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Ohne Schnaps keine Lyrik
Scheune der alten Kornbrennerei in Edewecht soll abgerissen werden
Dann werde ich mal schnell noch ein paar Fotos von der alten Kornbrennerei machen. Die Scheune soll ja nun abgerissen werden.
Wieder geht ein Stück historisches Edewecht dahin und kommt nicht wieder.
Das Alte ist nicht wirtschaftlich, weil es sich nicht vermarkten lässt. Das traditionelle Antlitz passt nicht ins moderne Outfit Edewechts.
Die wenigen verbliebenen Originale wirken zunehmend wie Fremdkörper in unserer aufstrebenden Gemeinde.
Deshalb mache ich noch ein Bild, um die Erinnerung einzufangen.
Dank unserer rührigen Heimatforscherinnen und –forscher erhalten wir immer wieder faszinierende Einblicke in ein untergegangenes Edewecht.
Bei manchen der verblichenen Bilder muss ich mir die Augen reiben, wo das denn gewesen sein könnte.
Wäre es nicht eine gute Idee, diese in Fotos eingefange Zeitgeschichte nicht nur einen Monat auf dem Kalenderblatt zu bewundern, sondern sie in einer Dauerausstellung der Öffentlichkeit zu präsentieren?
Am besten doch in einem historischen Gebäude mit viel Geschichte im Gebälk.
Da käme die Scheune der alten Kornbrennerei doch gerade recht.
Gibt es denn keinen Mäzen in unserer Gemeinde, der ein Stück Edewecht erhalten will?
Oder kann unser Gemeinwesen nur überleben, wenn Investoren die Sahnestücke vermarkten?
Antrag zum Erhalt der Alten Kornbrennerei
Sehr geehrte Frau Lausch,
laut Ihrer Mitteilung aus dem letzten VA wurde für den Abriss der „Alten Kornbrennerei“ inzwischen eine Abrissgenehmigung erteilt.
Am 20. Dezember 2010 haben wir gemäß § 142 Abs. 3 i.V.m. Absatz 1 und 4 BauGB die Sanierungssatzung Edewecht – Ortsmitte beschlossen. In dieser Satzung steht unter § 3 Genehmigungspflichten zu lesen, dass der § 144 BauGB Anwendung findet. Dieser besagt, dass es der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde für in §14 Abs. 1 BauGB bezeichnete Vorhaben und sonstiger Maßnahmen bedarf. In §14 BauGB mit der Überschrift Veränderungssperre Abs. 1 heißt es, dass Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen.
Ich interpretiere dieses so, der Abriss der „Alten Kornbrennerei“ hätte der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde bedurft, wäre die Abrissgenehmigung nach Inkrafttreten dieser Satzung erteilt worden.
Ich bitte Sie daher bis nächsten Bauausschuss folgenden Sachverhalte zu klären und zu berichten:
Mit welchem Datum wurde die Abrissgenehmigung erteilt?
Waren sämtliche Beteiligten über die Tatsache informiert, dass die Gemeinde beabsichtigt das Sanierungsgebiet – Ortsmitte zu beschließen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Gemeinde den Abriss zu verhindern, sollte die Satzung nach Erteilung der Genehmigung des Abrisses in Kraft getreten sein.
Ist der Eigentümer darüber informiert worden, dass er gerade durch diese Satzung möglicherweise finanzielle Zuschüsse zum Erhalt des Gebäudes erhalten kann?
Desweiteren fordern wir Sie auf, mit dem Eigentümer in Verbindung zu treten und ihn dazu zu bewegen, Abrissmaßnahmen zunächst zu unterlassen, damit die Gremien ohne Zeitdruck über diesen Sachverhalt beraten können.
Für den Fall, dass keine rechtlichen Intervenierungsmöglichkeiten bestehen und der Eigentümer nicht von seinem Vorhaben abzubringen ist, bitte ich die Verwaltung die Kosten zu ermitteln, die ein Ankauf und die Instandsetzung des Gebäudes mit sich bringen würden und welche Zuschüsse in welcher Höhe dazu zu erwarteten wären.
Vorsorglich beantragen wir für den Fall, dass der Eigentümer von seinen Abrissplänen nicht abzubringen ist, mit diesem in Ankaufsverhandlungen zu treten und ggf. die Gebäude durch die Gemeinde zu erwerben. Ein sinnvolles Nutzungskonzept wäre in diesem Falle zu erarbeiten.
Die „Alte Kornbrennerei“ ist eines der letzten Gebäude Edewechts mit einem historisch wertvollen Charakter. Nicht zuletzt deshalb steht es unter Denkmalschutz. Der Ausverkauf Edewechter Identitätsmerkmale kann so nicht voranschreiten, egal ob es die Landschaft, die Hochmoore oder die Gebäudesubstanz betrifft. Wir können nicht auf der einen Seite neue Infrastruktur für Tourismus (Wohnmobilstellplätze, Rad- und Wanderwege, etc.) finanzieren und gleichzeitig das, was es wert machen würde unsere Gemeinde zu besuchen der Wirtschaftlichkeit opfern.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Breeweghalle soll zur „Heinz-zu-Jührden-Arena“ werden
Die Edewechter CDU holt alten Antrag aus der Versenkung:
Vor mehr als einem Jahr sollten einem der einflussreichsten Edewechter ein Denkmal gesetzt werden und Ihm zu Ehren die Breeweghalle in „Heinz-zu-Jührden-Arena“ umbenannt werden.
Nachdem die Skandale um seinen Nachfolger beim regionalen Wasserverband kein Ende nahmen und drohten größere Wellen zu schlagen, wurde dieses Ansinnen mit feuerfesten Handschuhen in eine der unteren Amtsstuben-Schubladen – sagen wir mal – zwischengelagert. Eine gute Idee.
Offenbar hat sich die Großwetterlage soweit beruhigt, dass der ehrenwerte Edewechter wieder vorzeigbar ist und die Namensänderung nun doch stattfinden soll.
Wollen wir mal hoffen, dass nachher keiner mehr genauer hinsieht und erneut Staub aus der lokalen mündlichen Überlieferung aufwirbelt.
De meisten van us könnt sik noch god an den Olen erinnern. Vääle kunn’n ook noch n Tut vull Geschichten vertellen. Dat kun ober wään, dat nich all disse Geschichten noch mal upwarmt wärn schullen. He sülbens het dat meist so secht: Dat Ole ehren, dat Nee hören, dat Slechte wehren, dat Gode mehren.
Torfabbau muss differenzierter betrachtet werden
Die NWZ berichtet am 05.01.2011 „Torfabbau: Gemeinde will mehr Einfluss haben“, an dieser Stelle stellt sich für die Grünen in Edewecht die Frage, „was soll mit dem mehr an Einfluss bewirkt werden?“ Um diese Frage beantworten zu können muss zunächst erst einmal geklärt werden, was der eigentliche Identitätsfaktor für unsere Gemeinde ist.
Ist es die sogenannte Kulturlandschaft, die zunehmend durch intensive vor Gülle triefende Grünlandwirtschaft oder ausufernden Maisanbau geprägt ist? Man muss wissen, dass die intensive Landwirtschaft auf Hochmoorstandorten, die gleiche Auswirkung wie das Abtorfen hat. Der Torf zersetzt sich unter der Bearbeitung, setzt immense Mengen
klimaschädliches CO² frei, das Höhenniveau der Landschaft sinkt, die Entwässerungsgräben müssen immer tiefer werden und obendrein gibt es Belastungen durch Gülle, Pflanzenschutzmittel etc. Es ist also anzunehmen, dass die Auswirkungen der intensiven Landwirtschaft langfristig wesentlich schädlicher sind als ein Torfabbau mit anschließender Renaturierung durch Wiedervernässung.
Wenn also die sogenannte Kulturlandschaft als Identitätsstifter ausfallen würde, bleibt eigentlich nur die ursprüngliche Hochmoorlandschaft, die die Aufgabe wahrnehmen kann. Denn womit wirbt ein Dorf bzw. Region beispielsweise um Touristen oder Neubürger, ist es doch die Landschaft, die als identitätsprägendes Merkmal in den Werbeprospekten abgebildet wird. Will man denn künftig nur noch mit Gülle und Mais werben?
Die Forderung zum Schutze der Regenwälder als CO²-Speicher ist in aller Munde. Betrachtet man jedoch welche Mengen an CO² durch intensive Landwirtschaft und Torfabbau aus unseren Mooren gepresst wird, sollte man mit solchen Forderung etwas kleinlauter werden und erst mal den Dreck vor der eigenen Haustür fegen.
In diesem Zusammenhang kommt der Begriff „Nachhaltigkeit“ ins Spiel. Die Forstwirtschaft, die von je her generationsübergreifend denken musste, hat schon seit Langem begriffen, dass man nicht mehr abholzen kann als nachwächst. Aus dieser Erkenntnis ist schon vor Jahrhunderten der Begriff „Nachhaltigkeit“ entstanden. Übertragen auf die Torfwirtschaft, man beachte, dass ein Moor pro Jahr 1 Millimeter wächst, ist der Torfabbau längst nicht mehr zeitgemäß.
Man sieht aber auch, dass die Einstellung des Torfabbaus zu Gunsten der Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung langfristig nicht die Lösung ist. Wenn Natur- und Klimaschutz und Nachhaltigkeit nicht billige gewissensberuhigende Phrasen bleiben sollen, müssen wir also unsere Hochmoore wiederherstellen, aber wie kann das gehen?
Nach derzeitiger Rechtslage ist das paradoxerweise nur durch den Torfabbau möglich. Denn im Landesraumordnungsprogramm hat die Rohstoffgewinnung vor dem Natur- und Landschaftsschutz Vorrang. Ein Zustand, den die Edewechter Grünen nicht mehr zeitgemäß finden. Allerdings kann u.E. die einfache Streichung der Vorranggebiete nicht die Alternative sein. Deutlich wird, dass dringend ein Konzept erarbeitet werden muss, mit dem alle leben können. Auch den Grünen ist klar, ohne Landwirtschaft geht es nicht, auch sind wir nicht so verträumt, dass wir damit rechnen dass über Nacht alle Landwirte Ökobauern werden. Daher ist das im vergangenen Jahr durch die Gemeinden Westerstede, Bad Zwischenahn und Edewecht durchgeführte „Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept“ (ILEK) der richtige Ansatz. In einem der Arbeitskreise des ILEK ging es genau um diese Frage. Als ein Ergebnis aus diesem Arbeitskreis des ILEK resultierte der Auftrag an die Gemeinde Edewecht einen „Runden Tisch“ zu initiieren um alle Betroffene an der Erarbeitung eines tragfähigen Kompromisses zu beteiligen. Und dieser sollte schnellstens einberufen werden.
Neben der Forderung an das Land, das Landesraumordnungsprogramm zeitgemäß zu überarbeiten, muss hier vor Ort dringend beraten werden, wie es mit unserer Landschaft weitergehen soll.