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Antrag: Markierung auf den Wahlplakatwänden, Regularien der Benutzung

Sonntag, 18. Mai 2014 von Uwe He-Wi

Sehr geehrte Frau Lausch, Hallo Petra!
Die Gemeinde stellt den Parteien zu jeder Wahl eine große Zahl von Plakatflächen für Wahlwerbung zur Verfügung. Wir begrüßen das außerordentlich, so ist es möglich das wilde Plakatieren an allen möglichen Pfählen einzudämmen.

Allerdings gibt es bei der Benutzung immer wieder Unstimmigkeit bezüglich der Größe und der Platzierung der Plakate. Auch sind einige Plakatwände so ungünstig aufgestellt, so dass ohne halsbrecherische Kletteraktionen eine ordnungsgemäße Plakatierung kaum möglich ist.

Aus diesem Grund stellt die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNE folgenden Antrag:

  1. Die gemeindeeigenen Wahlplakatwände werden mit Markierungslinien versehen, so dass die ordnungsgemäße Plakatierung mit 8 DIN A1 Plakaten möglich ist.
  2. Für die Benutzung wird eine Satzung erstellt.
  3. Die Satzung wird ein laminiert für alle Benutzer gut sichtbar an den Plakatwänden befestigt.
  4. Die Satzung erhält eine Anlage, die die jeweils aktuelle Platzierung der Plakate nach Parteien bzw. Einzelbewerber regelt.
  5. Aus der Satzung muss eindeutig hervorgehen, dass die Missachtung zur Entfernung des Plakates führt.
  6. Die Plakatwandstandorte werden auf eine gefahrlose Benutzung überprüft. Dabei sollte eine gefahrlose Nutzung mit einer einfachen Haushaltsklappleiter möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Eine Antwort zu “Antrag: Markierung auf den Wahlplakatwänden, Regularien der Benutzung”

  1. […] beim Buhlen um Wählerstimmen keine Bedeutung zu haben. Die Edewechter GRÜNEN haben daher einen Antrag an den Rat gestellt, in der Hoffnung, dass vielleicht fremdbestimmte Regeln besser beachtet […]

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