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GRÜNE und CDU stellen gemeinsamen Antrag

Mittwoch, 07. April 2021 von Uwe He-Wi

Die GRÜNEN und die CDU im Edewechter Rat stellen einen gemeinsamen Antrag zum Thema „Zukünftiges Bauen in Edewecht“. Es soll erreicht werden, dass mittelfristig der Netto-Flächenverbrauch gen Null geht.

So großzügig wollen GRÜNE und CDU künftig nicht mehr bauen… Bild: U. Heiderich-Willmer

Bereits im Wahlprogramm 2001 der Edewechter GRÜNEN steht: „Die Ausweisung von Baugebieten muss in Einklang mit den Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde stehen. Edewecht soll sich langsam und organisch entwickeln. Ökologische Kriterien wie geringer Bodenverbrauch, verdichtetes Bauen, Anbindung an den ÖPNV müssen mehr Beachtung finden.“ Nach 20 Jahren ist nun endlich die Chance auf Mehrheiten für diesen dringend notwendigen Wandel in der Baupolitik der Gemeinde zu finden, entschieden gestiegen. GRÜNE und CDU wollen mit einem gemeinsamen Antrag an den Edewechter Rat in eine grundsätzliche Diskussion über das zukünftige Bauen in der Gemeinde einsteigen. Der Focus liegt darauf den Flächenverbrauch drastisch zu reduzieren und die Energiebilanz der Neubauten wesentlich zu verbessern. Abgerundet wird dies mit Vorschlägen zur ökologischen Gestaltung der Grundstücke und zur Schaffung bezahlbaren Mietwohnraumes.

Den Antrag finden Sie nachstehend:

 

Gemeinsamer Antrag der

CDU und Bündnis90/Die Grünen

zum Thema: „Zukünftiges Bauen in Edewecht“

Das Thema Klima- und Umweltschutz sollte auch bei zukünftigen Bautätigkeiten berücksichtigt werden.

Stichworte wie „energetisch und ökologisch sinnvolles Bauen“, „Reduzierung des Flächenverbrauches“, „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“, usw. fallen fast in jedem Gespräch über das Thema „Bauen“.

Aus diesem Grund beantragen die Fraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen für zukünftige Baugebiete oder Bautätigkeiten u. a. folgenden Punkten zu diskutieren:

  • Diverse Dachflächen entweder als Gründach oder für PV-Anlagen nutzen.
  • Wasserdurchlässige Steine werden zu 100 % zur GRZ gerechnet.
  • Regenwasser soll auf dem Grundstück verrieselt werden.
  • Sind Schornsteine auf Neubauten noch nötig und sinnvoll?
  • Sind Erd- oder Luftwärmepumpen und Wärmetauscher eine echte Alternative?
  • Wie können die vorgeschriebene Anpflanzung von Bäumen, die tatsächlich versiegelte Fläche, ausgebaute Dachböden, Kiesbeete und andere B-Plan-Vorgaben kontrolliert werden?
  • Natur relevante Flächen im Grenzbereich der Baugebiete werden nicht verkauft, sondern bleiben großflächig in Gemeindehand. Eine ‚Mitnutzung‘ durch Anlieger wird ausgeschlossen.
  • Bauplätze für Einfamilienhäuser in Neubaugebieten haben eine Größe von 500 bis max. 550 m².
  • Neubaugebieten nur noch mit einer neuen, zeitgemäßen Struktur mit weniger Flächenverbrauch, ohne Autoverkehr, gemeinsamer Energieversorgung und Gemeinschaftsflächen.
  • In jedem Baugebiet werden Grundstücke mit Mietpreisbindung vorgesehen. Der Mietpreis, die Gebäudeform und der Energiestandard werden von der Gemeinde vorgegeben und sind verbindlich.
  • Vorhaben bezogene Bebauungspläne zur Förderung der Mietpreisbindung.
  • Einführung eines Förderungssystems für hohe Energie- und Umweltstandards.
  • Vergabekriterien überarbeiten.
  • Torf auf Hochmoorstandorten besser verwerten.
  • Netto-Flächenverbrauch mittelfristig auf null setzen.

Aufgrund der Erfahrungen des Arbeitskreises „Innenentwicklung“ würden wir folgende Vorgehensweise begrüßen:

  1. Zunächst sollen die Ratsfraktionen ohne Verwaltung zusammenfinden, um über die genannten Punkte zu diskutieren.
  2. Nach Beendigung der Diskussion der Fraktionen werden die Ergebnisse dem Klimaschutzbeauftragten vorgestellt. Hierbei sollen die klimarelevanten Themen besprochen werden.
  3. In einem dritten Schritt wird die Verwaltung dazu kommen, um die Diskussion abzuschließen und um rechtliche Punkte zu klären

Wir würden uns wünschen, dass alle Fraktionen dem Antrag folgen und wir gemeinsam dieses Thema auf den Weg bringen.

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