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GRÜNE beantragen Auszählung nach Hare-Niemeyer

Mittwoch, 27. Oktober 2021 von Uwe He-Wi

Auch 1996 sollten die kleinen Parteien in die Röhre schauen – Ausschnitt aus der NWZ vom 01.11.1996

Die Fraktion GRÜNE im Edewechter Rat stellt den Antrag, bei der Bildung der Ausschüsse sowie der Verteilung der Ausschussvorsitze, wie auch bei der Besetzung des Hauptaus-schusses, das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden. Das nach § 71 Abs. 2 NKomVG vorgesehene Auszählverfahren nach d‘Hondt über die Verteilung der Ausschusssitze sowie vorgesehene Verfahren über die Zuteilung der Ausschussvorsitze benachteiligt, angesichts der vorgesehenen Größe der zu bildenden Ausschüsse, die kleinen Fraktionen.

Wie schon vor 25 Jahren versuchen die beiden größeren Parteien SPD und CDU durch eine eilige Gesetzesänderung nach der Kommunalwahl die erstarkenden kleinen Wählergemeinschaften aus den Beratungen in den Ausschüssen heraus zu drängen. „Es ist schon ein ganz schlechter Stil, wenn SPD und CDU nach der Kommunalwahl ihre Sitzverluste durch die nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens kompensieren wollen“, bemerkte dazu Christian Meyer, der stellvertretende Vorsitzende der GRÜNEN-Landtagsfraktion in Niedersachsen. „Normalerweise werden solche Änderungen vor Wahlen beschlossen und nicht nachträglich angepasst“ kritisiert Meyer weiter.

Das nach § 71 Abs. 2 NKomVG vorgesehene Auszählverfahren nach d‘Hondt über die Verteilung der Ausschusssitze, sowie das nach § 71 Abs. 8 NKomVG vorgesehene Verfahren über die Zuteilung der Ausschussvorsitze benachteiligt, angesichts der vorgesehenen Größe der zu bildenden Ausschüsse, die kleinen Fraktionen, die lediglich durch ein Grundmandat ohne Stimmrecht an der Ausschussarbeit beteiligt wären. „Die Ausgrenzung kleiner Fraktionen widerspricht den Regeln gemeinsamer demokratischer Willensbildung im Rat und gibt auch nicht den Willen der Wähler*innen wieder“ moniert Uwe Heiderich-Willmer, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN-Ratsfraktion in Edewecht.

Zur Begründung im Gesetzesentwurf: „Die Mitwirkung eines größeren Kreises von Fraktionen, Gruppen oder Einzelabgeordneten in der Vertretung führt in aller Regel zu einer schwerfälligeren Meinungsbildung. Das gilt ebenso für die Tatsache, dass der organisatorische und finanzielle Aufwand für die Vorbereitungen und Durchführung der Sitzungen dadurch steigt. Vor diesem Hintergrund ist die Sitzverteilung nach dem d’Hondtschen Verfahren eine Maßnahme, um entsprechende Erschwernisse zu reduzieren,“ merkt Heiderich-Willmer an: „Das dürfte für die Praxis im Edewechter keine Rolle spielen. Zumindest gab es in der vergangenen Wahlperiode keine Anzeichen erschwerter Meinungsbildung. Auch für die zukünftige Wahlperiode ist dies nicht zu erwarten. Und der Beweis, dass das in der letzten Wahlperiode angewandte Verfahren Hare-Niemeyer zu einem erhöhten finanziellen und organisatorischen Aufwand geführt hat, muss erst noch erbracht werden.“

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, ein anderes Besetzungsverfahren zu wählen. Das Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer würde die bewährte Form der Ausschussbesetzung in der Ratsperiode 2016/2021 wieder aufnehmen. Daher beantragen die GRÜNEN im Edewechter Rat von der Möglichkeit nach dem § 71 Abs. 10 NKomVG Gebrauch zu machen und bei dem Auszählverfahren nach Hare-Niemeyer zu bleiben.

Den Antrag finden Sie hier.

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