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Antrag der GRÜNEN Fraktion vom 29.10.2001 auf Änderung des Auszählverfahrens für die Besetzung der Fachausschüsse

Montag, 29. Oktober 2001 von Uwe He-Wi

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag:

Der Rat möge beschließen, gemäß § 51 (9) NGO bei der Bildung der Ausschüsse sowie der Verteilung der Ausschussvorsitze von den Regelungen nach § 51 (2) und § 51 (7) NGO abzuweichen und stattdessen das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden.

Begründung:

Das nach § 51 (2) vorgesehene Auszählverfahren über die Verteilung der Ausschusssitze sowie das nach § 51 (7) vorgesehene Verfahren über die Zuteilung der Ausschussvorsitze benachteiligt, angesichts der vorgesehenen Größe der zu bildenden Ausschüsse, die kleinen Fraktionen, die lediglich durch ein Grundmandat an der Ausschussar-beit beteiligt wären. Die Ausgrenzung kleiner Fraktionen widerspricht den Regeln gemeinsamer demo-kratischer Willensbildung im Rat und gibt auch nicht den Willen der Wählerinnen und Wähler wieder. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, ein anderes Besetzungsverfahren zu wäh-len. Das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer würde die bewährte Form der Ausschussbesetzung in der Ratsperiode 1991/1996 wieder aufnehmen. Angesichts des bekundeten Willens der großen Fraktionen, mit allen Parteien zum Wohle, Edewechts zusammenzuarbeiten und allen im Rat vertretenen Parteien gleichberechtigt an der Willensbildung teilhaben zu lassen, sollte der Rat von der Möglichkeit nach § 51 (9) Gebrauch machen.

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