Logo Löwenzahn Foto Löwenzahn

Die logische Sekunde: GRÜNE verlieren den stellvertretenden Bürgermeister

Freitag, 10. Mai 2013 von Uwe M.

Anfang April hatte die CDU die Zusammenarbeit mit den GRÜNEN im Edewechter Gemeinderat aufkündigt – in der Ratssitzung am 6. Mai 2013 wurde dieser Bruch nun auch formal vollzogen. Durch die neuen Mehrheitsverhältnisse im Rat mussten die Ausschüsse neu besetzt werden. Auf Drängen der Gemeindeverwaltung wurden auch die beiden stellvertretenden Bürgermeister neu gewählt. Damit verlor der bisherige GRÜNE Stellvertreter Uwe Martens nach 18 Monaten sein Amt. War dies zwingend? Wir versuchen hier die Hintergründe ein wenig zu beleuchten.

Uwe Martens hatte im Vorfeld erklärt, das Amt gern weiterhin ausüben zu wollen, wenn auf ein erneutes Wahlverfahren verzichtet würde. Für eine Neuwahl würde er jedoch nicht zur Verfügung stehen. Dabei hatten die CDU und die SPD zugesichert, einen dritten Stellvertreterposten zu schaffen und Uwe Martens erneut zu wählen. Für ihn kam das nicht in Frage. Starrköpfigkeit? Oder gibt es dafür gute Gründe?

Uwe Martens

„Ich bin vor 18 Monaten mit einem klaren politischen Gestaltungswillen einer Mehrheitsgruppe zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt worden“, erläutert Uwe Martens. „Mit der Aufkündigung dieser Mehrheit verändert sich auch die politische Bedeutung dieses Amtes. Bisher war ich zusammen mit meinem Kollegen Jörg Brunßen von der CDU als stellvertretender Bürgermeister auch Botschafter der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat“, so Martens. Diese politische Komponente gehe durch die Neuwahl jedoch verloren. Die Stellvertreter seien zukünftig eben doch nur noch „Frühstücksbürgermeister“, die über die rein repräsentative Vertretung der Bürgermeisterin bei Jubiläen und Veranstaltungen keine Bedeutung mehr hätten, führt er weiter aus.

Auch Uwe Martens weiß natürlich, dass rein formal schon die Kommunalverfassung das Stellvertreteramt auf reine Repräsentationsaufgaben beschränkt. „Tatächlich hat das Amt aber spürbar auch eine politische Bedeutung, wenn es klare Mehrheitsverhältnisse im Rat gibt und die Mehrheitsfraktionen auch etwas bewegen wollen. Natürlich sind die Stellvertreter in ihrem Amt überparteilich und für alle Bürgerinnen und Bürger da – aber eben doch auf der Grundlage einer Wahl und einer Mehrheitsentscheidung. In Gesprächen und Begegnungen war das immer wieder spürbar: Wir wurden auch als Vertreter der politschen Mehrheit angesprochen.“

Aber warum lässt er sich dann nicht zum dritten Stellvertreter wählen – auch um zu zeigen, dass die GRÜNEN im Rat eine große politische Bedeutung haben? Eine Neuwahl, so Martens, wäre eben nicht auf der Basis eines gemeinsamen politischen Gestaltungswillens geschehen, sondern als großzügige Geste der beiden großen Fraktionen CDU und SPD, die beide jeweils 13 Sitze im Rat haben (die GRÜNEN haben 5 Mandate). Bürgermeister allein aus Gnaden der großen Fraktionen zu sein – das kommt für ihn nicht in Frage. Darum hat er auf eine Kandidatur verzichtet.

Rechtlich ist diese Entscheidung zur Neuwahl der Stellvertreter der Bürgermeisterin ohnehin umstritten. Die Verwaltungsspitze beharrt auf ihrer Auffassung, dass durch den Bruch der Gruppe CDU/GRÜNE auch der Verwaltungsausschuss neu gebildet werden muss. Alle bisherigen Mitglieder dieses Ausschusses, so die Position der Bürgermeisterin, verlieren damit für eine „logische Sekunde“ ihren Sitz im VA, bevor sie von ihren Fraktionen wieder neu als Mitglieder benannt werden. Da die Mitgliedschaft im VA Voraussetzung für die Wahl zum stellvertretenden Bürgermeister ist, verlieren auf diese Weise auch die bisherigen Stellvertreter ihre Ämter.

Diese Rechtsauffassung wird aber keinesfalls einheitlich vertreten: Namhafte Kommentare zur Kommunalverfassung halten die Neuwahl eben gerade nicht für erforderlich.

Dafür gibt es zwei wichtige Argumente. Zum einen wird der Verwaltungsausschuss nicht komplett neu gebildet, sondern nur neu besetzt. Die Größe des Ausschusses darf z.B. in diesem Zusammenhang nicht verändert werden. Lediglich die Mitglieder werden neu benannt – und wer bisher Mitglied war und weiterhin bleiben soll, für den ändert ich nichts. Die „logische Sekunde“ greift hier nicht.

Zum anderen gilt für den Verwaltungsausschuss die Fortführungsregelung – dieser Ausschuss bleibt sogar nach Ende einer Wahlperiode oder bei der Auflösung des Rates im Amt, bis ein neuer VA gebildet wird. Der VA ist nämlich ein entscheidendes Beschlussorgan der Gemeinde, der die Handlungsfähigkeit erhält, falls es keinen Gemeinderat gibt. Die Bürgermeisterin allein darf keine wichtigen oder grundsätzlichen Entscheidungen treffen. Wenn aber für den VA die Fortführung gilt, dann kann die logische Sekunde hier gar nicht existieren.

Anstecker stv. BGM Uwe Martens

Die GRÜNE Fraktion hatte auf diese Rechtsauffassung hingewiesen und vorgeschlagen, keine Neuwahl der stellvertretenden Bürgermeister vorzunehmen, sondern lediglich eine Nachwahl für den bisherigen anderen Amtsinhaber Jörg Brunßen (CDU), der seinen Rücktritt erklärt hatte. SPD und CDU hatten zwar Verständnis für die Haltung der GRÜNEN geäußert, sich dann aber doch nicht für den Verzicht auf eine komplette Neuwahl eingesetzt.

Auch in Zukunft gibt es zwei gleichberechtigte Stellvertreter der Bürgermeisterin. Der Ablauf der Wahl im Gemeinderat am vergangenen Montag war durchaus ungewöhnlich: Die CDU als Fraktion mit den meisten Wählerstimmen ließ der kleineren SPD den Vortritt. So wurde zunächst Hans Fittje (SPD) zum Stellvertreter gewählt, bevor dann in einem zweiten Wahlverfahren Wolfgang Seeger für die CDU folgte. War das ein Zeichen für die geplante enge Zusammenarbeit der beiden großen Fraktionen – oder hat die CDU-Fraktion einfach alle Gestaltungsansprüche aufgegeben? Oder sollen die beiden neuen Stellvertreter eben tatsächlich nur Frühstücksbürgermeister sein?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Seite benutzt Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung