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Donnerstag, 30. Juli 2009 von Uwe He-Wi

Das Peter nach Berlin-Kochbuch

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GRÜNE fragen nach: Suche nach CO2 Lagerstätten auch in Edewecht?

Dienstag, 07. Juli 2009 von Uwe He-Wi

Edewechts Grüne wollen wissen: Wird auch auf dem Gemeindegebiet Edewechts nach CO2-Lagerstätten gesucht?
Die Bundesregierung und die großen Energiekonzerne suchen verzweifelt nach einer Zukunft für die bestehenden und geplanten Kohlekraftwerke. Um neue fossile Kraftwerke in der Öffentlichkeit als klimaverträglich hinstellen zu können, beabsichtigen sie das aus dem Abgas insbesondere von kohlebetriebenen Großkraftwerken, freiwerdende CO2 abgetrennt, verflüssigt und komprimiert in unterirdischen Lagerstätten zu verpressen. Als mögliche Lager für das abgeschiedene CO2 sind vor allem geologische Formationen in der norddeutschen Tiefebene u.a. im Ammerland vorgesehen, obwohl völlig offen ist, ob diese überhaupt gegen die Außenwelt dicht sind.

Demonstration gegen geplante CCS-Gesetz,  Berlin, 17.06.2009 Die Bürgerinitiativen kritisieren, dass die Bundesregierung mit dem CCS-Gesetz die großen Energieerzeuger, wie Vattenfall und RWE zum Bau weiterer Kohlenkraftwerke ermutigt. © Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN

Demonstration gegen geplante CCS-Gesetz, Berlin, 17.06.2009 Die Bürgerinitiativen kritisieren, dass die Bundesregierung mit dem CCS-Gesetz die großen Energieerzeuger, wie Vattenfall und RWE zum Bau weiterer Kohlenkraftwerke ermutigt. © Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN

Ein entsprechendes „Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid“ zur Einführung der sogenannten CCS-Technologie (Carbon Dioxide Capture and Storage) ist vor kurzem zurückgezogen worden, da immer deutlicher wurde, dass über etwaige Gefahren, wie Beeinträchtigung des Grundwassers, Austritt an der Oberfläche (Havarien) und ähnliches, bisher erst wenig bekannt ist. Der Entwurf stand zudem massiv in der Kritik, weil er eine Beschränkung der Haftung für die Betreiber der CO2-Lager vorsah, und 30 Jahre nach der letzten Befüllung die Haftung auf die jeweiligen Bundesländer übergehen sollte.

Dessen ungeachtet und ohne die rechtliche Grundlage des o.g. Bundesgesetzes haben E.ON beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für verschiedene Landkreise in Niedersachsen und RWE für Gebiete in Schleswig-Holstein Aufsuchungserlaubnisse beantragt, um die Eignung des Untergrunds zur Ablagerung von CO2 zur erkunden. Die Anträge stützen sich auf § 7 Bundes-Berggesetz, der allerdings, so maßgebliche Fachjuristen, keine taugliche
Grundlage für die Vorhaben von E.ON und RWE ist. Diese Rechtsansicht untermauert eine Kurzstellungnahme des Anwaltsbüros Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin, die der GtV – Bundesverband Geothermie eingeholt hat (siehe hier)

Unseren Informationen nach sind von E.ON Aufsuchungserlaubnisse, d.h. Anträge auf geophysikalische Erkundungsuntersuchungen auf eine mögliche Eignung von CO2-Lagerstätten im Gebiet der Städte Oldenburg und Wilhelmshaven sowie der Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Friesland, Harburg, Leer, Oldenburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Wesermarsch und Wittmund gestellt worden.

Die Edewechter GRÜNEN stellen in diesem Zusammenhang an die Edewechter Verwaltung nun folgende Fragen:

Demonstration gegen geplante CCS-Gesetz,  Berlin, 17.06.2009  © Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN

Demonstration gegen geplante CCS-Gesetz, Berlin, 17.06.2009 © Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN

1. Sind der Verwaltung Anträge auf Aufsuchungserlaubnisse für das Gebiet unserer Kommune bekannt?

2. Ist die Verwaltung von den Landesbergbehörden zur Stellungnahme zu vorliegenden Anträgen aufgefordert worden?

3. Ist der Verwaltung bekannt, dass den Anträgen die rechtliche Grundlage (CCS Gesetz) fehlt?

4. Wenn 2. ja: Welche inhaltliche Stellungnahme hat die Verwaltung abgegeben bzw. beabsichtigt die Verwaltung zu diesen Anträgen abzugeben?

5. In welcher Form wird die Verwaltung die politischen Gremien (Rat, Fachausschüsse, Verwaltungsausschuss) bzgl. der eingeforderten inhaltlichen Stellungnahme beteiligen?

6. Beabsichtigt die Verwaltung Maßnahmen zu ergreifen die Bevölkerung über die Technologie und die darauf zielenden Untersuchungen zu informieren?

7. Hat die Verwaltung die Grundstückseigentümer darüber unterrichtet bzw. beabsichtigt sie, die Grundstückseigentümer darüber zu unterrichten, dass sie die rechtlich erforderliche Gestattung seismischer und weiterer Untersuchungen auf Ihrem Land nach dem derzeitigen Sachstand nicht erteilen müssen?

Über die Weiterentwicklung dieses Themas bezüglich unserer Gemeinde werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

Weiterführende Informationen zum Thema CO2 Lagerung finden Sie unter folgenden Links

Die Antwort der Gemeindeverwaltung :

Uwe Heiderich-Willmer
Von: Wilfried Kahlen [kahlen [at] edewecht.de]
Gesendet: Montag, 24. August 2009 14:27
An: Uwe Heiderich-Willmer
Cc: lausch [at] edewecht.de
Betreff: Antrag der E.ON zur Aufsuchung von Sole
Sehr geehrter Herr Heidrich-Willmer,
zum Antrag der E.ON auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 7 BBergG zur Aufsuchung von Sole
im Zusammenhang mit der Lagerung von CO 2 wurden nicht die Gemeinden, sondern der
Landkreis Ammerland vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie beteiligt. Bei dieser
Beteiligung ging es lediglich um die Fragestellung, ob entsprechend § 11 Nr.10 BBergG
überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld
ausschließen. Der Landkreis hat die Gemeinden über diesen Sachverhalt informiert, u. a. in einer
Informationsveranstaltung im Mai d. J.
Die Stellungnahme des Landkreises, abgestimmt mit den sechs Ammerland-Gemeinden, lautet,
dass „keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Erlaubnis nur zum Aufsuchen von Sole im
tieferen Untergrund (über 1.000 m Tiefe) mit dem Ziel, geeignete geologische Strukturen für eine
im nationalen Interesse liegende, mit dem zukünftigen Fachgesetz im Einklang stehende,
dauerhafte CO 2-Verpressung zu finden, bestehen“. Ausdrücklich hat der Landkreis in seiner
Stellungnahme darum gebeten, sicher zu stellen, dass er vor der Durchführung konkreter
Maßnahmen (seismische Messungen, sonstige Explorationen) in Kenntnis gesetzt und laufend
informiert wird.
Deutlich heraus zu stellen ist, dass es nicht Aufgabe des Landkreises und schon gar nicht der
Gemeinden ist, über den Antrag zu entscheiden. Dieses umfasst auch die Frage zur
anzuwendenden Rechtsgrundlage für die Aufsuchung. Diese Entscheidung obliegt nur der
zuständigen Fachbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Diese Aussage
gilt auch für die späteren Maßnahmen wie z. B. die Information der betroffenen
Grundstückseigentümer.
Im Übrigen ist es nicht kommunale Aufgabe, zum bisher im Gesetzgebungsverfahren des Bundes
gescheiterten Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhaften Speicherung
von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz, KSpG) Stellung zu beziehen. Letztlich geht
es hierbei um die Umsetzung geltender EG-Verordnungen und Richtlinien (CCS-RL) in das
deutsche Recht.
Die Verwaltung hat über den Sachverhalt zum Antrag der E.ON in der Sitzung des Rates am
23.06. d. J. umfassend berichtet (siehe unten). Im Übrigen plant der Landkreis, das Thema auf die
Tagesordnung des Umweltausschusses des Kreistages am 05.11. d. J. zu setzen, zu der dem
Vernehmen nach u. a. auch Vertreter der Gemeinden hinzu geladen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
W. Kahlen

Tagesordnungspunkt
TOP 14.3: CO² Leitungen
Bezeichnung Inhalt
Sitzung: 23.06.2009 RAT/007/2009
RH Apitzsch nimmt Bezug auf die Sitzung des Kreistages am 10.06.2009. Dort sei von einer mit den Gemeinden abgestimmten Stellungnahme
hinsichtlich der Verlegung von CO²-Leitungen im Ammerland gesprochen worden. BM Lausch stellt klar, dass es keine gemeinsame
Stellungnahme zu etwaigen Leitungstrassen im Ammerland gebe. Bekannt sei, dass das Energieunternehmen E.ON beim Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie den Antrag auf Aufsuchung von Sole im Zusammenhang mit der CO 2-Verpressung gestellt habe. Hierzu sei
der Landkreis Ammerland zur Stellungnahme aufgefordert worden, ob öffentliche Interessen dieser Erkundung entgegenstehen. In
Abstimmung mit den sechs Ammerland-Gemeinden habe der Landkreis gegen die Erteilung der entsprechenden Erlaubnis zur Erkundung
keine grundsätzlichen Bedenken erhoben.

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