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GRÜNE wollen Verkleinerung des Rates beibehalten und nur noch einen Wahlbezirk

Sonntag, 12. Dezember 2010 von Uwe He-Wi

Zum Jahreswechsel 2004/2005 überschritt Edewecht die Einwohnerzahl vom 20.000, mit der Folge, dass für den Edewechter Gemeinderat für den nächsten Rat 34 statt 32 Ratsmitglieder zu wählen gewesen wären. Gleichzeitig wurden Überlegungen über die Erhöhung der Aufwandentschädigung in der kommenden Wahlperiode 2006-2011 angestellt. In diesem Zusammenhang wurde die Beibehaltung der Anzahl von 32 Ratsmitgliedern diskutiert. Die Kommunen können nach § 32 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung bis spätestens 18 Monate vor dem Ende der Wahlperiode die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren um 2, 4 oder 6 verringern.

In der Ratssitzung am 14. März 2005 wurde schließlich einstimmig beschlossen an der Anzahl von 32 Ratsmitgliedern festzuhalten. Man folgte damit unter anderem einem Antrag der SPD-Fraktion. Eines der Hauptargumente für die Verkleinerung des Rates waren seinerzeit die damit verbundenen Einsparungen, welche die Erhöhung der Aufwandentschädigungen zum Teil kompensieren sollten. Dieser Beschluss wurde am 26.01.10 im Rat für die nächste Wahlperiode einstimmig erneuert.

Nun sollen durch Landesgesetzgebung grundsätzlich die Anzahl der zu bildenden Wahlbezirke verkleinert werden. Für Edewecht würde dies bedeuten, dass bei 32 zu wählenden Ratsmitgliedern zwingend nur noch ein Wahlkreis zu bilden wäre. Erst ab 34 Ratsmitgliedern hätte die Gemeinde die Wahl, ob sie ein Wahlkreis oder wie bisher zwei Wahlkreise bilden möchte.

Nun soll in der nächsten Ratssitzung darüber entschieden werden, ob die am 26.01.10 beschlossene Satzung zur Verkleinerung des Rates revidiert werden soll und künftig 34 Ratsmitglieder gewählte werden sollen, damit wieder zwei Wahlkreise gebildet werden können.

Die Edewechter Grünen sprechen sich gegen eine Revidierung dieses Beschlusses aus. Die Beibehaltung der Satzung mit der Konsequenz von nur 32 Ratsmitgliedern und nur einem Wahlkreis bringt eindeutig viele Vorteile mit sich.

Im Zusammenhang mit dem Kommunalmarketing ist das Schlagwort „Wir-Gefühl“ immer wieder gefallen. Die Bildung nur eines Wahlkreises für ganz Edewecht wäre ein entscheidender Schritt dazu. Alle Wahlbe-rechtigten in der Gemeinde könnten jeden Kandidaten/in wählen, alle Kandidaten/innen müssten die ge-samte Gemeinde im Blick haben. Die Auswahl der Kandidaten/innen wäre für die Wähler und Wählerinnen wesentlich größer. „Was bisher nur für die kleinen Parteien selbstverständlich war, müssten dann auch die Großen machen, die Zeiten des Kirchturmdenkens wären vorbei“, sagt der Fraktionsvorsitzende der Grünen. „hier könnten die Ratsmitglieder nun beweisen ob aus den Kommunalmarketingveranstaltungen was hängen geblieben ist“, meint Heiderich-Willmer weiter.

Die Ziehung der Grenze zwischen den Wahlbezirken ist rein willkürlich ob von Ost nach West von Nord nach Süd, es gibt kein logisches Kriterium außer, dass sie ungefähr gleich groß sein müssen. „Der einzi-ge Vorteil am Festhalten dieser Aufteilung bestünde darin, dass die großen Parteien ihre „Lokalkönige“ besser verteidigen könnten“, moniert Heiderich-Willmer.

Die Nachteile überwiegen eindeutig, der Verwaltungsaufwand ist bei zwei Wahlkreisen wesentlich höher, die Konkurrenzen zwischen den Bauerschaften würden manifestiert. Nicht zuletzt kämen durch die Auf-stockung des Rates um 2 Mitglieder auf die Gemeinde Mehrkosten von rund 30.000 € im Jahr zu. „Man kann nicht in der gleichen Ratssitzung einen Haushalt inklusive Steuererhöhung beschließen und an-schließend 30.000 € zum Fenster rausschmeißen, nur damit die großen Parteien ihren Status leichter erhalten können“, mahnt Heiderich-Willmer.

Die Grünen werden sich dafür aussprechen, dass die Anzahl von 32 Ratsmitgliedern erhalten bleibt, und künftig die Kommunalwahlen in Edewecht mit nur noch einem Wahlkreis durchgeführt werden.

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