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Edewechter Grüne bedauern Scheitern am Roten Steinweg See

Samstag, 07. August 2010 von Uwe He-Wi

Arroganz der Reichen setzt sich gegen die Interessen der „einfachen“ Bürger durch 

Arroganz der Reichen setzt sich gegen die Interessen der „einfachen“ Bürger durch  Werbebanner Roter Steinweg See  „exklusiv [lat.-mlat.-engl.]: 1. a) sich gesellschaftlich abschließend, abgrenzend, abhebend, [u. daher hochstehend in der allgemeinen Wert- u. Rangeinschätzung]; b) den Ansprüchen der vornehmen Gesellschaft, höchsten Ansprüchen genügend, [vornehm u.] vorzüglich, anspruchsvoll. 2. ausschließlich einen bestimmten Personenkreis od. bestimmten Zwecken , Dingen vorbehalten, anderen [Dingen] nicht zukommend, … aus Duden, Das Fremdwörterbuch“ …

Auch die Friedrichsfehner Neubürger im exklusiven Wohnpark am Roten Steinweg See scheinen den Duden gründlich gelesen zu haben, denn durch ihren Einwand beim Investor haben sie nun erreicht, dass die Definition des Dudens 100%ige Gültigkeit erhält.

Die Umsetzung des Bebauungsplans am Roten Stein Weg in Friedrichsfehn hat ein wertvolles Stück Natur zerstört. In zähen Verhandlungen gelang es der Bürgerinitiative Roter Stein Weg, einen Zugang zum See für die Öffentlichkeit zu erstreiten. Diese Einigung scheiterte im letzten Moment am Veto der neuen Seebewohner.

Erst durch ihre Klage gegen den Bebauungsplan wurde die Bürgerinitiative als Verhandlungspartner für Investor und Gemeindeverwaltung interessant. Im öffentlichen Interesse forderte die Friedrichsfehner Gruppe einen freien Zugang zum See, um zumindest einen kleinen Teil des Naherholungswertes für die Bevölkerung zu erhalten.

Mit dem Investor konnte innerhalb weniger Wochen Einigkeit erzielt werden. Die Gemeindeverwaltung und politische Mehrheit benötigten dann noch einmal rund ein Jahr um die Einigung in der Planung umzusetzen. Und jetzt kam das Aus kurz vor Unterschriftsreife durch die Neu-Friedrichsfehner vom See.

Die Edewechter Grünen verstehen die große Enttäuschung der Gruppe, die sich seit über zweieinhalb Jahren für die Natur und die öffentlichen Belange eingesetzt hat.

Wir appellieren an die neuen Besitzer des Sees, Verständnis für die Bedürfnisse der Friedrichsfehner aufzubringen und ihre ablehnende Haltung zu überdenken. Sie sollten daran denken, dass auch sie bei aller Exklusivität ihres Wohnparkes Bürger der Gemeinde Edewecht und Bürger des Ortsteiles Friedrichsfehn werden. Mag sein, dass ab einer bestimmten Einkommenshöhe das Interesse an einer Integration in die „Normalbevölkerung“ abnimmt, weil man dort seinesgleichen nicht finden kann, die Verpflichtung des Eigentums gegenüber der Öffentlichkeit bleibt trotz allen: Grundgesetz Artikel 14:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

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