Logo Löwenzahn Foto Löwenzahn

Antrag zum Erhalt der Alten Kornbrennerei

Mittwoch, 26. Januar 2011 von Uwe He-Wi

Sehr geehrte Frau Lausch,
laut Ihrer Mitteilung aus dem letzten VA wurde für den Abriss der „Alten Kornbrennerei“ inzwischen eine Abrissgenehmigung erteilt.

Am 20. Dezember 2010 haben wir gemäß § 142 Abs. 3 i.V.m. Absatz 1 und 4 BauGB die Sanierungssatzung Edewecht – Ortsmitte beschlossen. In dieser Satzung steht unter § 3 Genehmigungspflichten zu lesen, dass der § 144 BauGB Anwendung findet. Dieser besagt, dass es der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde für in §14 Abs. 1 BauGB bezeichnete Vorhaben und sonstiger Maßnahmen bedarf. In §14 BauGB mit der Überschrift Veränderungssperre Abs. 1 heißt es, dass Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen.

Ich interpretiere dieses so, der Abriss der „Alten Kornbrennerei“ hätte der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde bedurft, wäre die Abrissgenehmigung nach Inkrafttreten dieser Satzung erteilt worden.

Ich bitte Sie daher bis nächsten Bauausschuss folgenden Sachverhalte zu klären und zu berichten:

Mit welchem Datum wurde die Abrissgenehmigung erteilt?
Waren sämtliche Beteiligten über die Tatsache informiert, dass die Gemeinde beabsichtigt das Sanierungsgebiet – Ortsmitte zu beschließen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Gemeinde den Abriss zu verhindern, sollte die Satzung nach Erteilung der Genehmigung des Abrisses in Kraft getreten sein.
Ist der Eigentümer darüber informiert worden, dass er gerade durch diese Satzung möglicherweise finanzielle Zuschüsse zum Erhalt des Gebäudes erhalten kann?

Desweiteren fordern wir Sie auf, mit dem Eigentümer in Verbindung zu treten und ihn dazu zu bewegen, Abrissmaßnahmen zunächst zu unterlassen, damit die Gremien ohne Zeitdruck über diesen Sachverhalt beraten können.

Für den Fall, dass keine rechtlichen Intervenierungsmöglichkeiten bestehen und der Eigentümer nicht von seinem Vorhaben abzubringen ist, bitte ich die Verwaltung die Kosten zu ermitteln, die ein Ankauf und die Instandsetzung des Gebäudes mit sich bringen würden und welche Zuschüsse in welcher Höhe dazu zu erwarteten wären.

Vorsorglich beantragen wir für den Fall, dass der Eigentümer von seinen Abrissplänen nicht abzubringen ist, mit diesem in Ankaufsverhandlungen zu treten und ggf. die Gebäude durch die Gemeinde zu erwerben. Ein sinnvolles Nutzungskonzept wäre in diesem Falle zu erarbeiten.

Die „Alte Kornbrennerei“ ist eines der letzten Gebäude Edewechts mit einem historisch wertvollen Charakter. Nicht zuletzt deshalb steht es unter Denkmalschutz. Der Ausverkauf Edewechter Identitätsmerkmale kann so nicht voranschreiten, egal ob es die Landschaft, die Hochmoore oder die Gebäudesubstanz betrifft. Wir können nicht auf der einen Seite neue Infrastruktur für Tourismus (Wohnmobilstellplätze, Rad- und Wanderwege, etc.) finanzieren und gleichzeitig das, was es wert machen würde unsere Gemeinde zu besuchen der Wirtschaftlichkeit opfern.

Mit freundlichen Grüßen
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung