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Antrag: Auszählverfahren der Ausschussitze nach Hare-Niemeyer

Mittwoch, 27. Oktober 2021 von Uwe He-Wi

Antrag:

Die Fraktion GRÜNE im Edewechter Rat, hilfsweise die Ratsmitglieder Uwe Heiderich-Willmer, Hergen Erhardt, Detlef Reil, Wiebke Carls und Annelene Frerichs stellt, bzw. stellen den Antrag, gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG bei der Bildung der Ausschüsse sowie der Verteilung der Ausschussvorsitze, wie auch bei der Besetzung des Hauptausschusses, von den Regelungen nach § 71 Abs. 2 und Abs. 8 NKomVG abzuweichen und stattdessen das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden.

Begründung:

Das nach § 71 Abs. 2 NKomVG vorgesehene Auszählverfahren über die Verteilung der Ausschusssitze sowie das nach § 71 Abs. 8 NKomVG vorgesehene Verfahren über die Zuteilung der Ausschussvorsitze benachteiligt, angesichts der vorgesehenen Größe der zu bildenden Ausschüsse, die kleinen Fraktionen, die lediglich durch ein Grundmandat an der Ausschussarbeit beteiligt wären. Die Ausgrenzung kleiner Fraktionen widerspricht den Regeln gemeinsamer demokratischer Willensbildung im Rat und gibt auch nicht den Willen der Wähler*innen wieder.

Die Begründung im Gesetzesentwurf: „Die Mitwirkung eines größeren Kreises von Fraktionen, Gruppen oder Einzelabgeordneten in der Vertretung führt in aller Regel zu einer schwerfälligeren Meinungsbildung. Das gilt ebenso für die Tatsache, dass der organisatorische und finanzielle Aufwand für die Vorbereitungen und Durchführung der Sitzungen dadurch steigt. Vor diesem Hintergrund ist die Sitzverteilung nach dem d’Hondtschen Verfahren eine Maßnahme, um entsprechende Erschwernisse zu reduzieren,“ dürfte für die Praxis im Edewechter keine Rolle spielen. Zumindest gab es in der vergangenen Wahlperiode keine Anzeichen erschwerter Meinungsbildung. Auch für die zukünftige Wahlperiode ist dies nicht zu erwarten. Der Beweis, dass das in der letzten Wahlperiode angewandte Verfahren Hare-Niemeyer zu einem erhöhten finanziellen und organisatorischen Aufwand geführt hat, muss erst noch erbracht werden.

Nun hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, ein anderes Besetzungsverfahren zu wählen. Das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer würde die bewährte Form der Ausschussbesetzung in der Ratsperiode 2016/2021 wieder aufnehmen. Daher bitten wir um die Zustimmung des gesamten Rates für die Möglichkeit von dem § 71 Abs. 10 NKomVG Gebrauch zu machen.

Fraktion GRÜNE im Edewechter Rat
Uwe Heiderich-Willmer
Hergen Erhardt
Detlef Reil
Wiebke Carls
Annelene Frerichs

Im Auftrage der o.g. Personen/Fraktion

Uwe Heiderich-Willmer
Fraktionssprecher

GRÜNE beantragen Auszählung nach Hare-Niemeyer

Mittwoch, 27. Oktober 2021 von Uwe He-Wi

Auch 1996 sollten die kleinen Parteien in die Röhre schauen – Ausschnitt aus der NWZ vom 01.11.1996

Die Fraktion GRÜNE im Edewechter Rat stellt den Antrag, bei der Bildung der Ausschüsse sowie der Verteilung der Ausschussvorsitze, wie auch bei der Besetzung des Hauptaus-schusses, das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden. Das nach § 71 Abs. 2 NKomVG vorgesehene Auszählverfahren nach d‘Hondt über die Verteilung der Ausschusssitze sowie vorgesehene Verfahren über die Zuteilung der Ausschussvorsitze benachteiligt, angesichts der vorgesehenen Größe der zu bildenden Ausschüsse, die kleinen Fraktionen.

Wie schon vor 25 Jahren versuchen die beiden größeren Parteien SPD und CDU durch eine eilige Gesetzesänderung nach der Kommunalwahl die erstarkenden kleinen Wählergemeinschaften aus den Beratungen in den Ausschüssen heraus zu drängen. „Es ist schon ein ganz schlechter Stil, wenn SPD und CDU nach der Kommunalwahl ihre Sitzverluste durch die nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens kompensieren wollen“, bemerkte dazu Christian Meyer, der stellvertretende Vorsitzende der GRÜNEN-Landtagsfraktion in Niedersachsen. „Normalerweise werden solche Änderungen vor Wahlen beschlossen und nicht nachträglich angepasst“ kritisiert Meyer weiter.

Das nach § 71 Abs. 2 NKomVG vorgesehene Auszählverfahren nach d‘Hondt über die Verteilung der Ausschusssitze, sowie das nach § 71 Abs. 8 NKomVG vorgesehene Verfahren über die Zuteilung der Ausschussvorsitze benachteiligt, angesichts der vorgesehenen Größe der zu bildenden Ausschüsse, die kleinen Fraktionen, die lediglich durch ein Grundmandat ohne Stimmrecht an der Ausschussarbeit beteiligt wären. „Die Ausgrenzung kleiner Fraktionen widerspricht den Regeln gemeinsamer demokratischer Willensbildung im Rat und gibt auch nicht den Willen der Wähler*innen wieder“ moniert Uwe Heiderich-Willmer, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN-Ratsfraktion in Edewecht.

Zur Begründung im Gesetzesentwurf: „Die Mitwirkung eines größeren Kreises von Fraktionen, Gruppen oder Einzelabgeordneten in der Vertretung führt in aller Regel zu einer schwerfälligeren Meinungsbildung. Das gilt ebenso für die Tatsache, dass der organisatorische und finanzielle Aufwand für die Vorbereitungen und Durchführung der Sitzungen dadurch steigt. Vor diesem Hintergrund ist die Sitzverteilung nach dem d’Hondtschen Verfahren eine Maßnahme, um entsprechende Erschwernisse zu reduzieren,“ merkt Heiderich-Willmer an: „Das dürfte für die Praxis im Edewechter keine Rolle spielen. Zumindest gab es in der vergangenen Wahlperiode keine Anzeichen erschwerter Meinungsbildung. Auch für die zukünftige Wahlperiode ist dies nicht zu erwarten. Und der Beweis, dass das in der letzten Wahlperiode angewandte Verfahren Hare-Niemeyer zu einem erhöhten finanziellen und organisatorischen Aufwand geführt hat, muss erst noch erbracht werden.“

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, ein anderes Besetzungsverfahren zu wählen. Das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer würde die bewährte Form der Ausschussbesetzung in der Ratsperiode 2016/2021 wieder aufnehmen. Daher beantragen die GRÜNEN im Edewechter Rat von der Möglichkeit nach dem § 71 Abs. 10 NKomVG Gebrauch zu machen und bei dem Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer zu bleiben.

Den Antrag finden Sie hier.

Die GRÜNE Ratsfraktion Edewecht hat sich konstituiert

Mittwoch, 06. Oktober 2021 von Uwe He-Wi

Die fünf neu gewählten GRÜNEN Ratsmitglieder haben sich zu einer konstituierenden Sitzung zusammengefunden und sich zur drittgrößten Fraktion im Edewechter Rat zusammengeschlossen.

Die Fraktionsmitglieder sind (in alphabetischer Reihenfolge) Wiebke Carls, Hergen Erhardt, Annelene Frerichs, Uwe Heiderich-Willmer und Detlef Reil.

In einer sehr angenehmen, konstruktiven, konstituierenden Fraktionssitzung wurden Uwe Heiderich-Willmer zum Fraktionsvorsitzenden und  Hergen Erhardt zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt. Annelene Frerichs wurde zur Schriftführerin der Fraktion gewählt. Es wurden mögliche Ausschusskonstellationen und Besetzungen ausgelotet, in denen wir unsere Ideen für eine Balance zwischen dem stetigen Zuwachs von Einwohner*innen mit ihren Bedürfnissen nach Wohnraum, Kinderbetreuung, Infrastruktur verbunden mit mehr Verkehrsaufkommen und den Wunsch nach intakter abwechslungsreicher Natur, Artenvielfalt, Raum für Erholung und Lebensqualität der Bürger*innen, einbringen können. Wir wollen verhindern, dass ein ungesteuertes Wachstum unweigerlich den Verlust unserer Lebensgrundlagen, bringen wird. Nachhaltig wirtschaften heißt in einer Kommune, diese Ressourcen auch für die nachfolgenden Generationen zu bewahren. Dafür werden wir uns einsetzen.

Die neue Grüne Fraktion hat sich gegen eine Gruppenbildung ausgesprochen und strebt konstruktive situations- und themenabhängige Mehrheiten an. Dazu werden wir natürlich mit allen Fraktionen reden. Wir freuen uns auf eine neue erfolgreiche Wahlperiode.

 

 

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