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Bensberg setzt sich über Bürgerinteressen hinweg

Dienstag, 23. Januar 2001 von Uwe M.

Der stellvertretende Oberkreisdirektor und CDU-Kandidat für das Amt des Landrats und die Geschwindigkeitsbegrenzung in Kleefeld

Im April letzten Jahres ließ der Bensberg die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h auf der L 828 zwischen Friedrichsfehn und Jeddeloh I aufheben. Kleefelder Bürgerinnen und Bürger hatten mit einer Unterschriftensammlung die Geschwindigkeitreduzierung durchgesetzt. Diese Regelung war auf große Zustimmung in der Bevölkerung gestoßen. Ohne erkennbaren Anlass und mit fadenscheinigen Begründungen ließ Bensberg die Höchstgeschwindigkeit wieder heraufsetzen. So legte er unvollständige Unfallzahlen für diesen Streckenabschnitt vor. Doch diese konnten ebenso widerlegt werden wie sein Versuch, die Verantwortung auf das Land bzw. den Bund zu verlagern.

Auch das einmütige Votum einer Bürgerversammlung in Kleefeld im April stimmte den Mann, der im September 2001 zum Landrat gewählt werden will, nicht um. Nicht unbedingt ermutigend für die Bürgerinnen und Bürger, deren Interessen ein direkt gewählter Landrat doch vertreten soll!

Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass genau diese Strecke laut Hunte-Report als besonders gefahrenträchtig wegen überhöhter Geschwindigkeit gilt und die Polizei deshalb mehr Geschwindigkeitskonktrollen durchführen will.

Wir haben zu diesem Thema Gerd Langhorst befragt – Kreistagsmitglied und Kandidat der GRÜNEN für das Amt des hauptamtlichen Landrates:

LÖWENZAHNonline: Gerd, du kennst die Situation auf dem Streckenabschnitt Friedrichsfehn-Jeddeloh I. Was hältst Du von der Entscheidung des Landkreises, hier die Geschwindigkeit auf wieder 100km/h heraufzusetzen?

Gerd Langhorst: Diese Entscheidung, da allein in der Verantwortung der Verkehrsbehörde des Landkreises liegt, ist falsch. Dieser Streckenabschnitt ist sehr gefährlich. Das haben die Unfallzahlen der letzen Jahre gezeigt. Es gab keinen erkennbaren Grund, die bewährte und von allen Verkehrsteilmehmern akzeptierte Höchstgeschwindigkeit von 80 hkm/h auf 100 km/h heraufzusetzen.

Es hat im Landkreis Ammerland auch andere ähnlich gelagerte Fälle gegeben, in denen der Landkreis unter Leitung von Herrn Bensberg so entschieden hat ,während an anderen Stellen die vorherige Temporegelung beibehalten wurde. Eine Systematik ist nicht zu erkennen.

Hier wird deutlich, dass Herr Bensberg als stellvertretender Oberkreisdirektor versucht, solche Entscheidungen allein aus Verwaltungssicht zu entscheiden und sehr eng mit Vorschriften und Gesetzen argumentiert. Der Ermessenspielraum, den Herr Bensberg zweifellos hat, wird hier zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger nicht genutzt, die Möglichkeit zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vertan.

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