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Antrag Geschäftsordnung Einwohnerfragestunde

Freitag, 14. Februar 1997 von Uwe He-Wi

Rat der Gemeinde Edewecht
Herrn Bürgermeister zu Jührden
Herrn Gemeindedirektor Iwan
Rathausstr. 7
 
26188 Edewecht

Edewecht, den 14. Februar 1997

Antrag

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung:

Der Rat möge beschließen, den § 3, Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse zu ändern, so dass dieser wie folgt lautet:
 
„(5) Bei Bedarf unterbricht der Ratsvorsitzende die öffentliche Sitzung vor Eintritt in die Behandlung der Tagesordnungspunkte für eine Einwohnerfragestunde von bis zu 30 Minuten.  Der Rat kann eine Verlängerung der Einwohnerfragestunde beschließen. Die Einwohnerfragestunde wird vom Bürgermeister geleitet. Fragen an die Verwaltung werden vom Gemeindedirektor beantwortet. Für die Beantwortung einzelner Anfragen an Fraktionen/Gruppen oder einzelner Ratsmitglieder stehen jeweils höchstens 3 Minuten zur Verfügung; für die einmalige Erwiderung aus einer anderen Fraktion/Gruppe oder eines nicht einer Fraktion/Gruppe angehörenden Ratsmitgliedes steht 1 Minute Redezeit zur Verfügung. Abweichungen von diesen Re-dezeitbeschränkungen bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung des Rates.
 
In Folge des vorstehenden Antrages möge der Rat weiterhin beschließen, den § 5, Abs. 1, Buchstaben h-k der o.g. Geschäftsordnung zu ändern und den Buchstaben j einzufügen, so dass dieser wie folgt lautet:
 
„(1) Die Ratssitzungen laufen regelmäßig in dieser Reihenfolge ab:
 
     a) Eröffnung der Sitzung.
     b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder.
     c) Feststellung der Beschlussfähigkeit.
     d) Feststellung der Tagesordnung und der zu berücksichtigenden Anträge hierzu, Beschlussfassung über die Behandlung in
        nichtöffentlicher Sitzung.
     e) Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung.        
     f) Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen.
     g) Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses.
     h) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde bei Bedarf.
     i) Verhandlung der Tagesordnungspunkte.
     j) Verhandlung von Anfragen und Anregungen.
     k) Schließung der Sitzung. 
 
Begründung:
 
Um einem eventuellen Informationsbedürfnis der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde besser gerecht werden zu können, ist es notwendig, die Einwohnerfragestunde zu einem regelmäßigen, festen Bestandteil im Ablauf der Ratssitzungen zu machen. Durch die Möglichkeit einer Fragestunde als festen Bestandteil im Sitzungsab¬lauf kann einem eventuellen aktuellen Informationsbedürfnis von Einwohnerinnen und Einwohnern schneller und effektiver nachgekommen werden.  
 
Nicht zuletzt vereinfacht sich dadurch das Verfahren, da nach einmaliger Bekanntmachung dieser Regelung eine zusätzliche öffentliche Einladung zu der Fragestunde entfallen kann.  
 
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN  
 
Uwe Heiderich-Willmer
Fraktionssprecher

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