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Gruppe CDU/GRÜNE beantragt Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“
Die Gruppe CDU-GRÜNE beantragt: Die Gemeinde Edewecht tritt mit sofortiger Wirkung der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ bei.
Lebendige, attraktive Städte und Gemeinden brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Gesicht und Rückgrat der Kommunen. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Sie beeinflussen ganz entscheidend, ob Menschen gerne in ihrer Stadt oder Gemeinde leben.
Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr – auch auf den Hauptverkehrsstraßen.
Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen viel zu enge Grenzen gesetzt. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen.
Seit einem guten halben Jahr nimmt Edewecht an einem Verkehrsversuch teil, bei dem die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf einem Teilstück der Hauptstraße, eine Landesstraße, ermittelt werden sollen. Es ist gut, dass dieser Versuch stattfindet, aber letztendlich kann man bereits jetzt schon in vorhandenen Publikationen lesen, dass ein positiver Effekt zu erwarten ist. So heißt es z.B in den Schlussfolgerungen einer Publikation des Umweltbundesamt aus dem Jahr 2016: „Nach jetziger Erkenntnislage haben die bestehenden
Tempo-30-Regelungen an Hauptverkehrsstraßen überwiegend positive Wirkungen. Den vorliegenden Begleituntersuchungen zufolge, gibt es in den meisten Fällen
Gewinne bei Verkehrssicherheit, Lärm- und Luftschadstoffminderung und bei den Aufenthaltsqualitäten – gleichzeitig wird die Auto-Mobilität nicht übermäßig eingeschränkt.“
Die momentanen Regelungen über die Hoheit der Geschwindigkeitsregelungen erzeugen im Vorfeld schon die Schere im Kopf. Neue innovative Ideen aus der Perspektive von Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und Anlieger*innen habe so keine Chance. Die Entscheidungsgewalt gehört in die Hand derer, die die Verhältnisse vor Ort am besten kennen, die Gemeinden und Städte. Das ist das Ziel der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“, welches wir mit unsrer Mitgliedschaft unterstützen sollten, so wie es bereits 736 Kommunen (Stand 16.05.23) getan haben.
Den Antrag finden Sie hier: Antrag der Gruppe CDU/Grüne – „Lebenswerte Städte und Gemeinden“
Antrag der Gruppe CDU/Grüne – „Lebenswerte Städte und Gemeinden“
Edewecht 18. März 2023
Antrag der Gruppe CDU-GRÜNE:
Sehr geehrte Frau Knetemann, liebe Petra,
wir bitten nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächste Straßen- und Wegeausschuss zu setzen.
Die Gruppe CDU-GRÜNE beantragt:
Die Gemeinde Edewecht tritt mit sofortiger Wirkung der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ bei. Die Mitgliedschaft in der Initiative ist kostenfrei und führt zu keinerlei Verpflichtungen.
Begründung:
Lebendige, attraktive Städte und Gemeinden brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Gesicht und Rückgrat der Kommunen. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Sie beeinflussen ganz entscheidend, ob Menschen gerne in ihrer Stadt oder Gemeinde leben.
Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr – auch auf den Hauptverkehrsstraßen.
Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen viel zu enge Grenzen gesetzt. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen.
Seit einem guten halben Jahr nimmt Edewecht an einem Verkehrsversuch teil, bei dem die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf einem Teilstück der Hauptstraße, eine Landesstraße, ermittelt werden sollen. Es ist gut, dass dieser Versuch stattfindet, aber letztendlich kann man bereits jetzt schon in vorhandenen Publikationen lesen, dass ein positiver Effekt zu erwarten ist. So heißt es z.B in den Schlussfolgerungen einer Publikation des Umweltbundesamt aus dem Jahr 2016[1]: „Nach jetziger Erkenntnislage haben die bestehenden
Tempo-30-Regelungen an Hauptverkehrsstraßen überwiegend positive Wirkungen. Den vorliegenden Begleituntersuchungen zufolge, gibt es in den meisten Fällen
Gewinne bei Verkehrssicherheit, Lärm- und Luftschadstoffminderung und bei den Aufenthaltsqualitäten – gleichzeitig wird die Auto-Mobilität nicht übermäßig eingeschränkt.“
Auch der Blick zu unseren Nachbarn kann sehr hilfreich sein. „Shared Space“, ein Konzept das alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichberechtigt behandelt, hat positive Effekte auf die Lebensqualität in und um Hauptverkehrsstraßen. So hat man in den Niederlanden in der Provinz Fryslân eine Kreuzung mit Beteiligung der Nationalstraße N917 bei Bakkeveen vor über 10 Jahren zu einem Shared Space Platz umgebaut. Obwohl dieser Platz nicht in Mitten eines Ortes zu finden ist, hat er sich inzwischen zu einem beliebten Dorfplatz entwickelt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität beigetragen.[2]
Shared Space Kreuzung nahe Bakkeveen Niederlande
Man stelle sich vor, wir beantragen beim Landkreis die Einrichtung einer Shared Space Kreuzung an der Kreuzung Oldenburger Straße / Wallstraße / Breeweg / Vegesacker Straße. Die momentanen Regelungen über die Hoheit der Geschwindigkeitsregelungen erzeugen im Vorfeld schon die Schere im Kopf. Neue innovative Ideen aus der Perspektive von Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und Anlieger*innen habe so keine Chance. Die Entscheidungsgewalt gehört in die Hand derer, die die Verhältnisse vor Ort am besten kennen, die Gemeinden und Städte. Das ist das Ziel der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“[3], welches wir mit unsrer Mitgliedschaft unterstützen sollten, so wie es bereits 736 Kommunen (Stand 16.05.23) getan haben[4].
Jörg Brunßen Uwe Heiderich-Willmer
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[1] Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, UmweltbundesamtFachgebiet I 3.1 Umwelt und Verkehr, Berlin, November 2016, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf
[2] Shared Space, Beispiele und Argumente für lebendige öffentliche Räume, Schmidt Florian (Hrsg.), AKP e.V., Bielefeld 2010, S. 47
[3] https://www.lebenswerte-staedte.de/images/pdf/Positionspapier_Staedteinitiative_Tempo30_050721_oU.pdf
[4] https://www.lebenswerte-staedte.de/de/staedte-und-gemeinden-der-initiative.html
Wem gehört der Wind?
Grüne Informationsveranstaltung über die Möglichkeiten der Bürgerbeteilung an Windkraftanlagen
Am Mittwoch, dem 24.5.23. hat der Ortsverband des Bündnis90/Die Grünen zu einer Informationsveranstaltung über die Möglichkeiten der Bürgerbeteilung an Windkraftanlagen eingeladen.
Ziel des Abends war, den teilweise negativen Stimmungen einen konstruktiven Ansatz entgegen zu setzen. Wir brauchen Windenergie und sie wird kommen. Die Frage, die man immer wieder hört, was hat der Bürger davon, dem die Anlage vor die Tür gesetzt wird.
Der Vortrag war dreigeteilt. Im ersten Teil hat Herr Dirk Schröder, Landwirt, Rechtsanwalt und Projektierer für Windktaftanlagen die Notwendigkeit des Zuwachses anhand der erlassenen Gesetze auf verschiedenen Ebenen (von Europa bis zur Kommunalebene) und anhand einer Zeitachse der Ereignisse hergeleitet. Danach hat Herr Christoph Gravel, Projektierer für Windparks mit Bürgerbeteiligung in der näheren Umgebung erfolgreiche Konzepte der Vergangenheit vorgestellt und die Frage in den Raum gestellt, ob und wie sich diese Konzepte in der Zukunft mit einer geänderten Gesetzeslage umsetzen lassen. Dabei handelte es sich um Projekte der direkten Beteiligung von Bürgern als Anteilseignern.
Neuere Ideen der Beteiligung von Gemeinden wurden dann noch einmal im zweiten Beitrag von Herrn Schröder vorgestellt. Diese beruhen weniger auf der direkten Einzelbeteiligung sondern basieren auf dem Gedanken der Gemeindebeteiligung, wie sie zum Beispiel im Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz – BüGembeteilG in Mecklenburg Vorpommern erstmalig erlassen worden ist.
Den insgesamt sehr informativen Vorträgen folgten im Anschluß konstruktive und sachliche Diskussionen. Gerade der Ansatz, nicht gegen etwas zu sein, sondern die notwendige und zielgerichtete Information, wie es wohl weiter gehen wird, wurde begrüßt.