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Renaturierung am Roten Steinweg nicht gescheitert

Sonntag, 25. Mai 2008 von Hergen Erhardt

Die Einspruchsfrist zur zweiten Bürgerbeteiligung zum geplanten Wohnpark „Holtsee“ ist abgelaufen aber die öffentliche Diskussion hält an. Ein Bericht von Dipl. Biologe Hergen Erhardt

In einem Punkt möchte ich diese Diskussion versachlichen bzw. richtigstellen. In der vorgelegten Planung wird von der Tatsache gesprochen, dass die vorgesehene Renaturierung am Roten Steinweg gescheitert sei. Diese Behauptung ist gegenstandslos.

Diese Landschaft soll durch natürliche Sukzession renaturiert werden

Diese Landschaft soll durch natürliche Sukzession renaturiert werden

In der Planung heißt es: „Die laut Planfeststellungsbeschluss durch den Landkreis Ammerland festgelegte Folgenutzung einer Rekultivierung der natürlichen Sukzession wurde nicht umgesetzt. Die bereichsweise vor Jahren vorgenommen Anpflanzungen wurden zum Teil bereits wieder zerstört, da das Gelände in den zurückliegenden Jahren insbesondere in den Sommermonaten durch „wilde“ Nutzungen wie Baden, Camping und Partys in rechtswidriger Weise betreten wurde. Die Folgenutzung einer natürlichen Sukzession wird wegen der zahlreichen „wilden“ Nutzungen nicht eintreten.“

Die natürliche Entwicklung eines Gebietes (Sukzession) kann nicht durch eine Rekultivierung hergestellt werden, sie stellt sich ein. Es kann nur darum gehen, Voraussetzungen für eine positive Entwicklung zu schaffen.

Eine Anpflanzung ist gerade auf nährstoffarmen Rohböden abzulehnen und vereitelt seinerseits die natürliche Sukzession. Die angeführte „Zerstörung“ der Anpflanzung ist im Sinne des Naturschutzes nicht negativ zu bewerten.

Der naturschutzrelevante Wert der Landschaftsentwicklung besteht nicht im Endstadium, der Bewaldung, sondern in der dynamischen Entwicklung dorthin. Gerade die Anfangsphase, die offene Landschaft, gibt einer Vielzahl von

Sand- und Kiesgruben können ein Ersatz für Landschaftselemente sein, die heute sehr selten geworden sind

Sand- und Kiesgruben können ein Ersatz für Landschaftselemente sein, die heute sehr selten geworden sind

Pflanzen und Tieren eine Lebensgrundlage. Sand- und Kiesgruben können ein Ersatz für Landschaftselemente sein, die heute sehr selten geworden sind: Binnendünen, unbegradigte Gewässer mit Abbruchkanten und Sandbänken, offene und nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen. Gelegentliche Störungen sind in solchen Ersatzbiotopen eher zu begrüßen, da sie die wertvolle Dynamik erhöhen (wo wäre die Lüneburger Heide ohne den Eingriff des Menschen?).

Die Aussage, dass die Folgenutzung nicht umgesetzt sei, ist falsch. Auch die Vermutung, dass eine natürliche Sukzession nicht eintreten werde, ist nicht nachvollziehbar. Der Bereich entwickelt sich bestens! Da die angebliche Tatsache der Nichtumsetzbarkeit einer natürlichen Sukzession unhaltbar ist, ergibt sich keine Veranlassung für eine Nutzungsänderung insbesondere eine Bebauung.

Als Fazit ist festzuhalten: der See am Roten Steinweg – so wie er jetzt ist – stellt eine der wenigen Perlen für Natur und Landschaft in der Gemeinde Edewecht da. Eine Bebauung darf hier unter keinen Umständen erlaubt werden.

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