
Antrag öffentlicher Ausschuss für dringliche Angelegenheiten
Sehr geehrte Frau Lausch, liebe Petra,
die GRÜNE Ratsfraktion beantragt die Einrichtung eines öffentlichen „Ausschusses für dringliche Angelegenheiten“. Der Ausschuss soll bei Bedarf im Vorfeld eines Verwaltungsausschuss öffentlich tagen. Die Ausschussbesetzung soll mit der des VAs identisch sein.
Begründung:
In § 23 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Edewecht wurde festgelegt, dass Ausschusssitzungen öffentlich sind. Immer wieder werden jedoch Angelegenheiten, u.a. wegen Dringlichkeit, nicht öf-fentlich im Verwaltungsausschuss behandelt, obwohl sie thematisch in einen öffentlichen Fachausschuss gehören und kein Kriterium für eine vertrauliche Behandlung zutrifft.
Das Vorschalten eines Ausschusses für dringliche Angelegenheiten vor die Verwaltungsausschüsse könnte zum Einen der Maßgabe des § 23 der GO und zum Anderen der Dringlichkeit mancher Entscheidungen gleichzeitig gerecht werden. Da beide Ausschüsse, VA sowie der neu zu gründete, in Personalunion betrieben würden, wäre der Aufwand gering. Die Angelegenheiten könnten im unmittelbar darauf folgenden VA bei Bedarf weiter- bzw. zu Ende beraten werden.
Viele Grüße
Uwe Heiderich-Willmer
Fraktionsvorsitzender
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