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Antrag Geschäftsordnung Einwohnerfragestunde

Freitag, 14. Februar 1997 von Uwe He-Wi

Rat der Gemeinde Edewecht
Herrn Bürgermeister zu Jührden
Herrn Gemeindedirektor Iwan
Rathausstr. 7
 
26188 Edewecht

Edewecht, den 14. Februar 1997

Antrag

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung:

Der Rat möge beschließen, den § 3, Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse zu ändern, so dass dieser wie folgt lautet:
 
„(5) Bei Bedarf unterbricht der Ratsvorsitzende die öffentliche Sitzung vor Eintritt in die Behandlung der Tagesordnungspunkte für eine Einwohnerfragestunde von bis zu 30 Minuten.  Der Rat kann eine Verlängerung der Einwohnerfragestunde beschließen. Die Einwohnerfragestunde wird vom Bürgermeister geleitet. Fragen an die Verwaltung werden vom Gemeindedirektor beantwortet. Für die Beantwortung einzelner Anfragen an Fraktionen/Gruppen oder einzelner Ratsmitglieder stehen jeweils höchstens 3 Minuten zur Verfügung; für die einmalige Erwiderung aus einer anderen Fraktion/Gruppe oder eines nicht einer Fraktion/Gruppe angehörenden Ratsmitgliedes steht 1 Minute Redezeit zur Verfügung. Abweichungen von diesen Re-dezeitbeschränkungen bedürfen der mehrheitlichen Zustimmung des Rates.
 
In Folge des vorstehenden Antrages möge der Rat weiterhin beschließen, den § 5, Abs. 1, Buchstaben h-k der o.g. Geschäftsordnung zu ändern und den Buchstaben j einzufügen, so dass dieser wie folgt lautet:
 
„(1) Die Ratssitzungen laufen regelmäßig in dieser Reihenfolge ab:
 
     a) Eröffnung der Sitzung.
     b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ratsmitglieder.
     c) Feststellung der Beschlussfähigkeit.
     d) Feststellung der Tagesordnung und der zu berücksichtigenden Anträge hierzu, Beschlussfassung über die Behandlung in
        nichtöffentlicher Sitzung.
     e) Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung.        
     f) Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen.
     g) Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde und über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses.
     h) Unterbrechung der Sitzung für die Einwohnerfragestunde bei Bedarf.
     i) Verhandlung der Tagesordnungspunkte.
     j) Verhandlung von Anfragen und Anregungen.
     k) Schließung der Sitzung. 
 
Begründung:
 
Um einem eventuellen Informationsbedürfnis der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde besser gerecht werden zu können, ist es notwendig, die Einwohnerfragestunde zu einem regelmäßigen, festen Bestandteil im Ablauf der Ratssitzungen zu machen. Durch die Möglichkeit einer Fragestunde als festen Bestandteil im Sitzungsab¬lauf kann einem eventuellen aktuellen Informationsbedürfnis von Einwohnerinnen und Einwohnern schneller und effektiver nachgekommen werden.  
 
Nicht zuletzt vereinfacht sich dadurch das Verfahren, da nach einmaliger Bekanntmachung dieser Regelung eine zusätzliche öffentliche Einladung zu der Fragestunde entfallen kann.  
 
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN  
 
Uwe Heiderich-Willmer
Fraktionssprecher

Antrag Geschäftsordnung Vorlagen

Freitag, 14. Februar 1997 von Uwe He-Wi

Rat der Gemeinde Edewecht
Herrn Bürgermeister zu Jührden
Herrn Gemeindedirektor Iwan
Rathausstr. 7

26188 Edewecht

Edewecht, den 14. Februar 1997

Antrag

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung:

Der Rat möge beschließen, den   2, Abs. 3, Satz 2 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse wie folgt, zu ergänzen: „…, sie müssen dann jedoch spätestens 24 Stunden vor der Sitzung den Ratsmitgliedern vorliegen.“

Der vollständige Wortlaut wäre dann:

„(3) Zu jedem Tagesordnungspunkt soll eine Vorlage bzw. ein Bericht der Verwaltung beigefügt werden, aus dem die Beschlüsse der beteiligten Ratsausschüsse und des Verwaltungsausschusses ersichtlich sind, soweit sie den Ratsmitgliedern nicht bereits bekannt sind. Diese Unterlagen können in Ausnahmefällen nachgereicht werden, sie müssen dann jedoch spätestens 24 Stunden vor der Sitzung den Ratsmitgliedern vorliegen.“

Begründung:

Für ein konstruktives Mitwirken der Ratsmitglieder in den Sitzungen des Rates, des Verwaltungsausschusses und der Ratsausschüsse ist es notwendig, daß sie sich auf diese Sitzungen gründlich vorbereiten können. Das ist jedoch nur möglich, wenn ihnen die dafür notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Aus diesem Grunde sollte den Ratsmitgliedern auch für die Ausnahmefälle im Sinne des § 2 Abs. der Geschäftsordnung eine Vorbereitungszeit von mindestens 24 Stunden zur Verfügung stehen.

Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Uwe Heiderich-Willmer
Fraktionssprecher

Antrag Geschäftsordnung Einwohneranhörung

Freitag, 14. Februar 1997 von Uwe He-Wi

Rat der Gemeinde Edewecht
Herrn Bürgermeister zu Jührden
Herrn Gemeindedirektor Iwan
Rathausstr. 7

26188 Edewecht

Edewecht, den 14. Februar 1997

Antrag

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung:

Der Rat möge beschließen, den   3 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse mit folgendem Absatz zu ergänzen:

„(6) Der Rat kann beschließen, anwesende Sachverständige zum Gegenstand der Beratung anzuhören. Mit einer Mehrheit von Dreivierteln der anwesenden Ratsmitglieder kann er beschließen, anwesende Einwohner/innen ohne Rücksicht auf ihre persönliche Betroffenheit (  26 NGO) zum Gegenstand der Beratung anzuhören.“

Begründung:

Kommunale Selbstverwaltung ist nur in dem Maß demokratisch und konstruktiv, wie sie die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner zulässt. Hierzu gehört auch, die Sachkenntnis und Erfahrungen der Einwohnerinnen und Einwohner mit in die Beratungen einzubeziehen und zu beachten. Die Nutzung der Kompetenz von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie von Sachverständigen für eine Beschlußfassung wird die Akzeptanz der Beschlüsse wesentlich erhöhen.

Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Uwe Heiderich-Willmer
Fraktionssprecher

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