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Jahreshauptversammlung des Ortsverbandes Bündnis 90/Grüne Edewecht

Samstag, 30. März 2019 von Redaktion

Bündnis 90/Grüne wählten neuen Ortsvorstand und legten Themen für das Jahr 2019 fest.

Das neue Vorstandsteam der Edewechter GRÜNEN: v.l.n.r. Dr. Dr. Torsten Albrecht, Hiltrud Engler, Hergen Erhardt

Das neue Vorstandsteam der Edewechter GRÜNEN: v.l.n.r. Dr. Dr. Torsten Albrecht, Hiltrud Engler, Hergen Erhardt

Der Ortsverband Edewecht der Bündnis 90/Grüne führte am 22.03.19 seine Jahreshauptversammlung durch.

Auf der Tagesordnung stand die Wahl eines neuen Vorstands des Ortsverbandes. Einstimmig wurde: Priv.-Doz. Dr. Dr. Torsten Albrecht zum 1. Vorsitzenden, Hiltrud Engler zur 2. Vorsitzenden und Hergen Erhardt zum Kassenwart gewählt.

Darüber hinaus wurden die aus Sicht des Ortsverbandes wichtigen Themen für 2019 festgelegt.

Neben dem sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde Edewecht liegen der Klimaschutz, der Insektenschutz die Argarwende und die Wahl zum Europaparlament im Schwerpunkt der diesjährigen Aktivitäten. Hierfür ist zu jedem Thema ein „Grünes Gespräch“ geplant.
Mit den „Grünen Gesprächen“ wollen die Grünen mit allen Bürgern aktuelle Themen aus der Gemeinde und darüber hinaus besprechen.

Das erste Gespräch dazu wird Anfang Mai zum Thema sozialer Wohnungsbau in der Gemeinde Edewecht stattfinden. Anlass hierfür gibt das neue Wohnungsbaukonzept des Landkreises Ammerland. Zu dem Gespräch wird über die NWZ und die digitalen Medien eingeladen.
Zur Wahl des Europaparlamentes führt der Ortsverband am 24.05. ein weiteres „Grünes Gespräch“ mit Bürgern und mit dem Mitglied des Bundestages Frau Katja Keul zur zukünftigen Außen- und Sicherheitspolitik in Europa im Landhaus Friedrichsfehn durch.

Weitere „Grüne Gespräche“ sind zu den Themen Klima, Agrarwende und Insektensterben im 2. Halbjahr vorgesehen. Für das letztgenannte Thema ist eine Fahrrad-Exkursion in Planung.

GRÜNE: Straßenausbausatzung erhalten!

Sonntag, 03. März 2019 von Uwe He-Wi

Die GRÜNEN im Edewechter Rat wollen Straßenausbausatzung erhalten. Die Bedingungen rund um die Finanzierung um den Straßenausbau sind sehr komplex. Einfach abschaffen bringt nicht mehr Gerechtigkeit.

Die FDP-Fraktion im Edewechter Rat hat die Abschaffung der Straßenausbausatzung beantragt. Nun ist die CDU-Fraktion auch auf diesen Zug aufgesprungen, sollte die Niedersächsische Landesregierung bis zum Ende des Jahres 2019 keine alternative Lösung entwickelt haben, will auch die CDU-Fraktion die Satzung ersatzlos abschaffen. Beide Fraktion argumentieren mit dem Schlagwort Gerechtigkeit. Schaut man sich die Materie genauer an, wird jedoch schnell klar, so einfach ist das nicht.

Gemeinde ist verpflichtet Erschließungsbeiträge zu erheben

Der §127 BauGB verpflichtet die Kommunen, in Neubaugebieten Erschließungsbeiträge zu erheben. In Edewecht regelt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen, nach welchen Modalitäten dies abgewickelt wird. Die Betonung liegt dabei auf dem Wort verpflichtet, d. h, hier haben wir keine Wahl, wir müssen Erschließungsbeiträge erheben. Kurz gesagt, jede*r der*die ein Haus neu baut, zahlt 90% der Kosten, die für die Herstellung der Straßen, Parkplätze, Grünanlagen etc. anfallen.

Straßenausbaubeiträge werden gestaffelt

Was müssen Hausbesitzer*innen zahlen, die in den Wirkungsbereich der Straßenausbausatzung fallen? Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Vorteilsbemessung, das bedeutet, dass Anteile zwischen 30% und 75% der beitragsfähigen Kosten anfallen, je nachdem ob es sich um eine reine Anliegerstraße oder eine Durchgangsstraße handelt. Nach Angaben der Edewechter Verwaltung waren dies in der Vergangenheit dreistellige bis niedrige vierstellige (3000,–) Beträge. Für Gewerbetreibende können es je nach Voraussetzungen auch kleine fünfstellige Beträge werden. In der Satzung finden sich auch Regelungen, die den Beitrag in den Außenbereichen je nach Nutzung des Grundstückes staffelt. Besitzer*innen großer Grundstück im Außenbereich müssen demnach nicht befürchten, dass ihr gesamtes Grundstück herangezogen wird. Wer es im Einzelnen nachlesen will, der kann hier klicken: https://www.edewecht.de/buergerservice-politik/satzungen-verordnungen-richtlinien.php unter diesem Link sind zahlreiche Satzungen zu finden, die mit der Finanzierung unserer Straßen in Zusammenhang stehen.

Straßenbeiträge ablösen – Ein Weg zur Planunssicherheit

Vor Entstehung der Beitragspflicht (Bauende) können Straßenausbaubeiträge endgültig abgelöst werden. Dabei schätzt die Gemeinde die voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge anhand der Kostenschätzungen. Mit dieser Kostenschätzung wird also nach den Regeln der Straßenausbausatzung ein fiktiver Beitrag berechnet. Schließlich bietet sie den Anlieger*innen eine Beitragssumme an, der die Anlieger*innen verbindlich zustimmen können. Dies hat den Vorteil, dass die Gemeinde weniger rechnen muss, keine Bescheide erstellen muss und gleich Rechtsfrieden herrscht. Sind die Kosten zu niedrig geschätzt, muss die Gemeinde die Mehrkosten tragen. Sind die Kosten zu hoch geschätzt, verbleibt der von den Anlieger*innen aufgebrachte Mehrbetrag aber ebenfalls bei der Gemeinde. Man könnte sagen, die Ablösung ist eine Wette auf die Höhe der Ausbaukosten. Die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen die Baukosten über der Kostenschätzung liegen, eine Ablösung für die Anlieger*innen also vorteilhaft ist.

Jede Kommune, die keinen ausgeglichenen Haushalt hat, sprich Schulden machen muss, ist verpflichtet eine Straßenausbausatzung oder Wiederkehrende Beiträge (s.u.) anzuwenden, denn sie muss in diesem Fall sämtliche Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.

Erhöhung der Grundsteuer Mehrkosten für alle

Damit aber nach der Abschaffung der Straßenausbausatzung genau dieser Fall nicht eintritt, müssten dann die Grundsteuern erhöht werden um genügend Einnahmen auch für den Straßenausbau generieren zu können. Andere Gemeinden, die diesen Schritt gegangen sind, mussten aus diesem Grund die Grundsteuer B um bis zu 160 Prozentpunkte anheben. In Euro ausgedrückt wären das bis zu 15,- € pro Eigentümer*in im Monat mehr, die für die Grundsteuer zu entrichten wären. Ein kleines Rechenexempel: 12 Monate x 15,–€ x 25 Jahre (so lange hält im Schnitt eine Straße) ergeben 4500,– €.  Das ist auf jeden Fall mehr, als bisher eine Privatperson in Edewecht zahlen musste. Und vielleicht wäre ihr Anteil nur 600,– gewesen, weil das Grundstück an einer Durchgangsstraße liegt. Aber die Grundsteuer unterscheidet hier nicht, alle zahlen das Gleiche.

Da Steuern keine Zweckbindung haben, müsste jedes Jahr ein neuer Ratsbeschluss (Selbstverpflichtung ohne Rechtsbindung) im Gemeinderat zur Zweckbindung gefasst werden. Ob dies geschieht, hängt von der jeweiligen Mehrheit im Rat und von der allgemeinen Finanzsituation ab. Nicht vergessen darf man hierbei, eine Änderung der Grundsteuer steht an, denn das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, bis Ende 2019 die Grundsteuer neu zu regeln. Außerdem ist damit zu rechnen, dass Bürger*innen, die kürzlich einen Beitrag geleistet haben, diesen nun wieder zurück fordern. Ein gewisser Anteil der Grundsteuer muss als Kreisumlage an den Landkreis abgeführt werden. Das gilt natürlich auch für den Teil der Erhöhung, der eigentlich für den Straßenausbau gedacht ist. Unter dem Strich wird diese Methode also teurer für alle.

Wiederkehrende Beiträge

Die zweite Alternative wären „Wiederkehrende Beiträge“. Für die Etablierung der wiederkehrenden Beiträge ist es notwendig sämtliche Straßen in ihrem Zustand (Straßenkataster) und Sanierungsbedarf zu erfassen, in Abrechnungseinheiten zusammenzufassen und zu bewerten. Zu den Abrechnungseinheiten gibt es genaue Regeln wie diese abzugrenzen sind. Diese Abrechnungseinheiten bilden dann quasi eine große Gesamtstraße. Sie müssen in einem sinnvollen Zusammenhang stehen um eine Abrechnungseinheit bilden zu können. Qualifizierte Straßen und Wasserzüge können dabei trennend wirken. Hier hätte Edewecht bereits einiges vor geleistet, das Straßenkataster ist in Arbeit. Dennoch ist der Aufwand für die Datenerfassung recht hoch. Konflikte um Begrifflichkeiten mit den Bürger*innen waren in anderen Gemeinden an der Tagesordnung. Man könnte eine Verschonungsregelung einführen, die Eigentümer*innen davor schützt, zahlen zu müssen, obwohl sie in der Vergangenheit bereits Beiträge geleistet haben. Die Verschonungsregel kann nur für Zeiten vor der Einführung der wiederkehrenden Beiträge gelten. Es wird jedes Jahr neu abgerechnet, je nachdem wie groß die Abrechnungseinheit ist und wie viel gebaut wurde, können auch hier beträchtliche Summen zu Stande kommen. Da es auch Straßen gibt (Verbindungsstraßen zwischen einzelnen Siedlungen und Ortsteilen), die nicht einer Abrechnungseinheit zuzuordnen sind, muss die ursprüngliche Straßenausbausatzung erhalten bleiben.

Ausbaubeiträge sind Werbungskosten

Dass Ausbaubeiträge sofort und in voller Höhe als Werbekosten steuermindernd geltend gemacht werden können, wird von Satzungsgegner*innen gern übergangen oder verschwiegen. Diese Regelung kommt natürlich nur denen zugute, die über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen, je mehr, desto höher.

Mit relativ kleinen Beträgen, wie 15,– bis 20,– kann man durch ein monatliches Ansparen (langfristiger Sparvertrag, etc.) Vorsorge treffen und gleichzeitig, zugegebener Weise z.Zt. nur in sehr geringem Umfang, Zinsgewinne generieren. Werden diese Mittel nicht für einen Straßenausbau benötigt, so kann man sie anderweitig ausgeben oder erneut anlegen. Eine gezahlte Steuer wäre weg, so oder so. Das zurzeit im Aufbau befindliche Straßenkataster könnte für die Planung eine Orientierung geben.

Straßenausbausatzung ist die gerechteste Lösung

Die GRÜNEN sehen in der jetzigen Lösung die Gerechteste, denn sie unterscheidet wie stark eine Straße vom Durchgangsverkehr und wie intensiv das beitragpflichtige Grundstück genutzt wird. Dass Anwohner*innen von Kreis- Landes- und Bundesstraßen von der Beitragspflicht ausgenommen sind, kann als ausgleichende Gerechtigkeit angesehen werden, müssen diese Bürger*innen doch schon unseren immer mehr steigenden (Durchgangs-)Verkehr täglich aushalten. Für Nebenanlagen, wie Rad- und Fußwege, müssen übrigens auch sie bezahlen. Auch gegenüber den Eigenheimerbauer*innen in Neubaugebieten, die ihre Straßen und Plätze immer zu 90% selbst finanzieren müssen, ist es kaum zu vermitteln, dass sie den Ausbau der anderen Straßen nochmals über Grundsteuer mitfinazieren sollen. Bei der Diskussion um dieses Thema ist auch zu beachten, dass die Straßenausbaubeiträge nur für den Straßenausbau erhoben werden dürfen, für die Sanierung der Straßen bleibt immer die Gemeinde die Kostenträgerin!

Im Übrigen sind für die mittelfristige Finanzplanung im Hauhalt der Gemeinde für die kommenden Jahre bis 2022 rund 1,4 Millionen Euro Einnahmen über die Straßenausbausatzung vorgesehen, das Straßenkataster weist einen Bedarf vom 12 Millionen Euro aus um Edewechts Straßen in einen guten Zustand zu versetzen. Wie dieses Geld  alternativ aufzubringen ist, dazu liefern die FDP und die CDU keine Antwort. Sie zeigten sich in ihren Debattenbeiträgen zum Haushalt lediglich optimistisch, dass die Abschaffung der Straßenausbausatzung auch ohne Steuererhöhung zu bewältigen sei. Die GRÜNEN gehen davon aus, dass künftig ein ausgeglichener Haushalt kaum noch möglich  sein wird, es sei denn der Straßenausbau oder andere freiwillige Leistungen werden reduziert.

 

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