Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz werden sich ihr Teil denken !

Die beiden Großparteien ändern an ihrer Taktik der letzten Jahre kaum etwas. Man begrüßt einen Antrag…und lehnt ab, aus welchen Gründen auch immer . Einige Zeit vergeht , und siehe da , diese Parteien stellen nun selbst den vormals abgelehnten Antrag und schmücken sich mit fremden Federn.

Übrigens, der Antrag ist Teil der Agenda 21 (Kapitel 25, §. 25.5 / 25.6.).

„Große Koalition“ im Edewechter Rat lehnt Antrag der GRÜNEN ab

Donnerstag, 19. Juli 2007 von Uwe He-Wi

Vorrang für Ausbildung von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Alle finden aber den Antrag der Grünen für eine Ausbildungsinitiative gut!!?? Zu mehr als einem Lippenbekenntnis reicht es dann doch nicht, ein Bericht von Uwe Heiderich-Willmer

Die GRÜNEN im Edewechter Rat habe einen Antrag mit dem Ziel gestellt, dass Betriebe die ausbilden bei der Auftragsvergabe durch die Gemeinde bevorzugt werden. Anlass ist die Tatsache, dass auch in diesem Jahr eine große Zahl an Jugendlichen keinen Ausbildungsplatz bekommt. Seit der Neufassung der europäischen Vergaberichtlinie EG/18/2004 ist eine Anwendung von sozialen und ökologischen Kriterien als Zuschlagskriterium bei der Auftragvergabe durch öffentliche Auftraggeber möglich. Städte wie Neuss und Düsseldorf nutzen dies um bei der Materialbeschaffung ökologisch und sozial unbedenkliche Waren zu erhalten, und die Stadt München z.B. hat in einem Rechtsgutachten feststellen lassen, dass die Anwendung unter Einhaltung bestimmter Vorgaben möglich ist. Auch der Kommunalreferent des Landesverbandes der GRÜNEN in Hannover bestätigt dies.

Sicher ist die Rechtssicherheit durch das Versäumnis der Bundesregierung die EU-Vergaberichtlinie in nationales Recht umzusetzen noch groß, doch rechtfertigt dies kaum das Abstimmverhalten der von SPD/CDU/FDP. Einmütig spielen die große Koalition und betonen, dass man den Antrag gut fände, ihn aber leider wegen der unklaren Rechtlage ohne wenn und aber ablehnen müsse. Einwände durch den Fraktionssprecher der GRÜNEN Heiderich-Willmer, man könne ja mindestens eine Absichtserklärung beschließen, wurde von dem Fraktionssprecher der CDU Seeger zurückgewiesen mit der Aufforderung man solle die eigenen grünen Mandatsträger im Bundestag auffordern die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Wer hat da wohl die Mehrheit?

Gleichzeitig betonen die ablehnenden Fraktionen, dass sie den Antrag gut fänden, gleichzeitig sind sie aber nicht bereit zuzustimmen, oder eine Alternative zu entwickeln. Es ist wohl doch einfacher auf die wachsende Zahl perspektivlose Jugendliche die sich ohne Aufgaben in der Gemeinde langweilen mit der Polizei zu reagieren. Die Polizisten werden ja schließlich auch vom Land bezahlt, das ist ja auch wirtschaftlicher.

Lesen Sie hierzu auch: der Antrag

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