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Antrag zur Einwohnerfragestunde

Samstag, 10. November 2007 von Uwe He-Wi

Der Gemeinderat möge beschließen:

1.    Aus § 14 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates wird der Satz „Eine Einwohnerfragestunde findet nicht statt.“ gestrichen.

2.    An § 14 der Geschäftsordnung des Rates wird der Absatz 7 mit folgendem Wortlaut angefügt: „Eine Einwohnerfragestunde findet nach einer regelmäßigen öffentlichen Ausschusssitzung statt. Die Einwohnerfragestunde wird vom Ausschussvorsitzenden geleitet. Es können Fragen zu den im Ausschuss behandelten Angelegenheiten gestellt werden. Die Fragen werden von der Bürgermeisterin oder dem zuständigen Amtsleiter beantwortet. Die Einwohnerfragestunde soll längstens 30 Minuten dauern. Der einzelne Fragebeitrag soll 3 Minuten nicht überschreiten. Fragen, Kommentare und Diskussion zum Abstimmverhalten der Ausschussmitglieder sind nicht zulässig“

Begründung:

Oftmals bleiben Fragen nach einer Ausschusssitzung bei den zuhörenden Bürgen zurück. Künftig sollte daher nach jeder Ausschusssitzung die Gelegenheit eingeräumt werden zu den in der Sitzung behandelten Themen nachfragen zu können. Die Fragen sollen von der Verwaltung beantwortete werden. Eine ausufernde Diskussion zwischen Ausschuss und Zuhörern ist nicht gewünscht, Fragen und Diskussionen zum Abstimmverhalten der einzelnen Ausschussmitglieder sollen daher nicht zulässig sein. Eine Erläuterung oder Antwort auf Fragen kann die Akzeptanz der Entscheidungen der Gremien erhöhen.

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