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Antrag Geschäftsordnung Einwohneranhörung

Freitag, 14. Februar 1997 von Uwe He-Wi

Rat der Gemeinde Edewecht
Herrn Bürgermeister zu Jührden
Herrn Gemeindedirektor Iwan
Rathausstr. 7

26188 Edewecht

Edewecht, den 14. Februar 1997

Antrag

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung:

Der Rat möge beschließen, den   3 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse mit folgendem Absatz zu ergänzen:

„(6) Der Rat kann beschließen, anwesende Sachverständige zum Gegenstand der Beratung anzuhören. Mit einer Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden Ratsmitglieder kann er beschließen, anwesende Einwohner/innen ohne Rücksicht auf ihre persönliche Betroffenheit (  26 NGO) zum Gegenstand der Beratung anzuhören.“

Begründung:

Kommunale Selbstverwaltung ist nur in dem Maß demokratisch und konstruktiv, wie sie die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner zulässt. Hierzu gehört auch, die Sachkenntnis und Erfahrungen der Einwohnerinnen und Einwohner mit in die Beratungen einzubeziehen und zu beachten. Die Nutzung der Kompetenz von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Sachverständigen für eine Beschlußfassung wird die Akzeptanz der Beschlüsse wesentlich erhöhen.

Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Uwe Heiderich-Willmer
Fraktionssprecher

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