
Die Gruppe CDU/GRÜNE beantragen Baumkataster und ökologischere Grünflächenpflege
Antrag Baumkataster
Immer wieder stellt sich bei Baumfällungen im Dorf die Frage war das ein festgesetzter Baum? Leider existiert in der Gemeinde kein zentrales Verzeichnis über geschützte Bäume, mit dessen Hilfe eine einfache schnelle Kontrolle möglich wäre.Daher beantragt die Gruppe CDU/GRÜNE die Erstellung eines Verzeichnisses festgesetzter Bäume. Eine grafische Darstellung in der Neuauflage des Flächenutzungsplanes wäre sinnvoll. Den Antrag finden Sie hier.
Antrag Grünflächenpflege
Obwohl Regenrückhaltebecken technische Bauwerke sind, erfüllen sie doch in unserer stark ausgeräumten Landschaft wichtige ökologische Aufgaben. Durch den teilweisen Verbleib der Ufervegetation erhalten Flora und Fauna eine Rückzugsmöglichkeit.
Nicht genutzte flächige Grünstrukturen sind selten geworden und sollten durch Pflege im ökologischen Sinne aufgewertet werden. Der Pflegeschnitt unterdrückt die unerwünschte Verbuschung, die Entnahme des Mahd Guts beeinflusst den Nährstoffhaushalt in ökologisch positivem Sinne. Die floristische Zusammensetzung verbessert sich insbesondere in feuchten Bereichen.
Daher beantragt die Gruppe die Uferbereiche von Gemeindlichen Regenrückhaltebecken nur abschnittsweise und im Winterhalbjahr zu räumen und aufzureinigen. Grünflächen sollten nur einmal im Jahr gemäht und das Mahd Gut abgefahren werden.
Auf innerörtliche Brachflächen, wie z.B. das ehemalige Bahnhofsareal beantragt die Gruppe die Anlage einer Blühwiese.
Aber auch andere Flächen wie Fahrbahnteiler oder Kreisverkehrsinnenflächen könnten so über das Jahr in einem Blütenmeer erleuchten. Daher soll geprüft werden wo es möglich wäre Blühflächen anzulegen. Andere Gemeinden und Städte könnten über ihre Erfahrungen diesbezüglich befragt werden. Sehenwerte Beispiele gab es im vergangenen Jahr in Wardenburg, Vellmar (Nordhessen) und Kassel.
Betr. Baumkataster (gibt es ja nicht)
Hallo,
im rückwärtigen Teil der Baumschule Heinje (auf der Loge)
wurde auf dem Maisfeld eine einzelne,große Eiche (Stammdurchmesser ca. 1,oo-1,5o m) gefällt.
Darf man das?
Freundliche Grüsse
Joachim Seichter
Hallo,
ja solange dieser Baum nicht im Bebauungsplan als erhaltenswert festgesetzt ist, darf man das leider. Hier handelt es sich wahrscheinlich um einen Außenbereich, der nicht von einem Bebauungsplan betroffen ist. Um festzustellen ob dieser Baum festgesetzt war, oder ob es andere Gründe gibt, die es nicht erlaubt hätten diesen Baum zu fällen, muss man wegen des nicht vorhandenen Baumkatasters im Bauamt anrufen und nachfragen: Tel.: 04405 916140 oder bei der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis) anklingeln: 04488 562650
Das Ergebnis des Antrages zum Baumkataster kann man übrigens hier nachlesen: http://buergerinfo.edewecht.de/to0050.php?__ktonr=8834
Unter diesem Link findet man eine Powerpoint Präsentation aus dem letzten Landwirtschafts- umd Umweltausschuss zu diesem Thema (ab Seite 99) http://buergerinfo.edewecht.de/getfile.php?id=17640&type=do
Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben. Wenn noch Fragen offen sind bitte einfach melden: he-wi [at] gruene-edewecht.de
Viele Grüße
Uwe Heiderich-Willmer