Logo Löwenzahn Foto Löwenzahn

Antrag: Auszählverfahren der Ausschussitze nach Hare-Niemeyer

Mittwoch, 27. Oktober 2021 von Uwe He-Wi

Antrag:

Die Fraktion GRÜNE im Edewechter Rat, hilfsweise die Ratsmitglieder Uwe Heiderich-Willmer, Hergen Erhardt, Detlef Reil, Wiebke Carls und Annelene Frerichs stellt, bzw. stellen den Antrag, gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG bei der Bildung der Ausschüsse sowie der Verteilung der Ausschussvorsitze, wie auch bei der Besetzung des Hauptausschusses, von den Regelungen nach § 71 Abs. 2 und Abs. 8 NKomVG abzuweichen und stattdessen das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden.

Begründung:

Das nach § 71 Abs. 2 NKomVG vorgesehene Auszählverfahren über die Verteilung der Ausschusssitze sowie das nach § 71 Abs. 8 NKomVG vorgesehene Verfahren über die Zuteilung der Ausschussvorsitze benachteiligt, angesichts der vorgesehenen Größe der zu bildenden Ausschüsse, die kleinen Fraktionen, die lediglich durch ein Grundmandat an der Ausschussarbeit beteiligt wären. Die Ausgrenzung kleiner Fraktionen widerspricht den Regeln gemeinsamer demokratischer Willensbildung im Rat und gibt auch nicht den Willen der Wähler*innen wieder.

Die Begründung im Gesetzesentwurf: „Die Mitwirkung eines größeren Kreises von Fraktionen, Gruppen oder Einzelabgeordneten in der Vertretung führt in aller Regel zu einer schwerfälligeren Meinungsbildung. Das gilt ebenso für die Tatsache, dass der organisatorische und finanzielle Aufwand für die Vorbereitungen und Durchführung der Sitzungen dadurch steigt. Vor diesem Hintergrund ist die Sitzverteilung nach dem d’Hondtschen Verfahren eine Maßnahme, um entsprechende Erschwernisse zu reduzieren,“ dürfte für die Praxis im Edewechter keine Rolle spielen. Zumindest gab es in der vergangenen Wahlperiode keine Anzeichen erschwerter Meinungsbildung. Auch für die zukünftige Wahlperiode ist dies nicht zu erwarten. Der Beweis, dass das in der letzten Wahlperiode angewandte Verfahren Hare-Niemeyer zu einem erhöhten finanziellen und organisatorischen Aufwand geführt hat, muss erst noch erbracht werden.

Nun hat der Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, ein anderes Besetzungsverfahren zu wählen. Das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer würde die bewährte Form der Ausschussbesetzung in der Ratsperiode 2016/2021 wieder aufnehmen. Daher bitten wir um die Zustimmung des gesamten Rates für die Möglichkeit von dem § 71 Abs. 10 NKomVG Gebrauch zu machen.

Fraktion GRÜNE im Edewechter Rat
Uwe Heiderich-Willmer
Hergen Erhardt
Detlef Reil
Wiebke Carls
Annelene Frerichs

Im Auftrage der o.g. Personen/Fraktion

Uwe Heiderich-Willmer
Fraktionssprecher

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung