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Kommunale Bürgerinformationssatzung beantragt

Sonntag, 22. April 2012 von Uwe He-Wi

Die Bürgerbeteiligung in der Gemeinde soll weiter gefördert werden. Politische Entscheidungsprozesse sollen transparent gestaltet werden. Beteiligungsmöglichkeiten sind über formale Verfahren hinaus offensiv und ergebnisoffen auszugestalten. Das Ratsinformationssystem soll ausgebaut werden, “ heißt es im inzwischen vielzitierten Eckpunktepapier der Gruppe CDU/GRÜNE im Edewechter Gemeinderat.

Um dies umzusetzen hat sich im Anschluss an die erste gemeinsame Klausurtagung der Gruppenfraktionen im Februar die „Arbeitsgemeinschaft Bürgerbeteiligung“ gegründet. In  dieser AG ist nun ein Antrag für eine Bürgerinformationssatzung entwickelt worden, der in beiden Fraktionen große Zustimmung fand.  

„Bürgerbeteiligung ist mehr als eine Frage im Rat stellen zu können. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine funktionierende BürgerInnenbeteiligung in der Kommune ist der Zugang zu Informationen und die Transparenz behördlicher Entscheidungen“, betont Uwe Heiderich-Willmer Fraktionssprecher der Grünen Fraktion im Edewechter Rat. „“Offene Aktendeckel“ sollen Entscheidungen aus der Verwaltung und der Politik transparenter und verständlicher machen“, ergänzt Jörg Brunßen (CDU)

Daher hat sich die Gruppe CDU/GRÜNE entschlossen eine Bürgerinformationssatzung für die Gemeinde Edewecht zu beantragen. Diese Satzung soll regeln, wie interessierte Bürger und Bürgerinnen Zugang zu Informationen aus dem Rathaus bekommen, die Sie benötigen, um behördliches Handeln nachvollziehen zu können. Sie soll aber auch regeln, wann die Verwaltung keine Auskunft geben darf, trotz aller Bemühungen zur Transparenz wird es immer Bereiche geben, die einer notwendigen Vertraulichkeit unterliegen. In diesem Fall soll diese Satzung dafür sorgen, dass die Bürger und Bürgerinnen eine Erklärung dafür bekommen.

Wir möchten mit diesem Antrag nicht unterstellen, dass die Edewechter Gemeindeverwaltung bisher nicht oder schlecht informiert hat, sondern wir möchten interessierte Bürger und Bürgerinnen aus der Rolle des Bittstellers herauslösen und deutlich machen, dass sie ein Recht auf Information besitzen. Es ist soll ein klares Signal dafür sein, dass es unser Interesse ist, dass sich Bürger und Bürgerinnen für ihre Gemeinde interessieren und sich einmischen.

Die beantragte Satzung sieht vor, dass mit einem formlosen Antrag die gewünschte Information angefordert werden kann. Binnen zwei Wochen soll dann die Antwort oder der Hinweis wo die Information einzusehen ist, vorliegen. Für aufwendige Recherchen oder Kopierarbeiten wird eine angemessene Gebühr fällig werden, einfache Auskünfte sowie Information für schulische oder universitäre Bildungszwecke sollen nach Auffassung der Gruppe immer umsonst sein.

Der Antrag wurde vergangenen Freitag Bürgermeisterin Petra Lausch übergeben und wird voraussichtlich in der Ratssitzung Anfang Juli vorgestellt werden.

Den Antrag finden Sie hier

5 Antworten zu “Kommunale Bürgerinformationssatzung beantragt”

  1. Sabine Thorwarth sagt:

    Hallo zusammen,
    beinhaltet eure Bürgerinformationssatzung nicht einen
    Widerspruch in sich? Auf der einen Seite wird totale Transparenz gefordert und auf der anderen Seite soll es Sachverhalte geben bei denen keine Auskunft erteilt werden darf? Was bitte schön sollen das für Themen sein die geheim
    gehalten werden müssen? Etwa so brisante Themen wie die
    Bebauung am Steinwegsee? Dann sollte ihr die Satzung lieber ganz schnell überarbeiten oder umweltfreundlich in der blauen Tonne entsorgen.
    Viele Grüße Sabine Thorwarth

    • Uwe He-Wi sagt:

      Nein hier besteht kein Widerspruch, der entscheidende Unterschied zum aktuellen Stand ist, dass mit dieser Satzung ein Recht auf Information eingeräumt wird. Schon heute werden Informationen selektiv ohne eine Regelung herausgegeben. Künftig ist dies jedoch klar geregelt, durch die Satzung bekommt der Auskunftsbegierige die Möglichkeit Einspruch einzulegen bzw. sogar zu klagen wenn er oder sie meint nicht richtig informiert zu werden. Noch einmal der Hinweis auf die Urheber dieser Satzung: http://www.informationsfreiheit.org Dort sitzen Menschen, die sich sehr intensitiv mit diesen Fragen auseinander gesetzt haben.

  2. Manfred Jäckel sagt:

    Tja da muß ich Jochen recht geben, ich befürchte das die einzigen die von dieser Satzung profitieren werden Gemeinede bzw. Verwaltung sein werden.

  3. Uwe He-Wi sagt:

    Nun, bisher ist gar nichts geregelt wenn irgendein Gremium festlegt dass über gewisse Dinge nicht informiert werden soll. Künftig soll dies aber in einer Satzung geregelt sein und muss begründet werden. Die Satzung hebt den Auskunftsbegierigen in einen anderen Status. Er kann künftig das Auskunftsverhalten rechtlich überprüfen lassen wenn er glaubt es wird mit falschen Karten gespielt. Also ich kann den Haken nicht erkennen. Im übrigen habe sich schon viele Leute vor uns Gedanken zu diesem Thema gemacht: http://www.informationsfreiheit.org

  4. Jochen Gerdes sagt:

    Liebe Leute,
    das klingt sehr gut- hat aber wohl auch mind. einen Haken.
    Wenn ich richtig informiert bin, ist gesetzlich schon genau geregelt, was der Vertraulichkeit unterliegt ( z.B: Grundstückpreise, Personalangel.,Verteidigung, Gefahrenabwehr usw.).
    Für mich stellt sich die Frage, was darüber hinaus in einer Satzung geregelt werden sollte.
    Es stellt sich auch die Frage, welche Person bzw. welches Gremium festlegt, was der Vertaulichkeit unterliegt, soweit es nicht gesetzlich geregelt ist.

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