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FDP-Wahlanfechtung 2006 – Verfahren eingestellt

Mittwoch, 16. November 2011 von Uwe He-Wi

Am 10. September 2006 fanden die Kommunalwahlen statt, die der FDP-Gemeindeverband Edewecht vor dem Oldenburger Verwaltungsgericht per Klage für ungültig erklären lassen wollte.  Während sie in erster Instanz recht bekamen, wies das Lüneburger Oberverwaltungsgericht die Klage im Berufungsverfahren zurück. Diese Urteil hob schließlich das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde der FDP wieder auf, und verwies das Verfahren zurück an das OVG-Lüneburg. Einzelheiten und Hintergründe hier zu finden Sie unter: https://gruene-edewecht.de/tag/fdp-klage/

Nach nun ziemlich genau fünf Jahren wurde nun das immer noch laufende Verfahren vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingestellt und das Urteil vom Verwaltungsgericht Oldenburg aus dem Jahr 2008 aufgehoben.

Dem ging ein Schreiben beider Verfahrensbeteiligten voraus, in dem die Hauptsache für erledigt erklärt wurde. Die vom FDP-Gemeindeverband Edewecht angestrebten Neuwahlen erübrigten sich inzwischen, denn vor zwei Monaten wurde der Edewechter Gemeinderat im Rahmen der regulären Gemeinderatswahlen neu gewählt.

Gut dass dieses Drama in drei Akten nun vor dem Beginn des vierten Aktes endlich beendet wurde. Aber einen großen Applaus haben viele Protagonisten dieses Dramas nicht verdient. Es ist nicht gerade vertrauenerweckend wie die Justiz hier zu guter Letzt das Problem ausgesessen hat und nicht in der Lage war, innerhalb von fünf Jahren eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Auch die FDP hat sich in diesem Verfahren nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Sie hat seinerzeit mit sehr fragwürdigen Methoden gearbeitet, die sehr im Widerspruch zu der angeführten Intention, mit dieser Klage die freien Wahlen retten zu wollen, stand.

Schade auch, dass die Wähler und Wählerinnen mit dieser Nichtentscheidung im Unklaren gelassen werden, man kann nur hoffen, dass das nicht einen weiteren Schritt in die Politikverdrossenheit auslöst.

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