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Antrag zur illegalen Gartenmüllentsorgung

Samstag, 17. April 2010 von Uwe He-Wi

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle ich folgenden Antrag:
Die Gemeindeverwaltung erstellt eine Informationsbroschüre zur Entsorgung von Gartenabfällen und verteilt diese an waldnahe Haushalte. Ferner veranlasst die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des Landkreis Ammerland die Rückholung illegal entsorgten Gartenabfalls. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln übernimmt der Bauhof die Rückholung. 

Der Antrag begründet sich wie folgt:  Das Phänomen ist überall das gleiche, hat der Erste seinen Gartenabfall illegal verklappt, fühlt sich der Nächste eingeladen auch seinen Garten nach überzähligen Sträuchern zu durchforsten, um diese dann bequem im nahen Wald zu entsorgen. Vermengt mit Rasenschnitt entstehen in fast jedem siedlungsnahem Wald auf diese Weise Unmengen wilde „Komposthaufen.

Das Pflanzenmaterial und besonders die darin enthaltenen Nährstoffe werden nicht einem sinnvollen Kreislauf wie dem eigenen Kompost zugeführt, sondern auf Flächen wie Wald, Moor und Wallhecke abgelagert, wo sie eine positive Entwicklung der Natur verhindern.

Es stellt somit einen Verstoß gegen den § 10 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG dar.

§ 10 Grundsätze der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung

(1) Abfälle, die nicht verwertet werden, sind dauerhaft von der Kreislaufwirtschaft auszuschließen und zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen.

(2) Die Abfallbeseitigung umfaßt das Bereitstellen, Überlassen, Einsammeln, die Beförderung, die Behandlung, die Lagerung und die Ablagerung von Abfällen zur Beseitigung. Durch die Behandlung von Abfällen sind deren Menge und Schädlichkeit zu vermindern. Bei der Behandlung und Ablagerung anfallende Energie oder Abfälle sind so weit wie möglich zu nutzen. Die Behandlung und Ablagerung ist auch dann als Abfallbeseitigung anzusehen, wenn dabei anfallende Energie oder Abfälle genutzt werden können und diese Nutzung nur untergeordneter Nebenzweck der Beseitigung ist.
(3) Abfälle sind im Inland zu beseitigen. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. EU Nr. L 190 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung und des Abfallverbringungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) Abfälle sind so zu beseitigen, daß das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere vor, wenn

1. die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt,
2. Tiere und Pflanzen gefährdet,
3. Gewässer und Boden schädlich beeinflußt,
4. schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt,
5. die Ziele der Raumordnung nicht beachtet, die Grundsätze und sonstigen
Erfordernisse der Raumordnung nicht berücksichtigt und die Belange, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaus nicht gewahrt oder 6. sonst die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder gestört
werden. Für diese sensiblen Bereiche der freien Landschaft sind das Pflanzenmaterial und die Nährstoffe ein großes Problem. Die bestehende Vegetation wird schlicht erstickt. Die zusätzlichen Nährstoffe bringen das ökologische Gleichgewicht durcheinander, nährstoffliebende „Allerweltsarten“ verdrängen anspruchsvollere Arten der mageren

Standorte. In einigen Fällen wachsen sogar die entsorgten Pflanzen weiter und verändern umso stärker den Charakter der eigentlich typischen Landschaft. Neben dem ästhetisch abstoßendenAnblick verändert die achtlos weggeworfene Biomasse in dramatischer Weise unsere Landschaft. Das unverantwortliche Verhalten einiger muss leider immer wieder durch die Allgemeinheit reguliert werden. Die Gemeinde muss dafür Sorge tragen und die Landschaft von illegal entsorgtem Abfall befreien. In der Regel geschieht die illegale Entsorgung aus Unwissenheit, „ist doch alles Bio“. Daher ist es dringend notwendig die Verursacher aufzuklären und so zu einem anderen Verhalten zu bewegen. Uneinsichtigen sollte für die Zukunft entsprechende Konsequenzen angekündigt werden. Im Kompost wäre die Biomasse wertvolle Grundlage für den garteneigenen Nährstoffkreislauf. Wie in den beigefügten Beispielen zu sehen ist, kann davon ausgegangen werden, dass diese illegale Gartenabfallentsorgung in allen siedlungsnahen Waldrandgebieten
unserer Gemeinde Praxis ist. Es stellt inzwischen eine Größe dar, die dringendes Handeln erfordert
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Vorschläge des Bürgertages treffen GRÜNE Themen

Freitag, 02. April 2010 von Uwe He-Wi

Edewechts Grüne freuen sich über die Ergebnisse des Bürgertages. Es wurden viele Ideen gesammelt die sich mit Themen decken, mit denen sich die Edewechter Grünen zum Teil schon seit Jahren beschäftigt haben. Viele Themen die leider wegen mangelnder Aussicht auf Mehrheiten im Edewechter Rat wieder in der Schublade landeten oder überstimmt wurden, oder im Tagesgeschäft schlicht wieder in Vergessenheit gerieten.

So beispielsweise das Thema Radwegekonzept, hierzu hatten sich die Grünen bereits in der Vergangenheit mehrfach zu Wort gemeldet und den Ausbau des Radwegenetzes gefordert, wie es im Übrigen auch im Verkehrsgutachten von 1999 gefordert wurde. Einige der wichtigsten Punkte sind dabei die Entschärfung der Situation für Radfahrer entlang der Hauptstraße zwischen Oldenburger- Rathausstraße und Auf der Loge. (Lesen Sie dazu im Löwenzahn Nr. 66 vom Juli 2000

Ein weiteres Beispiel ist die Forderung nach einem ganzheitlichen Konzept für die Jugendarbeit, auch zu dieser Frage haben die Grünen in den zurückliegenden Jahren bereits Vorschläge gemacht, die heute noch genau so aktuell sind. Denn zu einer ganzheitlichen Konzeption für die Jugendarbeit gehört auch die Vernetzung mit den Schulen. Hierzu ist die Einstellung eines/r Sozialarbeiters/in in der Schule und oder in der Jugendpflege notwendig, der/die in der Lage ist auf die heutigen Bedürfnisse und Probleme der Jugendliche Einzugehen. Prävention, Streetwork sind zwei Stichwörter hierzu. Leider sind in der Vergangenheit schon Chancen in Form von Förderungen nicht genutzt worden, bereits 2001 wurde die Grüne Anregung das Förderprogramm „Prävention und Integration“ des Landes Niedersachsen mit einem ca. 50 %-Zuschuss für die Stelle einer Präventionsfachkraft an der Haupt- und Realschule Edewecht zu beantragen abgelehnt. (Lesen Sie dazu im Löwenzahn Nr. 69 vom Juli 2001 Seite 8.)

Aber auch die der Wunsch nach dem Erhalt der Natur, bzw. der Wunsch nach mehr Grün in der Gemeinde bestätigt uns in unseren Bemühungen immer wieder darauf hin zu weisen, das in der Ortsbildgestaltungen die Berücksichtigung der Natur zu kurz kommt. Man könnte die Liste der Übereinstimmungen noch fortführen.

Wichtig ist nun, dass diese engagierten Vorschläge der Bürger/innen ernst genommen werden. Sicher müssen die Stärken der Gemeinde auch genannt werden, wie Bürgermeisterin Petra Lausch im Interview in der NWZ bemerkte, die Gefahr ist jedoch sehr groß, dass man sich in der Feststellung dieser Stärken suhlt und die Defizite wieder hinten anstellt. Auch muss man sich im Klaren sein, dass viele Vorschläge Geld kosten, es darf nicht bei den eben mal kostenneutral umsetzbaren Kleinigkeiten bleiben. Die Haushaltsdebatte wird in diesem Zusammenhang weiterzuführen sein.

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