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GRÜNE steigen bei Strategieentwicklung aus

Donnerstag, 03. April 2014 von Uwe He-Wi

GRÜNE lehnen die Methode zur Strategie- und Zieleentwicklung der Gemeinde ab. Entpolitisierung wäre die Folge.

Anfang 2012 hat die Bürgermeisterin erstmals mit den Worten: „die Kommunalverfassung bietet die Möglichkeit für eine Strategieplanung“ eingeladen, gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen NSI-Consult eine Strategieplanung für Edewecht zu entwickeln. Dabei ginge es nicht um parteipolitische Schwerpunkte sondern um eine generelle Ausrichtung. 

Zwei Jahre später leitet die Bürgermeisterin in weiteren Einladungsschreiben die Wichtigkeit der Strategieplanung davon ab, dass sie im §58 der NKomVG als originäre Aufgabe bei einer Aufzählung von 20 Punkten an erster Stelle genannt wird. Robert Thiele kommentiert diese Aufzählung mit den Worten: „Die Kompetenzen zur Steuerung der strategischen Entwicklung der Kommunen, z.B. als alten- oder kinderfreundliche, als Garten-, Sport-, Auto- oder Klimakommune, liegt ausschließlich bei der Vertretung (Gemeinderat, d. Verfasser) die jedoch nicht verpflichtet ist, von ihr Gebrauch zu machen; tut sie es nicht, geht die Kompetenz nicht auf ein anderes Organ über.“

Ferner sagt Armin Goldbach zu diesem Themenkomplex: „In der Frage aber, wie die KLR (Kosten-Leistungsrechnung, d. Verfasser) auszugestalten ist, lässt man den Kommunen größten Freiraum, in den Vorschriften zu NKomVG und GemHKVO finden sich keine konkreten Anhaltspunkte.“

Von der Verwaltung, wie auch von den Beratern der NSI-Consult hingegen, ist immer wieder die Rede davon, der Gesetzgeber fordere aber genau dies. Das ist von der GRÜNEN Fraktion im Lichte der vorstehenden Aussagen so nicht nachvollziehbar, eine Quellenangabe, aus der die Verwaltung diese Verpflichtung ableitet blieb sie bis heute schuldig. 

Zusammengefasst kann man an dieser Stelle daher feststellen, dass eine Kommune die Möglichkeit hat, strategische Ziele zu benennen, sie aber nicht verpflichtet ist das zu tun. Entschließt sich eine Kommune es dennoch ohne Verpflichtung zu machen, so hat sie bei der Ausgestaltung höchsten Freiraum. 

Dabei ist festzustellen, dass die Vertretung respektive der Rat, nie einen formellen Beschluss gefasst hat, die Entwicklung von strategischen Zielen zu beginnen und welche Methode dabei zur Anwendung kommen soll. Es ist unbestritten, dass die Entwicklung strategischer Ziele für die Gemeinde Sinn ergeben kann, jedoch bezweifeln wir, dass der Weg, der hier gewählt wurde, formell wie methodisch der richtige ist.

Zunächst wurde die oberste Leitlinie für die strategischen Ziele in fragwürdiger Weise ermittelt. In mehreren großen und kleinen Runden wurde dazu das Motto „Wohn- und Wirtschaftsstandort, gemeinsam nachhaltig wohnen und wirtschaften“ entwickelt. Allerdings kann man dies eigentlich nur als Arbeitsgruppenergebnis bezeichnen, denn es wurde bis jetzt von keinem Gremium legitimiert. 

Vor allem der Begriff „nachhaltig“ fand dort keinen Konsens, die Auffassungen darüber waren so vielfältig wie es Fraktionen im Rat gibt. Trotzdem wurde der Begriff ohne ihn näher zu definieren weiter genutzt. Damit ist das Motto u.E. bereits fragwürdig, zumal es eine Strategie beschreibt, die ohnehin bereits seit Jahrzehnten in Edewecht gelebt wird. Für diese Erkenntnis hätte man keine Beraterfirma bezahlen müssen. 

Im zweiten Schritt sollen nun die wesentlichen Produkte3 für die Verfolgung dieser Strategie und das anschließende Controlling festgestellt werden. Hierzu wurde von der Firma NSI-Consult ein Verfahren gewählt, mit dem über ein Punktesystem mit Hilfe einer Exeltabelle die „Top Five“ Produkte ermittelt werden sollen. 

Mit diesem Verfahren soll die Wertigkeit der Produkte objektiviert werden. Es stellt sich die Frage, ob die Objektivierung von Produkten, deren Wertigkeit zum großen Teil von politischen Entscheidungen abhängig sind, überhaupt möglich ist. 

Die GRÜNE Fraktion lehnt dieses Vorgehen ab; die Mathematisierung von Handlungsschwerpunkten der Gemeinde entpolitisiert die gesamte Kommunalpolitik, sie würde zu einer reinen Kommunalverwaltung. Mit anderen Worten, die Parteien könnten ihre Wahlprogramme feierlich verbrennen und die Fraktionen könnten sich im Rat zu der Gruppe „Strategie“ zusammenfinden und am besten für die nächste Kommunalwahl mit der Liste KEP (Kommunale Einheitspartei) antreten. 

Das ist eine Entwicklung, die die GRÜNE Fraktion nicht mit tragen möchte, sie wird nicht nur zu  noch mehr Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit führen, sondern sie entmündigt durch das formell falsche Vorgehen den Rat. Die jetzt schon rare Besucherzahl in den Gremien wird noch weiter abnehmen. Da nicht absehbar, dass sich bei den momentanen Mehrheitsverhältnissen ein anderes Vorgehen durchsetzen lässt, wird sich die GRÜNE Fraktion aus dem weiteren Prozess der strategischen Zielfindung ausklinken.


1Thiele, Robert: Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, Kiel: Dt. Gemeindeverlag 2011.

2Goldbach, Armin: Kommunale Doppik in Niedersachsen, Dresden: Saxonia Verlag 2011.

3Produkte der Gemeinde sind beispielsweise Frei- und Hallenbad, Wohnbaugebiete, Denkmalschutz- und Pflege, Straßenbeleuchtung, Jugendeinrichtungen etc.

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