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Rechtsbeugung durch den Bürgermeister?

Sonntag, 28. Januar 2001 von Uwe M.

Umstrittener Bebauungsplan wahrscheinlich unrechtmäßig verabschiedet – Kommunalaufsicht im Ammerland ist ein zahnloser Tiger Was macht ein Bürgermeister, wenn er durch eigene Schlafmützigkeit eine Abstimmungsniederlage erzielt? Richtig: Er lässt einfach noch einmal abstimmen – und weiß zwar nicht das Recht, aber die Ratsmehrheit auf seiner Seite. So konnte man es in der Ratssitzung im Dezember erleben. Da zwei CDU-Mitglieder an der Sitzung nicht teilnahmen,

Das ist der umstrittene Plan: Fragen der Lärm- und Staubbelästigung sind nicht befriedigend gelöst, und eine Zusage, dass der Landkreis den Hansaweg als Kreisstraße übernimmt (wesentlicher Beweggrund für die neue Straßenführung) liegt noch nicht vor.

Das ist der umstrittene Plan: Fragen der Lärm- und Staubbelästigung sind nicht befriedigend gelöst, und eine Zusage, dass der Landkreis den Hansaweg als Kreisstraße übernimmt (wesentlicher Beweggrund für die neue Straßenführung) liegt noch nicht vor.

war der Vorsprung der Mehrheit auf nur eine Stimme zusammengeschrumpft – da kommt es auf jeden Mann an! Ausgerechnet bei der Abstimmung über den sehr umstrittenen Bebauungsplan Nr. 101 in Husbäke (Hansaweg/Overlaher Straße) und den dazugehörigen Flächennutzungsplan mussten zwei CDU-Ratsherren mal „nach draußen“ und verhalfen damit der Opposition zu einer Mehrheit. Trotzdem verkündete der Bürgermeister Heinz zu Jührden (CDU), die Beschlussvorlage sei angenommen. Nach Einspruch der GRÜNEN und der SPD erklärte der Gemeindedirektor, wenn das Ergebnis nicht klar gewesen sei, könne die Abstimmung wiederholt werden. Und so geschah es auch: Der Bürgermeister wartete einfach, bis die beiden fehlenden Stimmen wieder am Tisch saßen und ließ erneut abstimmen. SPD und GRÜNE nahmen aus Protest an dieser wiederholten Abstimmung nicht teil. Das ist der umstrittene Plan: Fragen der Lärm- und Staubbelästigung sind nicht befriedigend gelöst, und eine Zusage, dass der Landkreis den Hansaweg als Kreisstraße übernimmt (wesentlicher Beweggrund für die neue Straßenführung) liegt noch nicht vor. Die GRÜNEN haben unmittelbar im Anschluss an die Ratssitzung die Kommunalaufsicht um Überprüfung des Vorgangs gebeten. Aber wie zu erwarten verhielt sich der Landkreis getreu dem Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“: Die Kommunalaufsicht erklärte sich kurzerhand für „nicht zuständig“, bescheinigte dem Gemeindedirektor jedoch, „sich ordungsgemäß verhalten“ zu haben – erstaunlicherweise „ohne weitere Einzelheiten bei der Gemeinde Edewecht zu der Ratssitzung abzufragen“, wie es in dem Brief vom 19.12.2000 heißt. Die GRÜNEN lassen die Angelegenheit nicht auf sich beruhen, sondern haben den ganzen Vorgang zur weiteren Prüfung an die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung weitergegeben. Wie immer die Sache ausgeht – eines ist wieder einmal deutlich geworden: Die Spielregeln des demokratischen Miteinanders in der Kommunalpolitik spielen für die CDU keine Rolle, wenn es um Machtfragen und wirtschaftliche Interessen geht. Und mit Erstaunen nehmen wir zur Kenntnis, dass der CDU-Bürgermeisterkandidat und Gemeindekämmerer Lüers vornehm in diesem Konflikt geschwiegen hat. Offenbar billigt er diese Art des Umgangs mit dem politischen Gegner. Wird er einen ähnlichen Stil an den Tag legen, wenn er erst einmal als Bürgermeister gewählt ist?

Lesen Sie dazu auch die Dokumentation: Rechtsbeugung durch den Bürgermeister?

Dokumentation:

In der Ratssitzung am 18.12. ließ der Bürgermeister eine Abstimmung wiederholen, weil beim ersten Durchgang nicht alle CDU-Ratsmitglieder an ihrem Platz waren und darum eine Abstimmung verloren ging. Die GRÜNEN wollten dies nicht so gelten lassen und haben die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Hier dokumentieren wir das Schreiben von Uwe Martens an die Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland vom 18. Dezember 2000 in vollem Wortlaut: „Hiermit beantrage ich die kommunalaufsichtliche Überprüfung einer Abstimmung im Edewechter Gemeinderat am heutigen 18.12.2000 sowie die Feststellung des korrekten Abstimmungsergebnisses zu folgendem Sachverhalt: An der Sitzung des Edewechter Gemeinderates am 18.12.2000 in „Wittes Gasthof“ in Jeddeloh I nahmen 16 Ratsmitglieder der Gruppe CDU/FDP, 13 Ratsmitglieder der Gruppe SPD/Kuder sowie 2 Ratsmitglieder der GRÜNEN teil. Unter dem Tagesordungspunkt 8 ca) stellte Bürgermeister zu Jührden einen Beschlussvorschlag zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 101 in Husbäke, Hansaweg/Overlaher Straße zur Abstimmung. Aus den vorhergehenden Beratungen in den Ausschüssen war deutlich geworden, dass diese Beschlussvorlage die Zustimmung der CDU/FDP finden würde und die SPD/Kuder sowie die GRÜNEN dagegen votieren würden. Kurz vor der Abstimmung verließ Ratsherr Laumann (CDU) den Raum; Ratsherr Bünting (CDU) erhob sich vom Tisch um ebenfalls den Raum zu verlassen. Zum Zeitpunkt der Abstimmung befand er sich in Türnähe hinter dem Rücken der SPD/Kuder-Ratsmitglieder und hinter einer Stützsäule, so dass auch weiteren Ratsmitgliedern der Blick auf Bünting verwehrt war. Der Bürgermeister ließ abstimmen und stellte als Ergebnis fest: 16 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Tatsächlich hatten die Ratsmitglieder von SPD/Kuder und GRÜNEN dagegen, die an den Tischen sitzenden der CDU/FDP dafür gestimmt. Nach der Abstimmung meldete ich mich zur Geschäftsordnung zu Wort und beanstandete das Abstimmungsergebnis, da zwei CDU-Ratsmitglieder nicht abgestimmt hätten, mithin das Ergebnis 14 : 15 lauten müsse. Darauf erwiderte der Bürgermeister, Ratsherr Bünting habe auf dem Weg nach draußen an der Abstimmung teilgenommen. Auf meinen erneuten Einwand, dass Ratsherr Laumann jedoch nicht im Raum gewesen sei, beantwortete der Bürgermeister mit der Feststellung, dann würde er noch einmal abstimmen lassen, sobald die beiden fehlenden Ratsherren wieder im Raum seien. In der anschließenden Geschäftsordnungsdebatte wurde von Ratsmitgliedern der SPD sowie von mir darauf hingewiesen, dass es bereits eine gültige Abstimmung gegeben habe und eine Wiederholung daher nicht rechtens sei. Der Gemeindedirektor stellte auf Befragen fest, dass eine Wiederholung dann vorgenommen werden könne, wenn das Ergebnis beim ersten Mal nicht eindeutig feststehe. Dies sei hier der Fall, so dass noch einmal abgestimmt werden könne. Daraufhin stellte stv. Bürgermeister Kahle den Antrag zur Geschäftsordnung, die Abstimmung wegen des angeblich unklaren Ergebnisses zu wiederholen. Offenkundig ist jedoch, dass hier kein unklares Ergebnis vorlag. Denn der Bürgermeister hat, ohne nachzuzählen, mit einem Blick spontan das Ergebnis 16 : 15 festgestellt, da er sah, dass die Gruppen bzw. Fraktionen jeweils geschlossen abgestimmt hatten. Genauso schnell konnte das Ergebnis 14 : 15 festgestellt werden, da zwei Ratsmitglieder der CDU nicht am Platz waren. Selbst wenn man das nicht eindeutige Stimmverhalten von Bünting dazuzählt, käme man zu einem Verhältnis von 15 : 15 Stimmen; auch damit wäre die Beschlussvorlage abgelehnt gewesen. Der Bürgermeister ließ über den Antrag von Kahle auf Wiederholung mit dem Ergebnis 16 : 15 abstimmen. An der darauffolgenden zweiten Abstimmung der Beschlussvorlage haben die Ratsmitglieder von SPD/Kuder sowie der GRÜNEN unter Protest nicht teilgenommen, so dass als Ergebnis 16 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen festgestellt wurde. Ich halte diese Vorgehensweise für nicht rechtens und lege daher Beschwerde ein. Ich beantrage, dass die Kommunalaufsicht die Wiederholung der Abstimmung für nichtig erklärt und das erste Abstimmungergebnis als korrekt feststellt. Desweiteren beschwere ich mich hiermit über das Verhalten von Gemeindedirektor Iwan, der vermutlich wider besseren Wissens trotz der sehr eindeutigen Situation eine Rechtsauskunft gegeben hat, die die CDU eindeutig bevorteilt. Darüberhinaus bitte ich um Auskunft darüber, ob die bloße Anwesenheit im Raum ausreicht, um an einer Abstimmung teilzunehmen, oder ob dazu der Sitzplatz eingenommen werden muss, damit alle Anwesenden deutlich und klar das Abstimmungsverhalten des Rates und seiner einzelnen Mitglieder nachvollziehen können. Wegen der möglichen Rechtsfolgen sehe ich eine Eilbedürftigkeit und bitte um sofortige Befassung mit dieser Beschwerde, ggf. falls möglich um Anordnung einer Aussetzung des weiteren Leitplanverfahrens bis zur Klärung der Rechtsgültigkeit des Beschlusses.“ Und so steht es im Ratsprotokoll (das Protokoll ist allerdings noch nicht genehmigt – und wird in dieser Fassung auch nicht die Zustimmung der GRÜNEN bekommen): „25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 101 in Husbäke, Hansaweg/Overlaher Straße; hier: Behandlung der vorgetragenen Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen sowie Erarbeitung des Feststellungsbeschlusses bzw. des Satzungsbeschlusses Ohne Aussprache faßt der Gemeinderat folgenden Beschluss: … [hier folgt der Wortlaut der Beschlussfassung, Anmerkung der GRÜNEN] … Weil Zweifel an dem Ergebnis der Abstimmung (16 Ja-, 15 Nein-Stimmen) vorgetragen werden, stellt BM zu Jührden nach Aussprache den Beschlussvorschlag des VA erneut zur Abstimmung. Der Beschlussvorschlag wird sodann mit 16 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen, bei 13 Stimmenthaltungen zum Beschluss erhoben.“

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