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Antrag Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbot B401 und L828

Dienstag, 10. November 2009 von Uwe He-Wi

Sehr geehrte Frau Lausch,

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stelle ich folgenden Antrag:

Die Gemeindeverwaltung beantragt bei den zuständigen Behörden die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h und die Anordnung eines Überholverbotes auf der Küstenkanalstraße B401 im Bereich der Gemeinde Edewecht.

Ferner beantragt die Gemeindeverwaltung die Wiedereinführung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h auf dem/r Jeddeloher Damm/Friedrichsfehner Straße auf gesamter Länge zwischen Industriestraße und dem Kreisel in Friedrichsfehn. Für die Durchsetzung der Anordnungen beantrag die Gemeinde bei den zuständigen Behörden die Installation von festen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und eine zusätzliche regelmäßige mobile Überwachung der Anordnungen

Der Antrag begründet sich wie folgt:

Immer wieder ereignen sich auf beiden Straßen Unfälle mit verheerenden Folgen.

So geschahen auf der Bundesstraße 401 im Jahr  2005 im Bereich der Gemeinde Edewecht 55 und im Jahr 2006 47 polizeilich aufgenommene Unfälle. Das heißt übersetzt, auf der Bundestraße 401 ereignete sich durchschnittlich 1 Unfall pro Woche. In den Jahren 2007 und 2008 reduziert sich die Unfallzahl auf 36 bzw. 25 Unfälle. Der stufenweise Rückgang der Unfallzahlen im Jahre 2007 und 2008 geht mit den Inbetriebnahmen der Ampelanlagen in Klein-Scharrel und Husbäke einher.

Die Unfallzahlen auf dem/r Jeddeloher Damm/Friedrichsfehner Straße sind jedoch nach wie vor auf hohem Niveau. So waren dort im Jahre 2007 53 und im Jahre 2008 43 Unfälle zu verzeichnen. Während also die Maßnahmen an der B 401 eindeutige Reduzierungen der Unfallzahlen zur Folge hatten, ist auf L 828 nach wie fast wöchentlich ein Unfall zu beklagen.

Die Unfallursachen liegen in der Regel in nicht angepasster Geschwindigkeit, in riskanten Überholmanövern und übersehenen Abbiegevorgängen, wie jüngst wieder auf der Bundesstraße. Die Inbetriebnahme der Ampelanlagern an der Bundestraße kann ohne Zweifel als erfolgreich bezeichnet werden, sie schützen vor den zahlreichen typischen Kreuzungsunfälle, können aber nicht die Unfälle auf der „freien“ Strecke, mit oft tödlichen Folgen verhindern. Diesen Unfällen kann man nur mit einer konsequenten Geschwindigkeitsbeschränkung und einem Überholverbot entgegenwirken.

Der Zeitverlust bei einer Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit beträgt auf 20 Kilometer 3 Minuten und auf eine Distanz von 100 Kilometern lediglich 15 Minuten. Gemessen an den Folgen, die Verletzte und Angehörige von verletzten und getöteten Unfallopfern zu tragen haben, ein zumutbarer Mehraufwand an Zeit.

Um die Anordnungen durchsetzen zu können, ist eine konsequente Überwachung mit festinstallierten und mobilen Überwachungsanlagen notwendig.

Nicht zu vernachlässigen sind die positiven Nebeneffekte für die Umwelt, das Klima und die Anwohner. Der Lärm nimmt bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit um 20 km/h ca. 3 dB ab und wirkt so wie eine Halbierung des Lärms auf das menschliche Ohr. Die Schadstoffausstöße reduzieren sich drastisch, damit wäre diese Maßnahme gleichzeitig ein großer Beitrag zum Klimaschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Eine Antwort zu “Antrag Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbot B401 und L828”

  1. […] Edewecht die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und ein Überholverbot beantragt (Antrag Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbot B401 und L828). Die Kommentare im Straßen- und Wegeausschuss waren, zum Ärgernis der anwesenden Anwohner der […]

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