
Anfrage vom 27.07.2010 BGH-Urteil Gaspreise
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet zur nächsten Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses um die Beantwortung der folgenden Anfrage:
Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.7.2010 festgestellt, dass die Gaspreiserhöhungen der EWE seit April 2007 für alle Sondervertragskunden unwirksam sind. Sondervertragskunden sind rund 85% der ca. 700.000 EWE – Gaskunden. Diese Gaskunden können jetzt gemäß dem BGH-Urteil die zu viel gezahlten Gaspreise zurückfordern.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Wie hoch beläuft sich die Summe der von der Gemeinde Edewecht zu viel gezahlten Gaspreise an die EWE?
2. Hat die Gemeinde Edewecht die zu viel gezahlten Gaspreise von der EWE bereits zurückgefordert oder wird das in Kürze veranlassen?
3. Wie hoch ist aktuell die jährliche Gasabnahme der Gemeinde Edewecht und an wie vielen Abnahmestellen wird sie realisiert?
Vielen Dank!
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