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Edewecht: Krippenpolitik zu Lasten der Kirche

Sonntag, 10. November 2013 von Uwe M.

Bereits im Jahr 2007 hat die Gemeinde Edewecht der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde die Trägerschaft einer Krippe verweigert. Daran hat sich bisher nichts geändert – während in den eigenen kommunalen Kitas zwischenzeitlich vier Krippengruppen eingerichtet wurden. Für eine der drei kirchlichen Einrichtungen blieb lediglich als Brosamen eine altersübergreifende Gruppe, in der Kinder ab 2 Jahren betreut werden.

Mit dem heute von CDU/SPD im Fachausschuss beschlossenen Verwaltungsvorschlag zur Privatisierung des weiteren Krippenausbaus in Form von Großtagespflegestätten wird die Kirchengemeinde auch in den nächsten Jahren kaum eine Chance auf eine Krippe bekommen. Statt in die Zukunft institutioneller Kindertagesstätten anerkannter Träger der Jugendhilfe zu investieren, soll der Bereich der privatwirtschaftlichen Kindertagespflege, der ohnehin in Edewecht schon stark vertreten ist, weiter gefördert werden. Im Gespräch ist, auch einen “Betriebskindergarten” für die Beschäftigten der politischen Gemeinde in derartigen Strukturen zu realisieren. Den kirchlichen Einrichtungen wird lediglich in Aussicht gestellt, bei rückläufigen Kinderzahlen später einmal Kindergartengruppen in Krippengruppen umzuwandeln.

Kurzsichtige Politik – nicht ganz ungewohnt in Edewecht. Im Ergebnis ist das wettbewerbsverzerrender Protektionismus zu Lasten freier Träger –  Subsidiarität sieht anders aus.

GRÜNE: Kinder und Jugendliche nicht zu Sozialfällen machen!

Mittwoch, 26. Juni 2013 von Uwe M.

Gemeinderat löst eigenständigen Jugendausschuss auf

„Gedöns“ – so nannte der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder einst die Politikfelder Jugend, Familie, Frauen, Soziales. Und nun bekommt auch die Gemeinde Edewecht einen Gedöns-Ausschuss: Einen Ausschuss für die offenbar nicht als so zentral angesehenen Bereiche der Politik. Auf Antrag der SPD-Fraktion hat der Rat mehrheitlich gegen die Stimmen der GRÜNEN beschlossen, den Kinder- und Jugendausschuss und den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Senioren zum Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales zu verschmelzen. Hintergrund dürfte die Unzufriedenheit einiger Mitglieder des Sozialausschusses über die geringe Bedeutung dieses Gremiums sein. Der Ausschuss hatte in dieser Wahlperiode erst ein einziges Mal getagt. Aber was denn eigentlich das Kriterium für die Bildung von Ausschüssen: Der Inhalt oder die Sitzungsfrequenz?

Von der beantragten Zusammenlegung geht das falsche Signal aus. Kinder und Jugendliche sind doch nicht die Sozialfälle der Kommunalpolitik. Sie verdienen es, nicht unter der Sozial- und Klientenbrille gesehen zu werden. Sie gehören nicht in einen solchen Sammelausschuss. Kinder- und Jugendpolitik ist ein wesentlicher Gestaltungsbereich kommunaler Politik – auch in Edewecht.

Der Beschluss berücksichtigt nicht, dass der Jugendausschuss ein besonderer Ausschuss ist, für den die Beteiligung weiterer beratender Mitglieder gesetzlich vorgeschrieben ist. Es ist eben kein beliebiger Ausschuss, sondern ein Pflichtausschuss nach § 13 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Völlig unklar ist, was die Fusion für die Tradition der gemeinsamen Sitzungen mit Kindergartenausschuss der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Edewecht bedeutet. Soll die Vertreter der Kirche nur noch zeitweise teilnehmen oder gar nicht mehr? Dürfen sie alle Themen mitdiskutieren oder nur die aus dem Kinder- und Jugendbereich? Diese Frage stellt sich auch für die weiteren berufenen Mitglieder aus dem bisherigen Kinder- und Jugendausschuss und dem Sozialausschuss, in dem Vertreter des Seniorenbeirates und des Behindertenbeirates mitgewirkt haben. Diskutieren fortan Jugendexperten über Seniorenthemen, Seniorenvertreter dafür über die kommunale Jugendpflege?

Den Initiatoren scheinen diese Fragen egal zu sein. Zu befürchten ist, dass die schon bisher fehlende Geduld im Jugendausschuss, Themen intensiv zu diskutieren, bei einigen Mitgliedern noch weiter strapaziert wird: Müssen Jugendthemen fortan im Eiltempo besprochen werden, um die Bereiche Familie, Senioren, Frauen und Soziales auch zum Zuge kommen zu lassen?

Hier regiert Pragmatik statt Konzept. Erprobt hat das die Bürgermeisterin bereits im letzten Sozialausschuss, in dem sie zwei Tagesordnungspunkte beraten ließ, die eindeutig in den Jugendausschuss gehörten. Die verbrieften Beteiligungsrechte der beratenden Mitglieder des Kinder- und Jugendausschusses wurden so unterlaufen. Ignoranz, Beliebigkeit und Chaos im Verwaltungshandeln? Nein, wies die Bürgermeisterin im Rat die Vorwürfe der GRÜNEN zurück. Diese Themen hätten gar nicht im Fachausschuss, sondern auch direkt nichtöffentlich im Verwaltungsausschuss diskutiert werden können, rechtfertigte sie sich. Auch eine Form von Bürgernähe und Transparenz: Offenbar muss man dankbar sein, dass Themen in Edewecht überhaupt noch öffentlich verhandelt werden – egal in welchem Ausschuss.

Letztlich führt die Fusion zu einer weiteren Schwächung der Jugendpflege bei gleichzeitiger Stärkung des Familienbüros. Sicherlich macht das Familienbüro eine gute Arbeit. Aber häufig verschwimmen doch die Grenzen der Zuständigkeit für den Bereich der Kinder- und Jugendpolitik. Kinder und Jugendliche sind eben nicht primär unter dem Aspekt der Familienpolitik wahrzunehmen – sie sind eigenständige Subjekte kommunalpolitischen Handelns.

Es sollte uns zu denken geben, dass es offenbar im Bereich Soziales, Frauen, Familie und Senioren zu wenige Themen gibt, die in der Vergangenheit eine Diskussion im Fachausschuss erfordert haben. Immerhin haben wir eine Gleichstellungsbeauftragte in der Gemeinde, immerhin haben wir ein Familienbüro. Und sicherlich wäre es auch sinnvoll gewesen, wenn die Bürgermeisterin über die prekäre Finanzsituation des gemeindlichen Alten- und Pflegeheims im Sozialausschuss berichtet hätte.

Wenn von der Mehrheit eine Verschlankung der Ausschüsse gewünscht wird: Warum dann nicht z. B. die Bereiche Bau, Straßen und Wege sowie Landwirtschaft und Umwelt in einem Planungsausschuss zusammenfassen? Auch die Fusion des Schulausschusses mit dem Kinder- und Jugendausschuss wäre sinnvoll – solche Reformen wären auch inhaltlich begründet. Die GRÜNEN haben vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um über Neuordnung der Ausschüsse nachzudenken.

Die Mehrheit aber wollte soweit nicht gehen. „Die anderen Gemeinden haben den Bereich Jugend und Soziales auch zusammengelegt“, rechtfertigte der neue Fraktionsvorsitzende der CDU Jörg Brunßen die Zustimmung seiner Partei. Ein wirklich schlagendes Argument, das jedes weitere Nachdenken entbehrlich macht: „Die anderen machen das auch.“ Da freuen wir uns schon jetzt auf die weiteren Debatten im Rat. Dem neu gebildeten Ausschuss gehören elf Ratsmitglieder an, dazu kommen bis zu drei beratende Mitglieder aus dem Bereich Kinder und Jugend, zwei Vertreter des Seniorenbeirates und zwei Vertreter des Behindertenbeirates. Der Kommunalverfassung entspricht diese Zusammensetzung nicht: Laut § 71 sollen mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sein – eine Regelung, die die Verwaltung bei der Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes offenbar übersehen hatte. Allerdings kann von dieser Norm begründet abgewichen werden – und eine Begründung wird sicherlich nachgeliefert. Es bleibt auch so ein Riesenausschuss mit mehr als 25 Personen am Sitzungstisch. Ob das der inhaltlichen Arbeit wirklich zuträglich ist, muss sich erst noch erweisen.

Kinder und Jugendliche sind jedenfalls nicht mehr im Fokus der Politik. Sie sind nur noch ein Thema neben vielen anderen. Schade.

Die logische Sekunde: GRÜNE verlieren den stellvertretenden Bürgermeister

Freitag, 10. Mai 2013 von Uwe M.

Anfang April hatte die CDU die Zusammenarbeit mit den GRÜNEN im Edewechter Gemeinderat aufkündigt – in der Ratssitzung am 6. Mai 2013 wurde dieser Bruch nun auch formal vollzogen. Durch die neuen Mehrheitsverhältnisse im Rat mussten die Ausschüsse neu besetzt werden. Auf Drängen der Gemeindeverwaltung wurden auch die beiden stellvertretenden Bürgermeister neu gewählt. Damit verlor der bisherige GRÜNE Stellvertreter Uwe Martens nach 18 Monaten sein Amt. War dies zwingend? Wir versuchen hier die Hintergründe ein wenig zu beleuchten.

Uwe Martens hatte im Vorfeld erklärt, das Amt gern weiterhin ausüben zu wollen, wenn auf ein erneutes Wahlverfahren verzichtet würde. Für eine Neuwahl würde er jedoch nicht zur Verfügung stehen. Dabei hatten die CDU und die SPD zugesichert, einen dritten Stellvertreterposten zu schaffen und Uwe Martens erneut zu wählen. Für ihn kam das nicht in Frage. Starrköpfigkeit? Oder gibt es dafür gute Gründe?

Uwe Martens

„Ich bin vor 18 Monaten mit einem klaren politischen Gestaltungswillen einer Mehrheitsgruppe zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt worden“, erläutert Uwe Martens. „Mit der Aufkündigung dieser Mehrheit verändert sich auch die politische Bedeutung dieses Amtes. Bisher war ich zusammen mit meinem Kollegen Jörg Brunßen von der CDU als stellvertretender Bürgermeister auch Botschafter der Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat“, so Martens. Diese politische Komponente gehe durch die Neuwahl jedoch verloren. Die Stellvertreter seien zukünftig eben doch nur noch „Frühstücksbürgermeister“, die über die rein repräsentative Vertretung der Bürgermeisterin bei Jubiläen und Veranstaltungen keine Bedeutung mehr hätten, führt er weiter aus.

Auch Uwe Martens weiß natürlich, dass rein formal schon die Kommunalverfassung das Stellvertreteramt auf reine Repräsentationsaufgaben beschränkt. „Tatächlich hat das Amt aber spürbar auch eine politische Bedeutung, wenn es klare Mehrheitsverhältnisse im Rat gibt und die Mehrheitsfraktionen auch etwas bewegen wollen. Natürlich sind die Stellvertreter in ihrem Amt überparteilich und für alle Bürgerinnen und Bürger da – aber eben doch auf der Grundlage einer Wahl und einer Mehrheitsentscheidung. In Gesprächen und Begegnungen war das immer wieder spürbar: Wir wurden auch als Vertreter der politschen Mehrheit angesprochen.“

Aber warum lässt er sich dann nicht zum dritten Stellvertreter wählen – auch um zu zeigen, dass die GRÜNEN im Rat eine große politische Bedeutung haben? Eine Neuwahl, so Martens, wäre eben nicht auf der Basis eines gemeinsamen politischen Gestaltungswillens geschehen, sondern als großzügige Geste der beiden großen Fraktionen CDU und SPD, die beide jeweils 13 Sitze im Rat haben (die GRÜNEN haben 5 Mandate). Bürgermeister allein aus Gnaden der großen Fraktionen zu sein – das kommt für ihn nicht in Frage. Darum hat er auf eine Kandidatur verzichtet.

Rechtlich ist diese Entscheidung zur Neuwahl der Stellvertreter der Bürgermeisterin ohnehin umstritten. Die Verwaltungsspitze beharrt auf ihrer Auffassung, dass durch den Bruch der Gruppe CDU/GRÜNE auch der Verwaltungsausschuss neu gebildet werden muss. Alle bisherigen Mitglieder dieses Ausschusses, so die Position der Bürgermeisterin, verlieren damit für eine „logische Sekunde“ ihren Sitz im VA, bevor sie von ihren Fraktionen wieder neu als Mitglieder benannt werden. Da die Mitgliedschaft im VA Voraussetzung für die Wahl zum stellvertretenden Bürgermeister ist, verlieren auf diese Weise auch die bisherigen Stellvertreter ihre Ämter.

Diese Rechtsauffassung wird aber keinesfalls einheitlich vertreten: Namhafte Kommentare zur Kommunalverfassung halten die Neuwahl eben gerade nicht für erforderlich.

Dafür gibt es zwei wichtige Argumente. Zum einen wird der Verwaltungsausschuss nicht komplett neu gebildet, sondern nur neu besetzt. Die Größe des Ausschusses darf z.B. in diesem Zusammenhang nicht verändert werden. Lediglich die Mitglieder werden neu benannt – und wer bisher Mitglied war und weiterhin bleiben soll, für den ändert ich nichts. Die „logische Sekunde“ greift hier nicht.

Zum anderen gilt für den Verwaltungsausschuss die Fortführungsregelung – dieser Ausschuss bleibt sogar nach Ende einer Wahlperiode oder bei der Auflösung des Rates im Amt, bis ein neuer VA gebildet wird. Der VA ist nämlich ein entscheidendes Beschlussorgan der Gemeinde, der die Handlungsfähigkeit erhält, falls es keinen Gemeinderat gibt. Die Bürgermeisterin allein darf keine wichtigen oder grundsätzlichen Entscheidungen treffen. Wenn aber für den VA die Fortführung gilt, dann kann die logische Sekunde hier gar nicht existieren.

Anstecker stv. BGM Uwe Martens

Die GRÜNE Fraktion hatte auf diese Rechtsauffassung hingewiesen und vorgeschlagen, keine Neuwahl der stellvertretenden Bürgermeister vorzunehmen, sondern lediglich eine Nachwahl für den bisherigen anderen Amtsinhaber Jörg Brunßen (CDU), der seinen Rücktritt erklärt hatte. SPD und CDU hatten zwar Verständnis für die Haltung der GRÜNEN geäußert, sich dann aber doch nicht für den Verzicht auf eine komplette Neuwahl eingesetzt.

Auch in Zukunft gibt es zwei gleichberechtigte Stellvertreter der Bürgermeisterin. Der Ablauf der Wahl im Gemeinderat am vergangenen Montag war durchaus ungewöhnlich: Die CDU als Fraktion mit den meisten Wählerstimmen ließ der kleineren SPD den Vortritt. So wurde zunächst Hans Fittje (SPD) zum Stellvertreter gewählt, bevor dann in einem zweiten Wahlverfahren Wolfgang Seeger für die CDU folgte. War das ein Zeichen für die geplante enge Zusammenarbeit der beiden großen Fraktionen – oder hat die CDU-Fraktion einfach alle Gestaltungsansprüche aufgegeben? Oder sollen die beiden neuen Stellvertreter eben tatsächlich nur Frühstücksbürgermeister sein?

Palmöl, Vollampeln und fairer Wahlkampf

Samstag, 07. Mai 2011 von Uwe M.

Nicht nur die bevorstehende Kommunalwahl, sondern auch einige weitere Themen standen auf der Tagesordnung des Ortsverbandes von Bündnis 90 / Die Grünen am 27. April 2011 in Friedrichsfehn.

Hergen Erhardt berichtete vom letzten Stand der Vorbereitungen der „Grünen Landpartie“ am 3. Mai, zu der sechs Mitglieder der Landtagsfraktion ins Ammerland kommen werden. Hergen hat federführend die Moorexkursion vorbereitet (einen ausführlichen Bericht gibt es hier).

Nach wie vor kritisch sehen die Grünen die Nutzung von Palmöl für das Blockheizkraftwerk am Edewechter Schwimmbad. Die Grünen haben bei der Inbetriebnahme einen Beschluss durchgesetzt, der den Betreiber zur Verwendung von zertifiziertem Palmöl verpflichtet, sobald es zertifizierte Produkte am Markt gibt. Dieser Beschluss bezog sich sowohl auf ökologische als auch auf soziale Standards. Mittlerweile gibt es zertifiziertes Palmöl aus nachhaltiger Produktion aus Malaysia. Es ist aber unklar, ob auch soziale Standards eingehalten werden. Die Ratsfraktion hat dazu eine Anfrage gestellt. Der OV sprach sich dafür aus, die grüne Bundestagsfraktion aufzufordern, sich für ein Zertifizierungsverfahren einzusetzen, das auch soziale Standards in der Produktion berücksichtigt (z.B. Verzicht auf Kinderarbeit, Verzicht auf Lohnsklaverei).

Ein eher lokales Thema ist die Verkehrssituation in Friedrichsfehn. Die Ratsfraktion berichtete von einem Antrag zur Erarbeitung eines umfassenden Verkehrsentwicklungskonzeptes für den Ort. Es ist keineswegs eindeutig, dass die von einigen Friedrichsfehnern geforderte Vollampel an der Kreuzung Dorfstraße wirklich zur Lösung der Probleme beiträgt. Der Verkehr im Ort, insbesondere auch in den Wohnvierteln müsste genauer erhoben werden, um zu einer differenzierten Beurteilung zu kommen. Friedrichsfehner Bürger, die an der Sitzung des Ortsverbandes teilnahmen, sprachen sich für den Bau von Kreiseln zur Verkehrsregulierung aus. Es wurde deutlich, dass ein umfassendes Gutachten eine Voraussetzung ist, um für Friedrichsfehn ein dauerhaft tragfähiges Verkehrskonzept zu entwickeln.

Im Rahmen des Kommunalwahlkampfes will der Ortsverband eine Radtour durch die Gemeinde veranstalten, um sich gemeinsam einen Eindruck von der Verkehrssituation für Radfahrer/innen zu machen. Ähnlich wie andere Kommunen solle sich Edewecht darum kümmern, das Radfahren attraktiver zu machen, indem die Verkehrsbedingungen für Zweiräder verbessert werden.

Für die heiße Phase des Wahlkampfes sind wieder Stände vor Supermärkten in Edewecht und Friedrichsfehn geplant. Das Wahlprogramm soll als Flyer zur Verfügung stehen, außerdem wird noch geprüft, ob und wie der OV einen LÖWENZAHN zur Wahl herausbringen wird. Die Abstimmung der Kandidat/innen-Listen für die Gemeinderats- und Kreistagswahl soll im Mai erfolgen. Für den Kreistag muss erstmals eine gemeinsame Liste mit Bad Zwischenahn aufgestellt werden – vor fünf Jahren bildete Edewecht noch gemeinsam mit Apen einen Wahlkreis. Die Aufstellung der Kreisliste für unseren Wahlbezirk soll in einer gemeinsamen Sitzung mit dem OV Bad Zwischenahn im Juni erfolgen.

Im Februar hatten sich Vertreter der Grünen mit Vertreterinnen der anderen Parteien in Edewecht zusammengesetzt, um über eine gemeinsame Erklärung zum Wahlkampf zu beraten. Die Grünen hatten eine solche Erklärung angeregt, um nach den Vorkommnissen bei der letzten Wahl, über die immer noch vor Gericht verhandelt wird, für einen fairen Wahlkampf zu sorgen. Dazu sollte eine Art Selbstverpflichtung erklärt werden, die insbesondere das Verhalten von Kandidat/innen bei der Briefwahl zu reglementieren. Hier war es damals zu Regelverstößen gekommen, weil Kandidatinnen Wähler/innen bei der Stimmabgabe unterstützt hatten. Die gemeinsame Erklärung sollte zudem auch beinhalten, dass die Edewechter Parteien das Plakatieren während des Kommunalwahlkampfes stark einschränken. Leider waren einige Parteien nicht bereit, bezüglich des Themas Briefwahl eindeutige Formulierungen zu unterschreiben – sie wollten lediglich eine allgemeine Erklärung abgeben, dass der Wahlkampf fair geführt werden solle. Der grüne Ortsverband bedauert diese sehr und hat beschlossen, angesichts dieser Haltung eine gemeinsame Erklärung zum Wahlkampf nicht weiter zu verfolgen. Die Grünen stehen wir schon immer für einen fairen Wahlkampf ohne Manipulation von Briefwähler/innen. Und wir werden auch in diesem Jahr so sparsam plakatieren, wie wir das seit Jahren – als einzige Partei in Edewecht – getan haben. Auch ohne Erklärung.

Die nächste OV-Sitzung findet am 24. Mai in Friedrichsfehn statt.

GRÜNE: Keine Empfehlung für die Bürgermeisterwahl

Montag, 17. September 2001 von Uwe M.

Bedingungen für kleine Ratsfraktionen verbessern

Auch kleine Fraktionen sollen im zukünftigen Gemeinderat ein Stimmrecht in den Ausschüssen erhalten und deren Mitwirkungsbedingungen damit verbessert werden, fordern die Ratsfraktion und der Ortsverbandsvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Edewecht nach einer gemeinsamen Sitzung am Sonntagabend. Sie appellierten an die großen Parteien, den Weg für diese in früheren Ratsperioden selbstverständliche Regelung frei zu machen. Vor fünf Jahren hatten die übrigen Parteien einen entsprechenden Antrag der GRÜNEN abgelehnt, so dass deren zweiköpfige Fraktion in den Ausschüssen nur beratend mitwirken konnte.

In einer Bewertung der Ergebnisse der Gemeinderatswahl zeigten sich die GRÜNEN zufrieden, auch wenn die erhofften Zuwächse ausgeblieben sind. „Wir werden als Fraktion auch in den nächsten fünf Jahren unsere erfolgreiche Arbeit fortsetzen können“, sagte Ratsmitglied Uwe Martens. „CDU und SPD sollten jetzt so fair sein, allen Parteien die gleichen Mitwirkungsrechte im Rat einzuräumen.“

Eine Empfehlung für die Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters am kommenden Sonntag werden die GRÜNEN nicht abgeben. „Wir maßen uns nicht an, die Stimmen von GRÜNEN WählerInnen zu verteilen. Diese Entscheidung lassen sich die mündigen WählerInnen ohnehin nicht vorschreiben“, heißt es dazu in einer Erklärung. Perspektiven einer zukünftigen Kooperation mit einer anderen Partei haben sich bisher nicht ergeben. „In den letzten Tagen sind die anderen Parteien noch nicht an uns herangetreten, um mit uns über eine inhaltliche Zusammenarbeit zu sprechen,“ stellte Uwe Martens heraus.

Edewecht: Zwischenstation zwischen Peking und Südafrika

Donnerstag, 30. August 2001 von Uwe M.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin diskutiert in Edewecht mit Gymnasiasten

Eine besondere Unterrichtsstunde erlebten die Schülerinnen und Schüler des Leistungskurses im Fach Politik am Gymnasium Edewecht Bad Zwischenahn am Donnerstag im Edewechter Rathaus. Rund anderthalb Stunden diskutierte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis90/Die Grünen) mit den angehenden Abiturienten. Trittin war auf

Jüregen Trittin in Edewecht

Jüregen Trittin in Edewecht

Einladung des Bürgermeisterkandidaten Jochen Gerdes nach Edewecht gekommen. „ Edewecht – Zwischenstation zwischen Peking und Südafrika,“ meinte ein Teilnehmer in Anspielung auf das umfangreiche Reiseprogramm des grünen Umweltministers.

 

Der scheidende Bürgermeister Heinz zu Jührden (CDU), hatte den prominenten Gast aus Berlin im Namen der Gemeinde Edewecht begrüßt. Die umfangreiche Fragenpalette der sich Trittin stellte, drehte sich um das 3-Liter-Auto, die Nutzung der Windenergie und die globalen Folgen der Klimaveränderung. Gute Vorbereitung ließen auch die Fragen zu Brennstoffzelle, Ökosteuer oder die Verwendung von Biomasse erkennen.

Trittin diskutiert mit Schülern des Gymnasiums Bad Zwischewnahn/ Edewecht

Trittin diskutiert mit Schülern des Gymnasiums Bad Zwischewnahn/ Edewecht

Es mache ihm Spaß mit jungen Menschen über Zukunftsfragen zu sprechen sagte der Grüne. In lockerer Runde gestand er, dass ihn einige Schülerfragen ein wenig ins Schwitzen gebracht hätten.

Trittin rief zu einem Wandel in der Klimapolitik auf. Bereits jetzt koste die notwendige Deicherhöhung in Schleswig Holstein 500 Millionen Mark. Insbesondere arme Länder wie Bangladesh seien nicht in der Lage, die notwendigen Kosten für den Schutz der Menschen aufzubringen erläuterte der Umweltpolitiker, auf Fragen zu globalen Folgen der Umweltzerstörung.

Er sei froh, dass auf dem Klimagipfel in Bonn überhaupt ein Kompromiss erreicht wurde – auch wenn er sich mehr gewünscht hätte, betonte der Gast aus Berlin.

GRÜNE: Keine Zustimmung zur „Turbo-Pensionierung“

Mittwoch, 20. Juni 2001 von Uwe M.

Entscheidung über Antrag des Gemeindedirektors nicht unter Zeitdruck treffen

Die Edewechter GRÜNEN werden der Versetzung von Gemeindedirektor Iwan in den Ruhestand zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen. Wie Ratsmitglied Uwe Martens erklärte, sollte zunächst einmal abgewartet werden, ob eine fortgesetzte Heilbehandlung nicht doch zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit führe. Angesichts der kurzen Frist von zwei Wochen seit Einreichung der Antrags von Iwan könne eine verlässliche Heilungsprognose gegenwärtig kaum getroffen werden.

„Eine Turbo-Pensionierung im Schnellverfahren können wir auch aus Gründen der Gleichbehandlung nicht hinnehmen,“ so Martens weiter. „Eine umfassende Untersuchung kostet Zeit – diese Erfahrung machen auch alle anderen Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen oder müssen.“ Es müsse geprüft werden, ob Iwan wirklich dienstunfähig sei oder ihm auf diese Weise aus politischen Gründen der „goldene Handschlag“ ermöglicht werden solle – immerhin gehe es um Ruhestandsbezüge in erheblicher Höhe. Die GRÜNEN kündigten an, gegebenenfalls die Einholung eines zweiten fachärztlichen Gutachtens zu beantragen.

Kostenlose Busbeförderung für Kindergärten beibehalten

Mittwoch, 11. April 2001 von Uwe M.

Grüne lehnen Vorschläge der CDU ab – Gespräche mit Eltern längst verabredet

Als „Missgriff“ bezeichnet Uwe Martens von den Edewechter GRÜNEN den Vorschlag der CDU, den betroffenen Familien die Busbeförderung zu den Kindergärten in Rechnung zu stellen. Statt auf diese Weise durch verdeckte Kostenerhöhung den schleichenden Ausstieg aus der Busbeförderung zu vollziehen, solle die CDU-Fraktion besser die sehr maßvollen Erhöhungsvorschläge der Verwaltung mittragen, fordert Martens.

Offenbar setze die CDU darauf, die Elternschaft zu spalten. Es werde der Eindruck erweckt, die Eltern, die weiter als drei Kilometer von einem Kindergarten entfernt wohnen, seien an der notwendigen Erhöhung der Beiträge schuld. Dabei habe die CDU jahrelang verhindert, mehr wohnortnahe Kindergärten im Gemeindegebiet einzurichten und dies auch mit der existierenden kostenlosen Beförderung begründet. Insofern sei es sinnvoll, an dem bisherigen Prinzip der Finanzierung durch die Gemeinde festzuhalten, heißt es in einer Erklärung der GRÜNEN Ratsfraktion, zumal eine pauschale Beteiligung an den Transportkosten ohne Rücksicht auf das Familieneinkommen auch sozial ungerecht sei.

„Gerade die aktuelle Bildungsdiskussion hat uns die Bedeutung der Kindergärten vor Augen geführt“, macht Uwe Martens deutlich. „Wir müssen darum alles daran setzen, dass möglichst viele Kinder unsere Einrichtungen besuchen.“ Auch aus ökologischen Gründen sei der CDU-Vorschlag nicht sinnvoll: vermehrt werden Eltern ihre Kinder mit dem eigenen Pkw transportieren. Das belaste die Umwelt zusätzlich und verschlimmere die Verkehrssituation an den Kindergärten. Die GRÜNEN vermuten zudem, dass der erhöhte Verwaltungsaufwand zur Berechnung der Kostenbeteiligung einen großen Teil der Einnahmen wieder verschlingt.

„Verwundert hat uns der Hinweis, die CDU werde jetzt das Gespräch mit den Kindergarteneltern suchen“, so Martens. „ Ein gemeinsames Gespräch zwischen den Eltern und Vertretern aller Fraktionen wurde schließlich bereits in der letzten Ausschusssitzung vereinbart.“

Haushaltsdefizit in Edewecht: Kein Geld für Wahlgeschenke

Sonntag, 01. April 2001 von Uwe M.

Ausgerechnet im Wahljahr gerät der Etat aus den Fugen – Schwere Hypothek für Lüers

Jahrelang wurde CDU-Bürgermeister zu Jührden nicht müde, die vorbildliche Haushaltführung in Edewecht als Verdienst seiner Politik herauszustellen. Seit vielen Jahren muss Edewecht keine Kredite mehr aufnehmen (abgesehen von Darlehen zur Schulbaufinanzierung); die expansive Baulandvermarktung hat der Gemeinde hohe Einnahmen gebracht, mit denen Infrastrukturmaßnahmen finanziert wurden.

Doch jetzt scheint diese Entwicklung über Nacht zu Ende gegangen zu sein. Zwar wurde noch vor einem Monat der diesjährige Haushaltsplan verabschiedet – nicht ganz so optimistisch wie im letzten Jahr, aber immerhin noch mit deutlich positiven Ansätzen – nun ist er nur noch Makulatur.

Gerade im Wahljahr hatte die CDU noch einmal kräftig in den Sack mit den Wahlgeschenken greifen wollen – und dabei offenbar daneben gelangt. So stellt sich jetzt heraus, dass das neue Hallenbad ca. 1 Mio. DM teurer wird als geplant. Auch andere Baumaßnahmen fallen teurer aus als ursprünglich gedacht. Wirklich unvermutet? Tatsächlich ist es in Edewecht üblich geworden, Kosten „zu deckeln“: nicht die notwendigen Mittel für Maßnahmen werden bereitgestellt, sondern eine meistens darunter liegende Summe, die die CDU für vertretbar hält. „Für das Geld muss das gehen“, heißt es dann. Regelmäßig geht diese Rechnung nicht auf. Aber die notwendigen Aufstockungen werden meist nicht lauthals, sondern klammheimlich beschlossen, und dann sind alle zufrieden.

Beim Hallenbad allerdings fällt das Defizit größer aus. Von vornherein wurden bestimmte notwendige Investitionen gar nicht erst in die Bausumme eingerechnet, um die von der Politik gesetzte Summe von 8,5 Mio. DM halten zu können. Unvorhergesehene Maßnahmen im Vollzug des Neubaus waren bei dem knapp kalkulierten Budget nicht unterzubringen. Und so entsteht ein großes Finanzloch.

Ein Skandal ist, dass der Gemeinderat viel zu spät informiert wurde. War die Entwicklung wirklich so unvorhersehbar? Oder hatte man gehofft, noch Wege zur Finanzierung zu finden? Die Öffentlichkeit hat bis heute nicht erfahren, wie es derzeit in der Gemeindekasse aussieht.

Neben den Kostensteigerungen gibt es noch andere Sorgen. So wurde für mehr als 1 Mio. DM das alte Volksbank-Gebäude erworben – aber der Plan zur Finanzierung dieser Investition geht nicht auf. So soll das Wohnhaus neben der alten Bank teuer verkauft werden (Mindestgebot 320.000 DM), aber die Nachfrage scheint sich nicht so zu entwickeln. Auch der Verkauf des alten Jugendzentrums zur Finanzierung ist auf Eis gelegt. Wollte man das Jugendzentrum zukünftig im Bankgebäude unterbringen, wären dazu etliche 100.000 DM erforderlich. Dieses Geld hat Edewecht zurzeit nicht. Überhaupt liegt die Zukunft des „Hauses der Begegnung“ noch im Nebel. Denn zunächst einmal müsste in das Gebäude investiert werden, um dort ein Begegnungszentrum einrichten zu können.

Die zu erwartenden Steuermindereinnahmen durch BSE-Krise und MKS machen die Situation nicht einfacher. Zudem hat sich auch die Nachfrage nach Baugrundstücken beruhigt. Man darf gespannt sein, wie der im Juni vorzulegende 1. Nachtragshaushalt aussehen wird. Vermutlich wird man in Edewecht in der nächsten Zeit auf alle Investitionen verzichten müssen, die nicht zwingend erforderlich sind. Was wird aus den Schulerweiterungen, aus den Sportplätzen Wildenloh und Friedrichsfehn, der Sportanlage in Edewecht?

Dies alles ist eine schwere Hypothek für den Kommunalwahlkampf der CDU. Wollte sie doch mit Gemeindekämmerer Manfred Lüers den Garanten für solide Finanzpolitik Bürgermeisterkandidaten auf ein besonderes Zugpferd setzen. Nun wird Lüers die drohende Finanzmisere vertreten müssen – für die er als Kämmerer ein gutes Stück Verantwortung trägt. Sollte sich zudem herausstellen, dass Bürgermeister und Verwaltung bereits bei der Verabschiedung des Haushaltes in der Ratssitzung im Februar von den drohenden Defiziten wussten, wäre Edewecht um einen Skandal reicher.

Volksbank ist Anwalts Liebling

Mittwoch, 21. Februar 2001 von Uwe M.

Auseinandersetzung um Parkplatzverkauf eskaliert – Bank beauftragt Rechtsanwalt – GRÜNEN zum Widerruf aufgefordert

Dabei hatte alles ganz harmlos angefangen: Als der Plan der CDU laut wurde, das alte Volksbankgebäude zu kaufen, äußerte der Ratsherr der Edewechter GRÜNEN Uwe Martens in einer Pressemeldung einen Verdacht. Den Verdacht nämlich, die Volksbank habe vielleicht im November letzten Jahres den Investor zum Kauf der Parkplatzflächen noch gar nicht so sicher an der Angel gehabt, wie sie es der Gemeinde gegenüber geäußert hat – vielleicht, so die Mutmaßung, um einen möglichst hohen Preis für die Fläche zu erzielen. Diese Äußerung in der Pressemeldung wurde dummerweise von der NWZ verfälscht wiedergegeben – und das

Erst sollten nur die Parkflächen von der Gemeinde erworben werden - jetzt wird auch das Gebäude übernommen, um hier ein "Haus der Begegnung" einzurichten.

Erst sollten nur die Parkflächen von der Gemeinde erworben werden - jetzt wird auch das Gebäude übernommen, um hier ein "Haus der Begegnung" einzurichten.

passte der Volksbank ganz und gar nicht. Außerdem hatte Martens behauptet, die Gemeinde habe den Platz gekauft – in Wahrheit aber hatte der Rat dem Kaufangebot der Volksbank lediglich zugestimmt.

Erst sollten nur die Parkflächen von der Gemeinde erworben werden – jetzt wird auch das Gebäude übernommen, um hier ein „Haus der Begegnung“ einzurichten.

In einem Telefonat mit Uwe Martens Anfang Februar legte ein Vorstandsmitglied der Volksbank ausdrücklich Wert auf die Feststellung, die Gemeinde habe den Parkplatz zu keinem Zeitpunkt gekauft. Diese Ansicht hat die GRÜNEN sehr verwundert – schließlich war es die Volksbank, die der Gemeinde das Kaufangebot unterbreitet hatte. Sollte das doch alles nur eine Finte gewesen sein? Die Haltung der Volksbank gibt hier Rätsel auf. Zumal, wie sich hinterher herausstellte, der Parkplatz Anfang Februar bereits so gut wie gekauft war – von der Gemeinde, die den Vertrag vorbehaltlich der Zustimmung des Rates am 27. Januar unterzeichnet hat.

Die Volksbank drängte Uwe Martens telefonisch, den Bericht, der in der NWZ zu diesem Thema erschienen war, richtigzustellen. Mit dem Hinweis darauf, dass er keinen Einfluss auf die Berichterstattung der Zeitung habe, wies Martens dieses Ansinnen zurück. Aber die Volksbank ließ nicht locker. Sie beauftragte eine Oldenburger Anwaltskanzlei, den GRÜNEN zu einem Widerruf aufzufordern – bis zum 5. März 2001, 12 Uhr. Wie in Zeiten der Inquisition.

Es ist schon erstaunlich, mit welcher Energie sich die Volksbank dieser Frage (und den GRÜNEN!) widmet. Es muss doch einen Grund haben, dass dieses Kreditinstitut unnötig Geld auszugeben bereit ist zur Klärung von Fragen, die schon längst geklärt sind oder die niemanden mehr interessieren. Dem Anwalt ist kaum ein Vorwurf zu machen – der ist natürlich dankbar für jeden Auftrag. Vielleicht kommt im Laufe der nächsten Wochen ein wenig mehr Klarheit in die Sache.

Martens hat natürlich nicht widerrufen. Er hat dem Anwalt in einem 5-seitigen Schreiben dargelegt, warum diese Attacke der Volksbank sowohl der Sache als auch dem Stil nach überflüssig war – oder zumindest doch dem falschen Adressaten gilt.

Natürlich sollen Sie sich selbst ein Bild von der Angelegenheit machen können. Darum dokumentieren wir auf unserer Website:

Pressemitteilung vom 27. Januar 2001:

„Haus der Begegnung“ für Edewecht:
GRÜNE freuen sich über die geplante Verwirklichung ihrer Vorschläge
Kritik an Volksbank und Kämmerer Lüers – Jugendzentrum nicht aufgeben

Die GRÜNEN sind erfreut über den Vorschlag der CDU/FDP, in dem ehemaligen Volksbank-Gebäude in Edewecht ein „Haus der Begegnung“ einzurichten. Allerdings sei diese Idee keineswegs neu, merkt die Ratsfraktion in einer Presseerklärung an. Bereits vor Jahren hatten die GRÜNEN ein solches Zentrum für Edewecht angeregt – zunächst für das Haus Orth, später für den alten Bahnhof. In beiden Fällen hatte die Mehrheitsfraktion abgelehnt. „Es ist schön, dass die CDU nun doch auf unsere Vorschläge eingeht“, kommentiert Ratsherr Uwe Martens von den GRÜNEN den jüngsten Vorstoß des CDU-Bürgermeisters.

Die GRÜNEN weisen jedoch darauf hin, dass das eigenständige Jugendzentrum in Edewecht erhalten bleiben müsse. „Jugendliche sollten auch zukünftig die Möglichkeit haben, sich in einem eigenen Haus ungestört zu treffen“, fordert Martens. Die Renovierung des Jugendzentrums sei in jedem Fall notwendig. Im Haus der Begegnung seien allerdings ergänzende Räumlichkeiten für die Jugendarbeit denkbar, auch um den Dialog zwischen Jung und Alt zu fördern. Uwe Martens schlägt etwa die Einrichtung eines generationenübergreifenden Internetcafés vor.

Kritik übt Martens an dem Verhalten der Volksbank. So habe die Gemeinde im Dezember in aller Eile den Parkplatz an der alten Volksbank für viel Geld gekauft, weil die Bank gedroht hatte, den Bereich an einen privaten Investor abzugeben. „Nun scheint sich herauszustellen, dass es diesen Investor noch gar nicht definitiv gegeben hat“, vermutet der GRÜNE Ratsherr. „Offenbar wurde der Gemeinderat getäuscht.“ Begründet hatte die CDU und die Verwaltung den Ankauf übrigens mit dem Wunsch, auch zukünftig auf diesem Platz den Weihnachtsmarkt durchführen zu können – die gleiche Begründung dient jetzt auch zum Ankauf des Gebäudes.

Nach diesen Erfahrungen sei Vorsicht angebracht, damit mit der Volksbank nicht ein überhöhter Kaufpreis ausgehandelt werde. Diese Aktion werfe zudem ein schlechtes Licht auf den Gemeindekämmerer und CDU-Bürgermeisterkandidaten Manfred Lüers, der sicherlich durch seine Funktion im Aufsichtsrat der Volksbank mehr wusste als er verraten habe. Lüers solle klar benennen, wessen Interessen er in diesen Entscheidungen vertrete, fordert Martens.


Das Schreiben des Volksbank-Anwalts im „Parkplatzstreit“
Dokumentation des Wortlautes

(Personennamen wurden unkenntlich gemacht)

19. Februar 2001

Verleumdung

Sehr geehrter Herr Martens,

unter Bezugnahme auf die beigefügte Vollmacht zeige ich die Vertretung der Volksbank Ammerland-Süd eG mit Sitz in Edewecht an.

In der Nordwest-Zeitung vom 31. Januar 2001 haben Sie unter dem Artikel mit der Überschrift ,Grüne: Das Jugendzentrum nicht aufgeben“ Frau …, eine Mitarbeiterin der Nordwest-Zeitung, zum Abdrucken bestimmter Äußerungen veranlaßt, auf die ich im folgenden eingehe.

Sie haben It. NWZ Kritik am Verhalten der Volksbank-Vertreter geübt. Dieses ist grundsätzlich nicht unzulässig. Im vorliegenden Fall haben Sie jedoch wahrheitswidrig und wider besseres Wissen in Ihrer Eigenschaft als Ratsmitglied behauptet, im Dezember 2000 habe die Gemeinde in aller Eile den Parkplatz bei der alten Volksbank gekauft. Sie wußten zum Zeitpunkt Ihrer Äußerung, daß der Parkplatz der alten Volksbank zwar gehörte, ein Verkauf an die Gemeinde jedoch erst am 27. Januar 2001 beurkundet wurde.

Sie haben des weiteren behauptet, daß es einen privaten Investor „anscheinend gar nicht gebe, offenbar sei der Gemeinderat getäuscht worden“. Auch dieses ist eine wahrheitswidrige Behauptung. In Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Gemeinderates wußten Sie, daß durch den privaten Investor eine Nutzungsänderung im Dezember letzten Jahres beantragt worden ist. Bis zum 23. Januar 2001 sind seitens meiner Mandantin private Verhandlungen mit dem Investor geführt worden. Erst nachdem dieser Investor endgültig abgesprungen ist, wurde am 27. Januar 2001 der Verkauf beurkundet.

Ihre unwahren Äußerungen gegenüber der Redakteurin der Nordwest-Zeitung sind geeignet, meine Mandantin in den Augen der Öffentlichkeit, zumal noch bei diesem lokal heiklen Thema, verächtlich zu machen. Ich habe Sie daher aufzufordern, bis zum

5. März 2001, 12.00 Uhr,

eingehend bei mir, die unwahren Behauptungen zu widerrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Das Erwiderungsschreiben von Uwe Martens an den Anwalt der Volksbank im „Parkplatzstreit“
Dokumentation des Wortlautes

(Personennamen wurden unkenntlich gemacht)

Edewecht, 21. Februar 2001

Sehr geehrter Herr …,

gern antworte ich auf Ihren Brief vom 19. Februar 2001, für den Sie die Betreffzeile „Verleumdung“ gewählt haben – ohne in Ihrem Schreiben diesen zugespitzten Begriff erneut zu verwenden … Haben Sie doch auch bemerkt, dass Sie da etwas steil eingestiegen sind? Mein Eindruck ist ohnehin, dass sie von Ihrer Mandantin nur unzureichend über die Fakten informiert wurden. Schließlich habe ich bereits am 1. Februar 2001 in einem Telefongespräch mit Herrn … von der Volksbank umfassend zu diesem Vorgang Stellung genommen, so dass sich Ihr Schreiben eigentlich erübrigt hätte.

Zunächst einmal möchte ich Sie darauf hinweisen: Entgegen Ihrer Ausführung war dem Schreiben keine Vollmacht beigefügt, mit der Sie die Vertretung der Volksbank Ammerland-Süd eG mit Sitz in Edewecht angezeigt hätten. Da Sie sich aber sicher nicht aus freien Stücken der Frage des Verkaufs des alten Volksbankparkplatzes in Edewecht angenommen haben, gehe ich zu Ihren Gunsten davon aus, dass Sie eine entsprechende Vollmacht vorlegen könnten.

Bevor ich mich erneut inhaltlich zur Sache äußere, möchte ich Ihnen einige Erläuterungen zum Presserecht und zu der Frage geben, inwieweit ich, wie Sie es ausdrücken, „eine Mitarbeiterin der Nordwest-Zeitung … zum Abdrucken bestimmter Äußerungen (veranlassen)“ könnte. Leider ist es, um mit Letzterem zu beginnen, nicht so, dass ich, insbesondere in meiner Eigenschaft als GRÜNEs Ratsmitglied, auf die NWZ Lokalredaktion irgendeinen Einfluss ausüben könnte. Immer wieder werden Äußerungen und Positionen GRÜNER Politik verfälscht dargestellt, ja, mitunter werden unsere Vorstellungen sogar verschwiegen. So könnte ich Ihnen aus den letzten Wochen von einigen Auseinandersetzungen mit der NWZ berichten – aber das tut hier nichts zur Sache.

Wie also kommt die NWZ zu ihrer Berichterstattung, wenn ich Sie nicht veranlassen kann? Hier kommen vornehmlich drei Möglichkeiten zum Zuge: die eigenständige Berichterstattung der NWZ aufgrund von beobachtendem Verhalten, etwa durch Sitzungsteilnahme; die aktive Recherche der Redaktion, etwa durch Befragung; der Rückgriff auf so genannte Pressemeldungen Dritter, etwa auch auf unseren „Pressedienst“. In all diesen Fällen jedoch, und damit wenden wir uns dem anderen der eingangs genannten Aspekte zu, liegt die Verantwortung für diese Berichterstattung einzig und allein bei der veröffentlichenden Zeitung, in diesem Fall der NWZ. Zu diesem Zweck muss jedes Druckerzeugnis in unserem Land mit einem so genannten „Impressum“ gekennzeichnet sein, aus dem diese presserechtliche Verantwortung hervorgeht. Abweichende Regelungen gelten lediglich für den Bereich der Anzeigen und der namentlich gekennzeichneten Beiträge, von denen sich die Redaktion ausdrücklich distanziert, z.B. Leserbriefe. In Fällen, in denen in unstrittigen wörtlichen Äußerungen oder dem Wortlaut nach „abgesegneten“ Interviews Rechte Dritter verletzt werden, ist natürlich auch derjenige verantwortlich, von dem die Äußerungen stammen. Eigentlich gehe ich aber davon aus, dass Ihnen diese rechtlichen Regelungen bekannt sein dürften.

Im vorliegenden Fall habe ich, wie auch in anderen kommunalpolitischen Fragen üblich, mit Datum vom 27. Januar 2001 eine Pressemeldung an verschiedene Zeitungen unserer Region gegeben. Darin habe ich ausführlich unsere Haltung in der Frage des Volksbank-Kaufes dargelegt.

Der am 31. Januar 2001 in der NWZ erschienene Bericht – wohlgemerkt: keine Anzeige, kein Leserbrief! – bezieht sich in der Tat offenbar auf diese Pressemeldung. „Äußerungen“ gegenüber Frau …, wie Sie wahrheitswidrig aber vielleicht nicht wider besseren Wissens unterstellen, gab es in dieser Angelegenheit nicht.

Die Redaktion hat, anstatt meinen Text zu übernehmen, allerlei Änderungen vorgenommen: Umstellungen, Weglassungen, Zuspitzungen – wie die Zeitungsleute nun mal so sind. Ich vermute manchmal, sie bekommen dann mehr Geld pro Zeile …

Wesentliche Teile des Zeitungsberichtes sind also nicht mit meiner Pressemeldung identisch. Dies liegt jedoch nicht in meiner Verantwortung (s.o.). Insofern wären Sie besser beraten gewesen, Ihr Schreiben an die Nordwest-Zeitung zu richten. Dies habe ich übrigens Herrn … in einem Telefonat bereits mitgeteilt.

In Ihrem Schreiben behaupten Sie, ich hätte „wahrheitswidrig und wider besseres Wissen behauptet, im Dezember 2000 habe die Gemeinde Edewecht in aller Eile den Parkplatz bei der alten Volksbank gekauft“, obgleich ich gewusst habe, dass „der Parkplatz der alten Volksbank zwar gehörte, ein Verkauf an die Gemeinde jedoch erst am 27. Januar beurkundet wurde“. Abgesehen davon, dass der Begriff „alte Volksbank“ im Zusammenhang der Eigentümerschaft des Parkplatzes etwas merkwürdig anmutet, will ich Ihnen gern erläutern, wie meine Äußerungen zu verstehen sind.

Leider muss ich dazu etwas ausholen:

Mit Schreiben vom 8. November 2000 bot die Volksbank der Gemeinde Edewecht den Kauf des nämlichen Parkplatzes an und teilte mit, dass „der mit uns (d.i. die Volksbank; U.M.) verhandelnde Investor … uns für die Parkplatzanlage einen Kaufpreis in Höhe von 400.000,00 DM geboten (hat).“ Mit Hinweis auf geplante Baumaßnahmen des Investors bat die Volksbank um Rückäußerung in aller Eile, nämlich bis zum 14. November 2000, obgleich Sie hätte in Erfahrung bringen können, dass eine Entscheidung über den Ankauf so kurzfristig gar nicht getroffen werden kann. Aus dem Schreiben konnte man schließen, dass eine Beurkundung des Vertrages mit einem Investor unmittelbar bevorstand (nur so erklärt sich die Eile). Auf meine Nachfrage im Verwaltungsausschuss, ob es ein ernsthaftes Kaufinteresse eines anderen gäbe oder ob hier vielleicht die Volksbank einen bestimmten Preis durchsetzen wolle, teilte man mir mit, das sei seitens der Gemeinde nicht zu prüfen – man müsse sich auf die Aussagen der Bank verlassen. Mit diesem Argument wurden weitere Verhandlungen zur Reduzierung des geforderten Kaufpreises abgewehrt. Schließlich hat der Rat in seiner Sitzung im Dezember beschlossen, dem Kaufangebot zuzustimmen. (Um Ihrem Einwand zuvorzukommen: Ich weiß, die Kaufsumme liegt unter dem genannten Betrag – und ich weiß auch, wie es zu dieser Berechnung kam.)

Auf diesen Ratsbeschluss im Dezember bezog sich meine Äußerung in der Pressemeldung, die wörtlich lautet: „So habe die Gemeinde im Dezember in aller Eile den Parkplatz an der alten Volksbank für viel Geld gekauft, weil die Bank gedroht hatte, den Bereich an einen privaten Investor abzugeben.“ Natürlich meint „kaufen“ im hier benutzten Sinn nicht „kaufen“ im Sinne einer Vertragsbeurkundung, sondern die politische Willensäußerung, den Beschluss, die Fläche anzukaufen. In Verbindung mit dem von der Volksbank geäußerten Wunsch, an die Gemeinde zu verkaufen, kann wohl bereits mit diesem Beschluss vom „Kauf“ im politischen Sinn – umgangssprachlich, wenn Sie so wollen – geredet werden. Mich verwundert zutiefst, warum sowohl Herr … am 1. Februar als auch Sie in Ihrem Schreiben darauf bestehen, es sei „zu keinem Zeitpunkt“ (…) bzw. erst am 27.1. (…) gekauft worden. Wollen Sie damit eingestehen, dass tatsächlich ein ernsthaftes Verkaufsinteresse zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Rat gar nicht bestanden hat? Und wenn doch – was soll ich dann widerrufen?

Auf zwei Dinge ist hier noch hinzuweisen: Der Platz in der Tagespresse ist beschränkt. Darum müssen Pressemeldungen möglichst kurz und verständlich verfasst werden. Dabei kann sicherlich hin und wieder ein im streng juristischen Sinn nicht korrektes Wort verwendet werden („kaufen“), trotzdem wird jeder Leser und jede Leserin mit halbwegs normaler Auffassungsgabe den Sinn der Meldung erfassen können. Zu erläutern, warum der Rat zunächst einen Absichtsbeschluss fasst und dieser erst Wochen später im juristischen Sinn zum Kauf führt, interessiert – mit Verlaub – die meisten NWZ-LeserInnen sicherlich nicht. Erst recht verwirrend wird es, wenn man nun berichten müsste, dass der tatsächliche Kauf viel mehr umfasste als die durch den Ratsbeschluss erfasste Fläche – und dieser Kauf nun wiederum erst wirksam wird, wenn der Rat nachträglich absegnet, was längst geschehen ist. Was wollte die Volksbank denn nun – verkaufen oder nicht verkaufen?

Außerdem: Ihre Vorstellungen von den Abläufen der Kommunalpolitik sind romantisch – haben indes mit der Wirklichkeit wenig gemein. So behaupten Sie wahrheitswidrig und, wie ich hoffe, nicht wider besseren Wissens, ich hätte zum Zeitpunkt meiner Äußerung gewusst, dass die Beurkundung erst am 27. Januar erfolgt sei. Tatsächlich erfahren ordinäre Ratsmitglieder nicht den täglichen Stand beurkundeter Verträge – schon gar nicht, wenn man zur GRÜNEN Fraktion zählt. Solche Informationen – ich bedaure es auch zutiefst – erhält man erst nach zähem Nachfragen – oder gar nicht. Wenn ich gewusst hätte, dass das Verkaufsinteresse der Volksbank vielleicht gar nicht so ernst oder so dringlich war, hätte ich natürlich täglich in der Verwaltung nachgefragt.

Sie merken: An dieser Stelle gibt es nichts zu widerrufen. Lesen Sie doch aufmerksam den genannten Brief Ihrer Mandantin vom 8. November 2000 und bitten Sie die Gemeinde Edewecht um Einsicht in die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungen, in denen über den Kauf (korrekt: das Kaufangebot) beraten wurde. Vielleicht können Sie dann mein Unverständnis über Ihr Ansinnen nachvollziehen.

Nicht zu verstehen sind Ihre Äußerungen auf Seite zwei Ihres Schreibens. Wahrheitswidrig und diesmal wider besseren Wissens – oder hat Herr … Sie nicht umfassend informiert? – behaupten Sie, ich hätte behauptet, „daß es einen privaten Investor ‚anscheinend gar nicht gebe, offenbar sei der Gemeinderat getäuscht worden.“ Ich habe Herrn … in dem besagten Telefonat deutlich und ausdrücklich mitgeteilt, dass ich dieses nicht behauptet habe, und ich habe ihm sogar den Wortlaut der Pressemeldung vorgelesen. Ich fordere Sie eindringlich auf, mir zukünftig solche Zitate nicht mehr zuzuschreiben – ich könnte sonst auf die Idee kommen, Sie wollten mich diskreditieren.

Erneut, wie schon gegenüber Herrn … geäußert, fordere ich Sie auf, den Verursacher dieses Berichtes – nämlich die NWZ – zu belangen, wenn Sie mit der Form der Berichterstattung nicht einverstanden sind. Ich bin nicht verantwortlicher Redakteur dieses Blattes.

Ihr Schreiben zeigt, wie uninformiert Sie offenbar über die Vorgänge sind, die zur Veröffentlichung meiner Pressemeldung einerseits und zur NWZ Berichterstattung andererseits geführt haben. Ich behauptet nicht, dass dies in Ihrer Verantwortung liegt. Aber es wäre sicherlich angemessen gewesen, zunächst einmal Erkundigungen anzustellen oder das sachliche Gespräch mit mir zu suchen, bevor Sie wie im Wilden Westen Termine auf „12 Uhr“ mittags festsetzen.

Sollte Ihre Mandantin Wert darauf legen, dass über den Parkplatz-Verkauf noch einmal berichtet und damit die verfälschte Darstellung in dem NWZ-Artikel korrigiert wird, so sind wir GRÜNEN gern bereit, dies in unserem Informationsblatt LÖWENZAHN zu tun – soweit wir damit nicht gegen die Verschwiegenheitspflicht als Ratsmitglieder verstoßen. Um eine erneute Berichterstattung in der NWZ wird sich die Volksbank selbst kümmern müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsbeugung durch den Bürgermeister?

Sonntag, 28. Januar 2001 von Uwe M.

Umstrittener Bebauungsplan wahrscheinlich unrechtmäßig verabschiedet – Kommunalaufsicht im Ammerland ist ein zahnloser Tiger Was macht ein Bürgermeister, wenn er durch eigene Schlafmützigkeit eine Abstimmungsniederlage erzielt? Richtig: Er lässt einfach noch einmal abstimmen – und weiß zwar nicht das Recht, aber die Ratsmehrheit auf seiner Seite. So konnte man es in der Ratssitzung im Dezember erleben. Da zwei CDU-Mitglieder an der Sitzung nicht teilnahmen,

Das ist der umstrittene Plan: Fragen der Lärm- und Staubbelästigung sind nicht befriedigend gelöst, und eine Zusage, dass der Landkreis den Hansaweg als Kreisstraße übernimmt (wesentlicher Beweggrund für die neue Straßenführung) liegt noch nicht vor.

Das ist der umstrittene Plan: Fragen der Lärm- und Staubbelästigung sind nicht befriedigend gelöst, und eine Zusage, dass der Landkreis den Hansaweg als Kreisstraße übernimmt (wesentlicher Beweggrund für die neue Straßenführung) liegt noch nicht vor.

war der Vorsprung der Mehrheit auf nur eine Stimme zusammengeschrumpft – da kommt es auf jeden Mann an! Ausgerechnet bei der Abstimmung über den sehr umstrittenen Bebauungsplan Nr. 101 in Husbäke (Hansaweg/Overlaher Straße) und den dazugehörigen Flächennutzungsplan mussten zwei CDU-Ratsherren mal „nach draußen“ und verhalfen damit der Opposition zu einer Mehrheit. Trotzdem verkündete der Bürgermeister Heinz zu Jührden (CDU), die Beschlussvorlage sei angenommen. Nach Einspruch der GRÜNEN und der SPD erklärte der Gemeindedirektor, wenn das Ergebnis nicht klar gewesen sei, könne die Abstimmung wiederholt werden. Und so geschah es auch: Der Bürgermeister wartete einfach, bis die beiden fehlenden Stimmen wieder am Tisch saßen und ließ erneut abstimmen. SPD und GRÜNE nahmen aus Protest an dieser wiederholten Abstimmung nicht teil. Das ist der umstrittene Plan: Fragen der Lärm- und Staubbelästigung sind nicht befriedigend gelöst, und eine Zusage, dass der Landkreis den Hansaweg als Kreisstraße übernimmt (wesentlicher Beweggrund für die neue Straßenführung) liegt noch nicht vor. Die GRÜNEN haben unmittelbar im Anschluss an die Ratssitzung die Kommunalaufsicht um Überprüfung des Vorgangs gebeten. Aber wie zu erwarten verhielt sich der Landkreis getreu dem Motto: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“: Die Kommunalaufsicht erklärte sich kurzerhand für „nicht zuständig“, bescheinigte dem Gemeindedirektor jedoch, „sich ordungsgemäß verhalten“ zu haben – erstaunlicherweise „ohne weitere Einzelheiten bei der Gemeinde Edewecht zu der Ratssitzung abzufragen“, wie es in dem Brief vom 19.12.2000 heißt. Die GRÜNEN lassen die Angelegenheit nicht auf sich beruhen, sondern haben den ganzen Vorgang zur weiteren Prüfung an die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung weitergegeben. Wie immer die Sache ausgeht – eines ist wieder einmal deutlich geworden: Die Spielregeln des demokratischen Miteinanders in der Kommunalpolitik spielen für die CDU keine Rolle, wenn es um Machtfragen und wirtschaftliche Interessen geht. Und mit Erstaunen nehmen wir zur Kenntnis, dass der CDU-Bürgermeisterkandidat und Gemeindekämmerer Lüers vornehm in diesem Konflikt geschwiegen hat. Offenbar billigt er diese Art des Umgangs mit dem politischen Gegner. Wird er einen ähnlichen Stil an den Tag legen, wenn er erst einmal als Bürgermeister gewählt ist?

Lesen Sie dazu auch die Dokumentation: Rechtsbeugung durch den Bürgermeister?

Dokumentation:

In der Ratssitzung am 18.12. ließ der Bürgermeister eine Abstimmung wiederholen, weil beim ersten Durchgang nicht alle CDU-Ratsmitglieder an ihrem Platz waren und darum eine Abstimmung verloren ging. Die GRÜNEN wollten dies nicht so gelten lassen und haben die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Hier dokumentieren wir das Schreiben von Uwe Martens an die Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland vom 18. Dezember 2000 in vollem Wortlaut: „Hiermit beantrage ich die kommunalaufsichtliche Überprüfung einer Abstimmung im Edewechter Gemeinderat am heutigen 18.12.2000 sowie die Feststellung des korrekten Abstimmungsergebnisses zu folgendem Sachverhalt: An der Sitzung des Edewechter Gemeinderates am 18.12.2000 in „Wittes Gasthof“ in Jeddeloh I nahmen 16 Ratsmitglieder der Gruppe CDU/FDP, 13 Ratsmitglieder der Gruppe SPD/Kuder sowie 2 Ratsmitglieder der GRÜNEN teil. Unter dem Tagesordungspunkt 8 ca) stellte Bürgermeister zu Jührden einen Beschlussvorschlag zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 101 in Husbäke, Hansaweg/Overlaher Straße zur Abstimmung. Aus den vorhergehenden Beratungen in den Ausschüssen war deutlich geworden, dass diese Beschlussvorlage die Zustimmung der CDU/FDP finden würde und die SPD/Kuder sowie die GRÜNEN dagegen votieren würden. Kurz vor der Abstimmung verließ Ratsherr Laumann (CDU) den Raum; Ratsherr Bünting (CDU) erhob sich vom Tisch um ebenfalls den Raum zu verlassen. Zum Zeitpunkt der Abstimmung befand er sich in Türnähe hinter dem Rücken der SPD/Kuder-Ratsmitglieder und hinter einer Stützsäule, so dass auch weiteren Ratsmitgliedern der Blick auf Bünting verwehrt war. Der Bürgermeister ließ abstimmen und stellte als Ergebnis fest: 16 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Tatsächlich hatten die Ratsmitglieder von SPD/Kuder und GRÜNEN dagegen, die an den Tischen sitzenden der CDU/FDP dafür gestimmt. Nach der Abstimmung meldete ich mich zur Geschäftsordnung zu Wort und beanstandete das Abstimmungsergebnis, da zwei CDU-Ratsmitglieder nicht abgestimmt hätten, mithin das Ergebnis 14 : 15 lauten müsse. Darauf erwiderte der Bürgermeister, Ratsherr Bünting habe auf dem Weg nach draußen an der Abstimmung teilgenommen. Auf meinen erneuten Einwand, dass Ratsherr Laumann jedoch nicht im Raum gewesen sei, beantwortete der Bürgermeister mit der Feststellung, dann würde er noch einmal abstimmen lassen, sobald die beiden fehlenden Ratsherren wieder im Raum seien. In der anschließenden Geschäftsordnungsdebatte wurde von Ratsmitgliedern der SPD sowie von mir darauf hingewiesen, dass es bereits eine gültige Abstimmung gegeben habe und eine Wiederholung daher nicht rechtens sei. Der Gemeindedirektor stellte auf Befragen fest, dass eine Wiederholung dann vorgenommen werden könne, wenn das Ergebnis beim ersten Mal nicht eindeutig feststehe. Dies sei hier der Fall, so dass noch einmal abgestimmt werden könne. Daraufhin stellte stv. Bürgermeister Kahle den Antrag zur Geschäftsordnung, die Abstimmung wegen des angeblich unklaren Ergebnisses zu wiederholen. Offenkundig ist jedoch, dass hier kein unklares Ergebnis vorlag. Denn der Bürgermeister hat, ohne nachzuzählen, mit einem Blick spontan das Ergebnis 16 : 15 festgestellt, da er sah, dass die Gruppen bzw. Fraktionen jeweils geschlossen abgestimmt hatten. Genauso schnell konnte das Ergebnis 14 : 15 festgestellt werden, da zwei Ratsmitglieder der CDU nicht am Platz waren. Selbst wenn man das nicht eindeutige Stimmverhalten von Bünting dazuzählt, käme man zu einem Verhältnis von 15 : 15 Stimmen; auch damit wäre die Beschlussvorlage abgelehnt gewesen. Der Bürgermeister ließ über den Antrag von Kahle auf Wiederholung mit dem Ergebnis 16 : 15 abstimmen. An der darauffolgenden zweiten Abstimmung der Beschlussvorlage haben die Ratsmitglieder von SPD/Kuder sowie der GRÜNEN unter Protest nicht teilgenommen, so dass als Ergebnis 16 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen festgestellt wurde. Ich halte diese Vorgehensweise für nicht rechtens und lege daher Beschwerde ein. Ich beantrage, dass die Kommunalaufsicht die Wiederholung der Abstimmung für nichtig erklärt und das erste Abstimmungergebnis als korrekt feststellt. Desweiteren beschwere ich mich hiermit über das Verhalten von Gemeindedirektor Iwan, der vermutlich wider besseren Wissens trotz der sehr eindeutigen Situation eine Rechtsauskunft gegeben hat, die die CDU eindeutig bevorteilt. Darüberhinaus bitte ich um Auskunft darüber, ob die bloße Anwesenheit im Raum ausreicht, um an einer Abstimmung teilzunehmen, oder ob dazu der Sitzplatz eingenommen werden muss, damit alle Anwesenden deutlich und klar das Abstimmungsverhalten des Rates und seiner einzelnen Mitglieder nachvollziehen können. Wegen der möglichen Rechtsfolgen sehe ich eine Eilbedürftigkeit und bitte um sofortige Befassung mit dieser Beschwerde, ggf. falls möglich um Anordnung einer Aussetzung des weiteren Leitplanverfahrens bis zur Klärung der Rechtsgültigkeit des Beschlusses.“ Und so steht es im Ratsprotokoll (das Protokoll ist allerdings noch nicht genehmigt – und wird in dieser Fassung auch nicht die Zustimmung der GRÜNEN bekommen): „25. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 101 in Husbäke, Hansaweg/Overlaher Straße; hier: Behandlung der vorgetragenen Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen sowie Erarbeitung des Feststellungsbeschlusses bzw. des Satzungsbeschlusses Ohne Aussprache faßt der Gemeinderat folgenden Beschluss: … [hier folgt der Wortlaut der Beschlussfassung, Anmerkung der GRÜNEN] … Weil Zweifel an dem Ergebnis der Abstimmung (16 Ja-, 15 Nein-Stimmen) vorgetragen werden, stellt BM zu Jührden nach Aussprache den Beschlussvorschlag des VA erneut zur Abstimmung. Der Beschlussvorschlag wird sodann mit 16 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen, bei 13 Stimmenthaltungen zum Beschluss erhoben.“

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