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Betreten verboten: Vehnemoor

Samstag, 16. Juni 2012 von Uwe He-Wi

Im November 2008 war die Freude groß als bekannt wurde, dass die Verordnung über das Naturschutzgebiet Vehnemoor rechtskräftig geworden ist.

Torfmiete im Vehnemoor

Diese braune Wüste soll später wie diese …

Auch wenn man es sich heute kaum vorstellen kann, dass diese braune Wüste eines Tages wieder Wollgras und Sonnentau beherbergen soll, zeigen die Bereiche, an denen der Torfabbau abgeschlossen und die Wiedervernässung begonnen wurde, dass es so kommen wird.

Bei aller Freude hat die NSG-Ausweisung auch einen Haken, seit dem dürfen die Husbäker die Breslauer Straße und den Bachmannsweg Richtung Bösel nicht mehr verlassen. Das Naturschutzgebiet darf von Erholungssuchenden nicht Abseits der Wege betreten werden, während Pistenbullys, Bagger und Torfbahnen munter weiter dafür sorgen, dass in der braunen Wüste keine Pflänzchen hochkommt.

Wollgras im Vehnemoor

… wiedevernässte Fläche mit Wollgras aussehen

Dem gesunden Menschenverstand erschließt sich das nicht spontan, so verstoßen viele Husbäker, die das Vehnemoor schon immer für  Spaziergänge nutzten, gegen den  § 3 der Verordnung über das Naturschutzgebiet “Vehnemoor”, dessen Absatz 2   lautet;” Gemäß § 24 Abs. 2 NNatG darf das NSG außerhalb der Wege nicht betreten oder auf sonstige Weise aufgesucht werden.  Als Wege gelten nicht Trampelpfade , Wildwechsel, Waldschneisen oder Rückelinien .” Eine Nachfrage beim Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft des Landkreis Ammerland hat ergeben, dass auch Torfbahntrassen, Bagger- und Pistenbullyspuren nicht zu den Wegen zählen. Die Missachtung wäre eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Vehnemoor ist Naturschutzgebiet

Auch der Mensch ist Bestandteil der Natur

Ich meine Naturschutz funktioniert nur, wenn er auch von den Menschen akzeptiert wird und sie an der Landschaft teilhaben können. Wenn Naturschutz bedeutet, dass eine gewohnte Bewegungsfreiheit der Menschen eingeschränkt wird und somit eine Teilhabe an der Natur für eine Naherholung nicht mehr möglich ist, dann wird er wenig Akzeptanz finden. Und das besonders, solange die Absurdität, dass Bagger und Pistenbully durch das Vehnemoor wühlen dürfen, aber Spaziergänger als Naturfrefler abgestempelt werden, fortbesteht. Es sollte frühzeitig ein Konzept entwickelt werden, wie die Bürger und Bürgerinnen in das Natuschschutzgebiet mitgenommen werden können. Es gibt bereits gute Beispiele wo dies erfolgreich umgesetzt wird, wie z.B. im Goldenstedter Moor. Auch für das Vehnemoor, gibt es Initiativen, die man nur aufgreifen muss, so haben Architekturstudenten der Hochschule Bochum  im Rahmen einer Studienarbeit ein „Haus-Im-Moor“ für das Vehnemoor entworfen, die Interessengemeinschaft zur Rettung des Vehnemoores e.V. wäre sicher ein kompetenter Ansprechpartner für Konzeptideen. Leider verschwinden solche Initiativen viele zu oft einfach in Schubladen. Die Edewechter Grünen werden diese Schubladen immer wieder aufziehen und sich dafür einsetzen, dass vernünftige Konzepte für eine veträgliches Nebeneinander von Naturschutz und Naherholung für die Bürger und Bürgerinnen möglich ist.

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