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Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Nebenstraßen

Montag, 20. November 2000 von Uwe He-Wi

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Alle Straßen im Gemeindegebiet Edewechts werden einheitlich als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Ausgenommen werden die Kreis-, Landes-, und Bundesstraßen, die Straßen an denen keine zusammenhängende Wohnbebauung vorhanden ist, sowie die Straßen im Bereich der Industriegebiete. Dem zuwiderstehende Regelungen, wie z.B. Vorfahrtsstraßen, werden entsprechend angepasst.

2. Die Gemeinde Edewecht beauftragt ein Planungsbüro mit der fachgerechten Planung der flächendeckenden Tempo-30-Zonen. Bevorzugt wird hierzu das Büro Schwerdhelm & Tjardes als Verfasser des Verkehrsentwicklungsplanes Edewecht.

3. Im Haushalt 2001 werden hierzu ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt.

4. Die Maßnahme soll mit Ablauf des Jahres 2001 beendet sein.

5. Die Gemeinde begleitet die Umsetzung mit einer bewusstseinsbildenden Öffentlichkeitsarbeit.

Begründung:

Zum 1.1.2001 tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, künftig heißt es in §39 (1a) „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen zu rechnen.“ Ferner wurde die Regelung zu den baulichen Maßnahmen und der Größe von Tempo-30-Zonen gestrichen. Teure bauliche Maßnahmen zur Bildung eines Zonen-Bewußtseins sind also nicht mehr zwingend not-wendig. Das Bewusstsein wird sich vielmehr durch die einheitliche Ausführung und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit einstellen. Ähnlich wie bei der Einfahrt in eine geschlos-sene Ortschaft, wo jede/r weiß: hier gilt 50 km/h, wird bei einer flächendeckenden Ein-führung von 30er-Zonen ein Gewöhnungsprozess einsetzten, durch den jede/r Autofah-rer/in beim Verlassen einer Hauptstraße mit einer Tempo-30-Zone rechnet.

Auch der Verkehrsentwicklungsplan Edewecht fordert in seinen Handlungskonzepten eine flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen. Die Durchführung dieser Maßnahme würde die Umsetzung der Handlungskonzepte aus dem Verkehrsentwicklungsplan einen entscheidenden Schritt voranbringen. Zahlreiche erfolglose Anträge von Bürger/innen auf verkehrsberuhigende Maßnahmen in den letzten Jahren zeigen , dass die Errichtung von 30er-Zonen auch im Interesse der Bürger/innen ist.

Die Einrichtung von flächendeckenden Tempo-30-Zonen wäre ein wichtiger Beitrag: zur Verkehrssicherheit für unsere Bürger/innen, insbesondere für die Kinder. Denn: während ein PKW bei einer Gefahrenbremsung mit Tempo 30 nach ca. 13,5 m bereits steht, wäre die Aufprallgeschwindigkeit bei Tempo 50 an dieser Stelle noch 45 km/h! Der Anhalteweg verdoppelt sich damit auf fast 28 m. Ein Unterschied, der Leben kosten kann. Rund 50000 Kinder verunglücken jedes Jahr im Straßenverkehr, fast 400 davon tödlich. Ungefähr ein Drittel dieser Unfälle geschehen Innerworts. Nach Schätzungen des deutschen Städtetages könnte die Zahl der Opfer durch striktes Einhalten von Tempo 30 in Wohngebieten halbiert werden. Auch Radfahrer/innen und Senioren profitieren vom Tempo 30, Straßen können ohne Sprint überquert werden, Radfahrer/innen sind im langsam fliesenden Verkehr sicherer. Der positive Effekt für die Gesundheit und Umwelt kommt hinzu, vor allem Stickoxide, Ozon-Vorläufersubstanzen, werden in erheblichem Umfang reduziert. Nicht zu letzt steigt die Wohnqualität, denn der Lärm nimmt um 3 dB ab und wirkt so auf das menschliche Ohr wie eine Halbierung der Verkehrsmenge. Das heißt fünf Autos mit Tempo 50 sind so laut wie 10 Autos mit Tempo 30. Langsam fahrende Fahrzeuge brauchen weniger seitlichen Sicherheitsabstand. Bei Tempo 30 reichen also schmalere Fahrbahnen, es entsteht mehr Platz für Fußgänger und spielende Kinder.

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