
Betrifft Photovoltaikanlage auf dem Gymnasium am Göhlenweg
ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen im nächsten Bauausschuss:
Hintergrund:
Anfang diesen Jahres ist auf dem Gymnasium am Göhlenweg eine gemeindeeigene PV-Anlage installiert worden. Seit dem 1.1.12 ist nach VDE-AR-N 4105 für jede PV-Anlage größer 40 kWp ein NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz) einzubauen und bei Bestandsanlagen nachzurüsten, wenn wesentliche Änderungen an der Installation vorgenommen werden. Der Bau einer weiteren Anlage ist sicherlich als größere Veränderung anzusehen.
Die Anlage ist noch nicht oder zumindest mit großer Verzögerung an das Netz angeschlossen worden, weil Uneinigkeit über die Notwendigkeit und die Kostenübernahme hierzu bestand. Nach meinen Informationen wäre eine Investitionsaufwand von ca. 3500 € notwendig um diesen NA-Schutz nachzurüsten. Gleichzeitig ist aber ein Ertragsverlusst in ungefähr gleicher Höhe durch den verzögerten Anschluss zu verzeichnen.
Fragen:
- Ist die Anlage inzwischen in Betrieb,
- wenn ja wann ist sie in Betrieb genommen worden?
- Wenn nein, wann wird sie in Betrieb genommen?
- Ist der NA-Schutz nachgerüstet worden,
- wenn ja wie hoch waren die Kosten,
- wer hat die Kosten getragen?
- Wie hoch ist der genaue Ertragsverlusst durch die verzögerte Inbetriebnahme der Anlage?
Vielen Dank und viele Grüße
Uwe Heiderich-Willmer
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