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Sandabbau in Westerscheps

Freitag, 13. April 2018 von Hergen Erhardt

An der Kortenmoorstraße in Westerscheps wird seit fast 40 Jahren Sand abgebaut. Für eine 3 ha große Erweiterungsfläche ist nun eine Verlängerung um 20 Jahre, auf dann annähernd sechs Jahrzehnte beantragt worden. Die Gesamteingriffszeit ist unangemessen lang. Schon lange hätten Teilbereiche dem Naturschutz übergeben werden müssen. „Allerdings bietet die Herrichtung der Abbaustätte eine einmalige Chance für die Verbesserung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. Dazu muss aber der Herrichtungsplan überarbeitet werden“, betont Hergen Erhardt, Naturschutzerxperte der GRÜNEN Rats- und Kreistagsfraktion.

Starker Wellenschlag bei stürmischem Wetter verursacht ökologisch wertvolle Abbruchkanten. Foto U. Heiderich-Willmer

Starker Wellenschlag bei stürmischem Wetter verursacht ökologisch wertvolle Abbruchkanten. Foto U. Heiderich-Willmer

Die Bereiche mit beendetem Sandabbau bieten eine einmalige Chance für die Verbesserung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. Offene Sandflächen und Abbruchkanten nach Eingriffen wie dem Sandabbau bildenden wertvolle Ersatzbiotope für die in ihrer Dynamik stark eingeschränkten Fließgewässerufer. So war das Einebnen von Abbruchkanten in der Vergangenheit  ein Fehler. Solche Strukturen müssten für die seinerzeit vorhandene Uferschwalbenbrutkolonie erhalten bzw. wiederhergestellt werden. „In diesem Sinne ist es unsinnig die offenen Bereiche zu bepflanzen. Im Gegenteil sollten große Uferbereiche dauerhaft gehölzfrei gehalten werden“, erklärt Erhardt. Weiter sei das Anpflanzen von Bergahorn nicht hilfreich, da dieser sich stark ausbreitet und in Waldbiotopen Probleme bereite. Dieser Baum sollte nach der Auffassung Erhardts vom Landkreis und der Gemeinde komplett von der Pflanzliste gestrichen werden. Im vorliegenden Fall wäre es am Günstigsten, den nördlichen Wall in Abstimmung mit den örtlichen Naturschützern mit heimischen Arten zu bepflanzen.

Eine Beteiligung von Angelvereinen oder sonstiger Vereine an der Herrichtung oder eine Folgenutzung dieser Vereine muss unterbleiben. Die Vielzahl von Beispielen in der Gemeinde zeigt, dass Nutzung durch Angelvereine nichts mit Naturschutz zu tun hat.

Diese wichtigen ökologischen Aspekte sollten in den aktuellen Herrichtungsplan der Abbaustätte, der im Rahmen des Genehmigungsverfahren dem Landkreis vorgelegt wurde, berücksichtigt werden. Ein entsprechender Hinweis an den Landkreis ist durch das GRÜNE Kreistags- und Ratsfraktionsmitglied Erhardt bereits erfolgt.

 

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