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Über 700.000 € Defizit im Edewechter Altenheim

Sonntag, 28. April 2013 von Uwe He-Wi

Defizit im Edewechter Altenheim: Ursachen müssen gründlich geklärt werden

Beim Betrieb des in kommunaler Trägerschaft befindlichen Alten- und Pflegeheims Edewecht haben sich in den vergangenen vier Jahren Defizitbeträge in Höhe von rund 720.000 €uro angesammelt.  Begonnen haben die roten Zahlen im Jahr 2009 mit rund 70.000 Euro, 2010 kamen 71.000 Euro hinzu, während es in den Jahren 2011 und 2012 mit 225.000 Euro bzw. 345.000 Euro tief in den Keller ging.

Haupteingang Alten und Pflegeheim Edewecht

In der Berichterstattung der heutigen NWZ (nachzulesen auf NWZ-Online) versuchen sich die Bürgermeisterin Lausch und ihr Stellvertreter und Kämmerer Torkel in windigen Erklärungversuchen. Auffällig dabei ist, dass sie immer wieder versuchen die Zahlen kleinzureden indem sie betonen, da seien aber Abschreibungen und Sanierungskosten von 400.000 Euro enthalten und die Sanierungskosten seinen aus dem allgemeinen Gemeindeetat geflossen. Diese Aussage ist sehr befremdlich, da die Investitionskosten und die Kosten für abschreibungsfähige Anlagegüter laut § 82 SGB XI den  Pflegebedürftigen gesondert berechnen werden können, sollte eine öffentliche Förderung diese Kosten nicht decken oder gar nicht vorhanden sein. Dass hierzu irgendeine Zahl mal in die Vergütungssätze eingerechnet worden ist, belegt die Position 4 in der Vergütungssatzberechnung (siehe unten). Warum dies nicht ordnungsgemäß für die 400.000 Euro geschehen ist, ist eine der vielen Frage, die  Frau Lausch und ihr Kämmerer zu beantworten haben.

Wenn man dann weiter erfährt, dass es seit 2009 keine Jahresabschlüsse mehr für das Alten- und Pflegeheim  gegeben hat, ist der Skandal perfekt. Nach der  Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung – PBV) § 3 haben die Pflegeeinrichtungen „ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung“ zu führen und § 4 schreibt vor wie sie ihre Jahresabschlüsse anzufertigen haben. Aus gutem Grund hat man 1995 diese Verodnung ins Leben gerufen, sie bietet die Grundlage für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die ein Betreiber nach Heimgesetzt § 11 Abs. 2 Punkt 1 vorzuweisen hat. Und sie bietet die Grundlage für die Berechnung des angemessenen Entgeltes, das der Betreiber nach Punkt 3 für seine

Alten und Pflegeheim Edewecht Leuchttafel

Dienstleistung zu verlangen hat. Für das Fehlen der Jahresabschlüsse als Begründung die 2009 eingeführte Doppik heranzuziehen ist schon eine bewusste Täuschung von Politik und Bürger, denn als vorausschauender Kämmerer hätte Torkel spätestens Ende 2009 wissen müssen, dass die Jahresabschlüsse des Gemeindehaushaltes nicht zeitnah zu erstellen sind. Spätestens jetzt hätte die Buchführung des Heimes wieder ausgelagert und separat geführt werden müssen. Aber dass dies nicht geschah und man drei Jahre weiter blind wirtschaftete geht eindeutig in die Verantwortung des Kämmerers. Gleichzeitig hätte man erwarten können, dass die Chefin der Verwaltung, Bürgermeisterin Lausch, die jedes Jahr gemeinsam mit dem Kämmerer ihre Unterschrift unter den Gemeindehaushalt setzt, weiß was sie da unterschreibt. Auch stellt sich die Frage auf welcher Basis der Geschäftsführer des Heimes Klaus Schweinberger Pflegesatzverhandlungen führte und die Vergütungssätze für die stationäre Pflege (Tagessätze) berechnete. Das einzige was klar ist, dass die Vergütungssätze nicht angemessen waren.

Die Edewechter Grünen sind entsetzt über das Ausmaß an Misswirtschaft, an der mindestens drei hochbezahlte Führungskräfte der Gemeinde beteiligt waren. Es muss nun alles getan werden um die Ursachen aufzuklären. „Wir erwarten einen detaillierten Bericht über die Vorgänge der letzten 4 Jahre und die Aufklärung darüber, wer für dieses Desaster verantwortlich ist“, betont Uwe Heiderich-Willmer, Sprecher der Grünen Fraktion im Edewechter Rat. „Es muss nun ein schlüssiges Konzept her, damit sich diese Schieflage nicht wiederholt und möglicherweise die gesamte Einrichtung gefährdet wird,“ so Heiderich-Willmer weiter. Edewecht leistet sich als einzige Kommune in Niedersachsen ein eigenes Altenheim. Und das ist gut so und soll auch so bleiben. Denn das Altenheim, wie die Sozialstation heben sich auffallend positiv von vielen privat betriebenen Einrichtungen ab. Dies ist aber nur möglich, wenn die Verantwortlichen dafür sorgen, dass eine angemessene Vergütung die Kosten deckt.

Vergütungsätze des Alten- und Pflegeheim Edewecht

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Pflegesatz_AH-Gem-Ede

Kommunale Bürgerinformationssatzung blockiert

Samstag, 20. April 2013 von Uwe He-Wi

Vor rund einem Jahr legte die Gruppe CDU/GRÜNE einen Entwurf für eine Bürgerinformationssatzung den Gremien des Edewechter Rates zur Abstimmung vor (lesen Sie hierzu: Kommunale Bürgerinformationssatzung beantragt). Diese Satzung sollte regeln, wie interessierte Bürger und Bürgerinnen Zugang zu Informationen aus dem Rathaus bekommen, die Sie benötigen, um behördliches Handeln nachvollziehen zu können. Es sollte ein Baustein in der Umsetzung des gemeinsamen Eckpunktepapiers sein, das  CDU und GRÜNE als Grundlage für eine gemeinsame Zusammenarbeit für die laufende Wahlperiode beschlossen hatten. Darin war festgeschrieben, dass man die Bürgerbeteiligung in der Gemeinde weiter fördern  und politische Entscheidungsprozesse transparenter gestalten werde.

Der Satzungsentwurf traf auf heftigen Widerstand bei der Verwaltung und der seinerzeit noch oppositionelle SPD-Ratsfraktion in Edewecht. Dass die Verwaltung hier Bedenken äußert ist nachzuvollziehen, wer lässt sich schon gern in die Karten schauen, aber dass die Edewechter SPD an dieser Stelle Horrorszenarien über die Auswirkungen dieser Satzung zeichnete, während die Landes-SPD in ihrem im November 2012 verabschiedeten „Regierungsprogramm“ ein Informationsfreiheitsgestz im Falle eines Wahlsieges ankündigte, bleibt unverständlich.

Möglicherweise beindruckt von diesem massiven Widerstand aus Verwaltung und Opposition kündigt die CDU-Fraktion eine halbe Stunde vor der entscheidenden Ratssitzung im Dezember 2012 an, dass nun in ihrer Fraktion keine Mehrheit mehr für die Verabschiedung der Satzung garantieren könne. So wurde sie schließlich auf Antrag des CDU-Fraktionsvorsitzenden von der Tagesordnung genommen. Mitte Februar 2013 kündigte die CDU-Fraktion an, die Satzung nun gar nicht mehr behandeln zu wollen.

Erst das massive Einfordern eines Gesprächs brachte ein Gruppensitzung zu diesem Thema zustande, bei dem man seitens der CDU das Vorgehen an sich bedauerte, eine Begründung warum sie die Bürgerinformationssatzung nun ablehne wurde nicht geliefert. Obwohl zu diesem Zeitpunkt Ende Februar die CDU-Fraktion noch betonte, sie stehe zur Gruppe, wurde wie berichtet rund vier wochen später die Zusammenarbeit in der Gruppe ohne Begründung beendet.

Damit nimmt die Serie der kommentarlosen Absagen ihren endgültigen Lauf, eine Bürgerinformationssatzung wird es für Edewecht nicht geben. Bleibt nur zu hoffen, dass das von der neuen Landesregierung angekündigte Informationsfreiheitsgesetz ein adäquater Ersatz wird.

Oldenburger Gespräch mit Peter Meiwald (B90/ die Grünen) – Kandidat zur Bundestagswahl 2013

Donnerstag, 11. April 2013 von Uwe He-Wi

CDU-Fraktion beendet Zusammenarbeit mit den GRÜNEN

Dienstag, 02. April 2013 von Uwe He-Wi

Rathaus_Ede_kDie CDU-Fraktion im Edewechter Gemeinderat hat die Zusammenarbeit mit der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in einer Gruppe gemäß § 57 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes mit sofortiger Wirkung für beendet erklärt. Ein entsprechender Beschluss ist in einer Fraktionssitzung der CDU in der letzten Woche gefasst worden. Eine Begründung für diesen Entschluss wurde uns gegenüber nicht genannt.

Die Mitteilung der CDU-Fraktion hat uns überrascht. Wir bedauern, dass die CDU die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit mit den GRÜNEN nicht fortsetzen will, aber wir respektieren diese Entscheidung. Wir werden auch zukünftig mit allen im Rat vertretenen Fraktionen konstruktiv zusammenarbeiten.

Über die veränderte Zusammensetzung der Ausschüsse, die sich durch den Beschluss der CDU-Fraktion ergibt, wird der Rat in seiner nächsten Sitzung beschließen.

Uwe Heiderich-Willmer, Fraktionssprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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